Darf der Staat das Internet Zensieren?

Guten Tag,

Darf der Staat das Internet Zensieren?

Ich kann mir nicht vorstellen das es mit dem Grundgesetz vertretbar ist der Staat das Internet nach eigenen Ermessen ohne Kontrolle verschleiern darf. Info gibts bei http://zeichnemit.de/index.php

Danke schon mal für eine rasche Antwort da ich diese Petition mitzeichnen will und die Zeit bald abläuft.

seas

„Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.“

ich wüsste für meinen teil net, was daran zensur sein sollte, wenn der staat, vertreten durch das bka seiten indiziert und mit hilfe der provider sperren lässt, die den tatbestand einer straftat erfüllen.

„… Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit missbrauchter Kinder.“

dies ist und kann auch gar nicht ziel einer indizierung solcher seiten sein. aber es ist ein solches vorgehen des staates allemal besser, als sich zurückzulehnen und zu- bzw. wegzuschauen.

seltsam ist nur, dass beim aktuellen thema der inet-zensur immer wieder die ki-po-seiten als gegenargumente herangezerrt werden. hier, in anderen foren und plattformen und auch in der allgemeinen öffentlichkeit. woran das wohl liegen mag???

CIAo

Hallo,

da die
„Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist,
nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden.

ich wüsste für meinen teil net, was daran zensur sein sollte,

Das ist nunmal die Definition von „Zensur“.

wenn der staat, vertreten durch das bka seiten indiziert und
mit hilfe der provider sperren lässt, die den tatbestand einer
straftat erfüllen.

Das ist gleich auf mehreren Ebenen verfassungswidrig und wird daher ohnehin vom gleichnamigen Gericht kassiert werden.

  1. Hat weder „der Staat“ (vermutlich: die Regierung, ist aber auch korrekt, wenn Du Staat vertreten durch einen Staatsanwalt meintest) und noch viel weniger das BKA das Recht, festzustellen, ob ein Straftatbestand vorliegt. Das ist sache der Gerichte!

  2. Kann das BKA nicht einfach als Zensurbehörde nach irgend einer ominösen, geheimen, willkürlichen Liste den Zugriff auf Websites sperren.

Beides ist ein so eklatanter und offensichtlicher Verfassungsbruch, dass man ernsthaft an der geistigen Gesundheit der verantwortlichen Politiker zweifeln darf.

„… Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen
nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische
Unversehrtheit missbrauchter Kinder.“

dies ist und kann auch gar nicht ziel einer indizierung
solcher seiten sein. aber es ist ein solches vorgehen des
staates allemal besser, als sich zurückzulehnen und zu- bzw.
wegzuschauen.

Interessanterweise tut „der Staat“ (bzw. dessen Polizei) öfter mal genau das, wenn es darum geht, die eigentlichen Server lahm zu legen.

seltsam ist nur, dass beim aktuellen thema der inet-zensur
immer wieder die ki-po-seiten als gegenargumente herangezerrt
werden. hier, in anderen foren und plattformen und auch in der
allgemeinen öffentlichkeit. woran das wohl liegen mag???

Diesen Satz verstehe ich nicht. Die Politik nutzt das bombensichere Argument „KiPo“, um Kritiker ruhig zu stellen. Das hat, wie man an der Petition sehen kann, diesmal nicht funktioniert. Also nicht die Kritiker zerren KiPo heran, sondern Zensurlusla und ihre Helfershelfer.

Gruß

Fritze

seas,

Das ist nunmal die Definition von „Zensur“.

noch einmal: wegen meiner kann das die schlimmste zensur sein, die es gibt, wenn es darum geht, gegen straftaten vorzugehen, und seien es nochso kleine tropfen auf den heissen stein…

  1. Hat weder „der Staat“ (vermutlich: die Regierung, ist aber
    auch korrekt, wenn Du Staat vertreten durch einen Staatsanwalt
    meintest) und noch viel weniger das BKA das Recht,
    festzustellen, ob ein Straftatbestand vorliegt. Das ist sache
    der Gerichte!

na sicher. da werden im internet kinder gepo… und gequält, und ein gericht muss erst feststellen, das dort ein strafrechtlicher tatbestand vorliegt.

wenn ich das nächste mal auf der strasse sehe, wie junge leute ein kinde verprügeln, rufe ich erst das gericht an, bevor ich helfend einschreite…gesetz hin oder her, hier ist der gesunde menschenverstand gefragt und keine paragraphenreiter…

  1. Kann das BKA nicht einfach als Zensurbehörde nach irgend
    einer ominösen, geheimen, willkürlichen Liste den Zugriff auf
    Websites sperren.

können sie sehrwohl. wenn das bka ermittelt, und das tun sie u.a. im auftrag der bundesregierung und der bundesstaatsanwaltschaft, können sie hier eingreifen…und das sollten sie auch, und nicht bei wenigen inet-angeboten…

Interessanterweise tut „der Staat“ (bzw. dessen Polizei) öfter
mal genau das, wenn es darum geht, die eigentlichen Server
lahm zu legen.

ein server ist was anderes als sites, die darauf gehostet sind. in den seltensten fällen ist der server für die inhalte verantwortlich. und wenn doch, dann ist das sperren das einzige und richtigste mittel…

Also nicht die Kritiker zerren KiPo heran,
sondern Zensurlusla und ihre Helfershelfer.

heisst also im klartext, menschen, die mit allen erdenklichen mitteln gegen so etwas vorgehen, sind die eigentlichen bösmenschen? seltsame denkweise…und gefährlich…

CIAo

Moin auch,

noch einmal: wegen meiner kann das die schlimmste zensur sein,
die es gibt, wenn es darum geht, gegen straftaten vorzugehen,
und seien es nochso kleine tropfen auf den heissen stein…

Du willst also eine Unrechtsmäßigkeit mit Hilfe einer anderen Unrechtsmäßigkeit ausmerzen?

na sicher. da werden im internet kinder gepo… und gequält,
und ein gericht muss erst feststellen, das dort ein
strafrechtlicher tatbestand vorliegt.

Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Wäre es dir lieber, wenn du morgen, einfach so, verhaftet und auf 5 Jahre hinter Gittern verbracht wirst?

wenn ich das nächste mal auf der strasse sehe, wie junge leute
ein kinde verprügeln, rufe ich erst das gericht an, bevor ich
helfend einschreite…gesetz hin oder her, hier ist der
gesunde menschenverstand gefragt und keine
paragraphenreiter…

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

können sie sehrwohl. wenn das bka ermittelt, und das tun sie
u.a. im auftrag der bundesregierung und der
bundesstaatsanwaltschaft, können sie hier eingreifen…und das
sollten sie auch, und nicht bei wenigen inet-angeboten…

Aber nicht ohne das sie von einem Gericht dafür die Berechtigung erhalten haben. Wir leben nicht in einm Polizeistaat.

heisst also im klartext, menschen, die mit allen erdenklichen
mitteln gegen so etwas vorgehen, sind die eigentlichen
bösmenschen? seltsame denkweise…und gefährlich…

Genau so denkt Frau vdL auch. Und siehe da, jetztz kommt schon der erste Zusatzversuch, dass auch Spieleseiten gesperrt werden sollen (http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,629905,00…). Un din kurzer Zeit sehen wir im Netzt nur noch das, was die Abgeordneten und Minsiter uns sehen lassen wollen. Das ist Zensur und verfassungswidrig! Dieses Vorhaben dann hinter KiPo zu verstecken macht es nicht besser. Erst recht dann nicht, wenn man konsequent ignoriert, dass diese Sperre überhaupt nichts nützt.

Ralph

Sorry
Und ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler.

Ralph

Hallo hafenmaus,

es herrscht in der Öffentlichkeit eine gewisse Verwirrung, besonders bezüglich des Begriffs „Sperrung“, im Zusammenhang mit der Petition, über die wir hier reden.

Das Thema ist zugegebenermaßen für die breite Masse recht komplex - und die Befürworter der sogenannten „Sperrungen von Kinderporno-Websites“ machen sich die Unkenntnis der Bevölkerung ebenso zunutze wie die scheinbar Unfragwürdige Notwendigkeit, durch solche Sperrungen gegen diese Websites vorzugehen.

Wir Unterzeichner der Petition wollen aber das selbe wie du: wir wollen, dass so effektiv wie möglich, so schnell wie möglich und so hart wie möglich gegen Kinderpornoseiten vorgegangen wird. Frau von der Leyen strebt aber das genaue Gegenteil an: sie will, dass vor solche illegalen Seiten ein Vorhang gezogen wird - die Seiten sollen für technische Laien nicht mehr erreichbar sein, aber weiterhin auf den Servern vorgehalten werden.

Die Petitionisten sprechen sich dafür aus, bei bekanntwerden der Existenz einer Website mit kinderpornografischen Inhalten umgehend den Provider zu komtaktieren, damit die illegalen Inhalte vom Netz genommern werden. Bei Tests hat sich dies in beinahe allen Fällen als schnelle und praktikable Maßnahme erwiesen. Im gleichen Zug sollen die jeweils zuständigen Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden, um die Urheber des Materials festzustellen und der strafrechtlichen Verfolgung zuzuführen. Wir finden, dass nur so den Opfern geholfen werden kann.

Frau von der Leyen will, dass lediglich der Zugriff deutscher User auf solche Websites gesperrt wird, aber keine Anstrengungen unternommen werden, die eigentlichen Inhalte zu Löschen. Diese so offensichtlich ungeeignete Maßnahme kann aber eigentlich nur völliger Unwissenheit entspringen - oder aber einen völlig anderen Hintergrund haben. Zum Beispiel den, dass es eigentlich nicht um die Sache an sich geht, sondern darum, unter dem Deckmäntelchen des Kinderschutzes in der Bevölkerung Akzeptanz für ein intransparentes und verfassungswidriges Zensurinstrument zu schaffen.

Gruß,

lemmy

seas,

Du willst also eine Unrechtsmäßigkeit mit Hilfe einer anderen
Unrechtsmäßigkeit ausmerzen?

ist die frage, welche unrechtmässigkeit schwerer wiegt, aber gewissermassen sage ich mal ja

Ja, so ist das in einem Rechtsstaat. Wäre es dir lieber, wenn
du morgen, einfach so, verhaftet und auf 5 Jahre hinter
Gittern verbracht wirst?

dann muss man den rechtstaat ändern (was ohnehin überfällig ist, wenn ebdenkt, dass zahlreiche gesetze des strafgesetzbuches 100 jahre alt sind). wer sich nichts zu schulden kommen lässt, braucht auch dann nix befürchten.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

aber denkbar

Zensur und verfassungswidrig!

wie gesagt, man kann eine verfassung ändern, und ich bin überzeugt, dass eine solche verfassungsänderung sich NICHT zu ungunsten der mehrheit der rechtschaffenden bürger auswirkt.

Dieses Vorhaben dann hinter KiPo
zu verstecken macht es nicht besser. Erst recht dann nicht,
wenn man konsequent ignoriert, dass diese Sperre überhaupt
nichts nützt.

also ist es besser, gar nichts zu tun, weil es nützt ja eh nix…auch ne prävention…

die besagten leute werden sicher keine seiten sperren lassen, wo du die teletubbies nachspielen kannst. da gehts doch wohl um andere kaliber.

im grunde genommen ist das geschrei wegen der totalen überwachung und zensierung doch nur wäsche, die zu heiss behandelt wird…

so long
CIAo

seas,

zum thema polizeistaat, ich umschreibe mal kurz ein beispiel:

es ist noch kein jahr her, da stand eines morgens, es war so halb 6, eine gruppe polizisten an meinem bett. sie zerlegten meine wohnung und schleppten mich aufs revier.

bevor ich wusste, was los war, musste ich erst einmal fragen beantworten, wo ich dann und wann war und was ich da gemacht habe. dann legten sie mir ein foto einer überwachungskamera vor und sagten, das sei doch ich! ein junger mann, der mit einer gestohlenen geldkarte versuchte geld abzuholen. ich kam nicht mal dazu, den beamten klar zu machen, dass ich dies nicht bin bzw. sein kann. mir wurde auf den kopf zugesagt, ich sei das und basta!

nachdem ich den beamten deutlich machte, dass eine gewisse ähnlichkeit nicht zu leugnen sei, es allerdings zwei erhebliche merkmale gibt, di enicht auf dem foto zu sehen sind (ein loch im gesicht in folge einer erkrankung & op) sowie eine recht deutlich andere nase schleppten sie mich zur betreffenden bank und liessen mich in aller öffentlichkeit, unter polizeischutz ein foto nachstellen.

stillschweigend wurde der vorgang eingestellt (ohne ein wort der entschuldigung bzw. richtigstellung). der täter den sie suchten, hat wenige tage später erneut zugeschlagen, diesmal eine alte dame dabei verletzt.

auch wenn solche aktionen einen erheblichen einschnitt ins eigene leben bedeuten können (gelinde ausgedrückt), ich kann solche aktionen durchaus nachvollziehen, wenn es um bekämpfung der immer mehr auswuchernden kriminalität geht, egal ob auf der strasse oder im internet.

sicher, einen „echten“ polizeitstaat braucht keiner, aber nicht verkehrt sind mehr rechte und möglichkeiten für die behörden, ohne umständliche und zeitraubende behördenwege ermittlungen etc. durchzuführen…

so long

CIAo

Hallo,

ist die frage, welche unrechtmässigkeit schwerer wiegt, aber
gewissermassen sage ich mal ja

hinkende Vergleiche und so: Aus unserer Sicht Unrecht, aber hat sie recht? http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,629871,00.html

dann muss man den rechtstaat ändern (was ohnehin überfällig
ist, wenn ebdenkt, dass zahlreiche gesetze des
strafgesetzbuches 100 jahre alt sind).

Da können wir gerne drüber reden, aber: Noch gilt das Recht.

wer sich nichts zu
schulden kommen lässt, braucht auch dann nix befürchten.

Das ist die Rechtfertigung eines jeden Polizeistaats.

wie gesagt, man kann eine verfassung ändern, und ich bin
überzeugt, dass eine solche verfassungsänderung sich NICHT zu
ungunsten der mehrheit der rechtschaffenden bürger auswirkt.

Das mag ja sein, aber das Grundgesetz ist eben so, wie es ist. Wie es nach einer Änderung sein mag kann ich nicht beurteilen und es macht auch keinen Sinn, darüber zu spekulieren.

also ist es besser, gar nichts zu tun, weil es nützt ja eh
nix…auch ne prävention…

Dann hast Du definitv nicht verstanden, was eigentlich der Sinn der Petition ist. Es gibt durchaus sinnvolle Möglichkeiten, KiPo im Internet zu bekämpfen, die Idee von UvdL gehört aber eben nicht dazu, sie ist lediglich sinnfreiwirkungslos und verfassungswidrig.

die besagten leute werden sicher keine seiten sperren lassen,
wo du die teletubbies nachspielen kannst. da gehts doch wohl
um andere kaliber.

Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass uns gesagt wird, es geht ausschließlich um KiPo. Und schwupps kommen dann Ideen, was man noch alles sperren könnte. Wer ist derjenige, der stop sagt bzw. wie Juvenal sagte: Quis custodiet ipsos custodes?

im grunde genommen ist das geschrei wegen der totalen
überwachung und zensierung doch nur wäsche, die zu heiss
behandelt wird…

Ansichtssache, ich sehe es eben anders.

Ralph

Hallo,

wenn der staat, vertreten durch das bka seiten indiziert und
mit hilfe der provider sperren lässt, die den tatbestand einer
straftat erfüllen.

Das ist gleich auf mehreren Ebenen verfassungswidrig und wird
daher ohnehin vom gleichnamigen Gericht kassiert werden.

Da wäre ich mal nicht soooo sicher, was und warum sie so manches entscheiden:
http://www.carechild.de/news/urteile/bundesverfassun…

Zum Hintergrund einfach nach Operation „Mikado“ googeln.

Gruß
Der Franke

Moien

die besagten leute werden sicher keine seiten sperren lassen,
wo du die teletubbies nachspielen kannst. da gehts doch wohl
um andere kaliber.

Die Engländer nutzen ein sehr ähnliches Verfahren seit längerem. Ganz real gesperrt wurden dann Teile von Wikipedia und die komplette Wayback Machine.

cu

Die neue Internetzensur
Für das Sperrszenario ist vorgesehen, dass eine Liste mit zu sperrenden Webseiten erstellt und an die Provider weitergegeben werden muss. Kommt diese Liste an die Öffentlichkeit, dient sie als hervorragendes Inhaltsverzeichnis kinderpornographischer Webseiten. Dass dies selbst unter Strafandrohung nicht zu verhindern ist, lehrt die Erfahrung. So sind inzwischen die dänische, finnische und österreichische Sperrliste bei Wikileaks frei verfügbar.

Zudem wird durch die Sperren der beanstandete Inhalt nicht aus dem Internet entfernt, sondern nur der Abruf erschwert. Seiten mit kriminellen Inhalten sollen nicht etwa gelöscht, sondern lediglich mit technischen Maßnahmen vor zufälligem Zugriff verborgen werden. Doch „zufälliges“ Auffinden solcher Seiten ist sehr selten: Der Aufwand, um an entsprechendes Material zu gelangen, ist weitaus größer als der, eine Sperre zu umgehen. Auch wird einschlägiges Material in der Regel über andere Wege als das Web verbreitet. Doch da, wo tatsächlich kriminelle Inhalte vorhanden sind, wird durch eine Sperre nichts erreicht: Die Inhalte sind weiterhin vorhanden und können weiter konsumiert werden. Daher können Internet-Sperren das angestrebte Ziel in keiner Weise erreichen.

In ihren spezifischen Auswirkungen für die Freiheit der Internetnutzer unterscheiden sich das Löschen und Sperren der Internetseiten übrigens wie Tag und Nacht. Eine Löschung erfolgt im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung des Serverstandorts der jeweiligen Seite, die entfernt wird. Gegen die Anbieter von Kinderpornographie kann man auch in den USA mit gerichtlichen Mitteln vorgehen, also wäre Löschen der ideale Weg, bei dem man, anders als bei der Sperre, die Täter dingfest machen kann. Das Internet war schon bisher kein rechtsfreier Raum, allerdings ohne überwachungsstaatliche Bevormundung.

Im Gegensatz dazu würde sich die neue Sperrliste auf das gesamte Internet beziehen und man könnte sich, falls das ganze außer Kontrolle gerät, nicht auf die im Ausland verankterte Redefreiheit verlassen. Das Internet ist schließlich das einzige Medium, das eine freie Information und Kommunikation der Massen gewährleistet (denken wir nur an repressive Regime).

„Kinderpornografie im Internet ist ein Problem derjenigen Länder, in denen es eine geeignete NetzInfrastruktur gibt. Von einem Kinderpornoserver im Kongo oder Guinea-Bissau ist zumindest bei CareChild nichts bekannt. Die Anzahl der Länder, die dabei unter einen Hut gebracht werden müssten ist allein deswegen schon übersichtlich. 95% der Kinderpornografie weltweit liegt auf Servern in den USA, Russland und anderen europäischen/osteuropäischen Ländern. Soll darauf etwa kein Zugriff, kein verhindern an der Quelle möglich sein?

Ein sehr guter und für die Anbieter/Produzenten von Kinderpornografie schmerzhafter Ansatz, ist auch die Verhinderung von Zahlungsabwicklungen. Auf fast allen kommerziellen Internetseiten mit Kinderpornografie ist die Zahlung per Kreditkarte möglich. Kein Politiker wird wohl ernsthaft bestreiten wollen, dass es innerhalb von Minuten möglich ist, solche Konten zunächst zu sperren und im Anschluss daran Guthaben zu beschlagnahmen. Die Zerstörung von Zahlungswegen ist bei CareChild erprobt. Kein seriöser Zahlungsabwickler, keine Bank macht Geschäfte mit Pädophilen oder Kinderpornografie.“

Quelle: http://www.carechild.de/news/politik/filterung_von_k…

Ein weiteres Argument, warum Anzeigen und Löschen besser ist als die Stoppseite:

„Beim wirksamen Kampf gegen Kinderpornografie sind die Ermittler auf Nutzer angewiesen, die Anzeige erstatten, wenn sie im Netz auf solche Inhalte stoßen. 1998 gründete der Heise-Verlag mit Kooperationspartnern und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hannover die Initiative „Netz gegen Kinderporno“ als anonyme Meldestelle für Kinderpornos im Internet, denn Zufallsfinder mussten damals befürchten, dass gegen sie ermittelt wurde. Die Initiative führte dazu, dass diese Verfahrensweise überdacht und abgeschafft wurde. Damit hatte die Meldestelle ihr Ziel erreicht und wurde geschlossen.

Doch der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Daten von Personen, die auf Seiten eines gesperrten Servers landen und so die Stoppseite abrufen, erfasst werden können. Justizministerin Brigitte Zypries erklärte dazu, dass dann ein Anfangsverdacht für Ermittlungen gegeben wäre. Das würde das mühsam aufgebaute Vertrauen der Nutzer zu den Behörden wieder zerstören. Wenn aber die Netznutzer nicht mehr wagen, Kinderpornofunde anzuzeigen, richtet dieses Gesetz mehr Schaden an, als es jemals nutzen kann.“

Quelle: http://www.heise.de/ct/Warum-die-geplante-Kinderporn…

Sobald die Sperre mit Auswirkungen auf andere Themengebiete des Internets ausgeweitet wird, wäre die Informations- und Kommunikationsfreiheit erheblich beeinträchtigt, unabhängig vom Serverstandort. Nehmen wir zum Beispiel an, ein ungescholtener Webmaster betreibt ein Online-Diskussionsforum. Um jegliche kleinen Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden, müsste der Betreiber alle aus dem Netz kopierten und dort geposteten Artikel zensieren. Egal in welchem Maßstab ein einziger Eintrag zum Rest des Forums steht, haftet nach deutschem Recht der Betreiber als Mitstörer für alle in dem Forum hinterlassenen Beiträge, egal wer sie geschrieben hat. Eines Tages werden also in den Vereinigten Staaten gehostete Seiten von politisch Andersdenkenden hierzulande gesperrt und sind dann für die meisten deutschen Besucher ohne technische Tricks nicht mehr aufrufbar. Ganz abgesehen von der sogenannten Schere im Kopf, die durch die Art und Weise der Stopp-Schilder (Zensur) hervorgerufen wird.

Schlimmeres könnte nach dem aktuellen Gesetzentwurf Internetseiten wie Amazon, Ebay oder eigentlich harmloser Tauschbörsen drohen. Es genügt, wenn irgendwo in den umfangreichen Angeboten ein verdächtiger Artikel auftaucht, um die gesamte Domain zu sperren. Auch die wirtschaftlichen Folgen wären hier fatal.

Wie bereits in anderen Ländern geschehen, in denen die Sperrliste eingeführt wurde, könnte in Zukunft dann so einiges willkürlich gesperrt werden, selbst wenn es nichts mit Kinderpornos zu tun hat. In einigen angeblich demokratischen Ländern werden etwa zensurkritische Seiten einfach geblockt. Außerdem hat man Wikipedia und das Online-Angebot einer Zahnklinik quasi versehentlich gesperrt und dann wieder entsperrt. Das weckt sicherlich kein Vertrauen in die neuen Methoden.

Der Serverstandort USA eignet sich am besten, um eine freie Meinungsäußerung zu gewährleisten, weil Freiheit dort mehr gesellschaftliche Bedeutung zugemessen wird als in Deutschland. Um sich davon zu überzeugen, sollte man einen verfassungspatriotischen Amerikaner zu dem Thema befragen. „Goebbels would be proud,“ wäre die Antwort eines solchen zu den Zensurfanatikern, ob sie nun aus Thailand, Finnland oder Deutschland kommen.

Der deutsche Zensurfimmel befindet sich als missratener Schildbürgerstreich dagegen in der Tradition von Nazideutschland und der Bücherverbrennung. Oder auch der „großen Firewall“ des diktatorischen Regimes in China. Die Geheimpolizei lässt grüßen.

Diese Gefahren sind keine Hirngespinste von Verschwörungstheoretikern sondern ganz real. So schreibt Annette Marberth-Kubicki in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2009, 1792):

„Hat sich das Instrument der Internetsperre erst einmal etabliert, wird es nicht nur zum Kampf gegen Kinderpornografie eingesetzt werden. Die Nutzung wird dann auch zur Verhinderung anderer unzulässiger oder nur unerwünschter Inhalte des Internets ausgedehnt werden. Schon jetzt werden Forderungen nach der Blockade von Glückspielen, Sportwetten, Killerspielen, Urheberrechtsverletzungen, politischer Propaganda etc. erhoben. Das Zeitalter der Internet-Zensur hat endgültig begonnen.“

Die Alternative: Löschen statt Verstecken

92% der Bundesbürger sind laut einer repräsentativen Umfrage von Infratest Dimap für Löschen statt Sperren.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat die Ankündigung der SPD, das Internet-Sperr-Gesetz in der jetzigen Form nicht mittragen zu wollen, als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die Bedenken der Internet-Nutzer würden ernst genommen. Gleichwohl gingen sie nicht weit genug, sagte Sprecher und Mitgründer Alvar Freude.

„Überall auf der Welt entfernen Webhoster auf Anfrage solches Material innerhalb kürzester Zeit. Das hat ein von uns durchgeführtes Experiment gezeigt“, so Freude. „Dem BKA wurden mehrere einschlägige Server in Deutschland bekannt gegeben. Es ist unverständlich, warum diese lediglich versteckt und nicht abgeschaltet werden sollen.“

Auch Christian Bahls vom Verein „Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“ (Mogis) fordert, dass Inhalte, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, zügig entfernt werden: „Es kann nicht sein, dass diese Missbrauchsdokumentation nur vordergründig versteckt wird, während die Verbreitung weiterhin stattfindet. Betroffenen fällt die Aufarbeitung des Missbrauchs umso schwerer, wenn die Darstellungen weiter verfügbar sind und weitgehend ungehindert weiterverbreitet werden. Dadurch ist der Missbrauch faktisch nie beendet.“

Durch die Sperren wird der beanstandete Inhalt nicht aus dem Internet entfernt, sondern nur der Abruf erschwert. Seiten mit kriminellen Inhalten sollen nicht etwa gelöscht, sondern lediglich mit technischen Maßnahmen vor zufälligem Zugriff verborgen werden. Doch „zufälliges“ Auffinden solcher Seiten ist sehr selten: Der Aufwand, um an entsprechendes Material zu gelangen, ist weitaus größer als der, eine Sperre zu umgehen. Auch wird einschlägiges Material in der Regel über andere Wege als das Web verbreitet. Doch da, wo tatsächlich kriminelle Inhalte vorhanden sind, wird durch eine Sperre nichts erreicht: Die Inhalte sind weiterhin vorhanden und können weiter konsumiert werden. Daher können Internet-Sperren das angestrebte Ziel in keiner Weise erreichen.

Wenn die DNS-Sperren nichts anderes ist, als die Löschung einer Telefonnummer aus dem Telefonbuch, dann besteht doch das einzige Hindernis darin, dass ich die Telefonnummer manuell wählen muss? Damit wird auch klar, dass DNS-Sperren nicht einmal geeignet sind, die oftmals angeführten Zufallsbekanntschaften mit Kinderpornographie zu verhindern.

Sogar die schwedische Polizei, deren Land bereits über ein solches Filtersystem verfügt - hält offenkundig wenig von ihrem eigenen System:

„Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, bilanzierte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, im Nachrichtenmagazin FOCUS. Die Zahl der gesperrten Seiten habe sich seit der Einführung des Systems im Jahr 2005 auf 5000 erhöht. Zudem könnten Nutzer die Stopp-Seiten problemlos umgehen.

Die Internet-Sperren sind für die kriminellen Täter eine indirekte Hilfe. Sie verzögern die Strafverfolgung und suggerieren, dass etwas getan wird - doch die Inhalte bleiben weiterhin im Netz. Die Täter können automatisiert testen, ob ihre Angebote auf Sperrlisten stehen, und können die gewonnene Zeit nutzen, um Spuren zu verwischen und die Inhalte auf neue Server zu verlagern.

Ausweitung der Sperren als Vorwand für Zensur

Internet-Sperren sind aber auch schädlich für die Demokratie. Internet-Sperren bergen erhebliche Risiken für unser demokratisches Gemeinwesen und die Informations- und Meinungsfreiheit. Zahlreiche Interessensgruppen möchten Internet-Sperren für ihre Zwecke ausnutzen und ausbauen, etwa gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspiel-Anbieter. Es ist doch sehr bedenklich, wenn der Zugang zu einem inzwischen so wichtigen Informationsmedium plötzlich der staatlichen Zensur unterliegt, was einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines jeden Bürgers darstellt.

Mit den geplanten Sperrungen wird die Tür für weitere Regulierung des Internets geöffnet. Wenn im Telemediengesetz die Ermächtigung zu Sperrungen für einen Tatbestand verankert ist, werden weitere folgen. Missbrauchte Kinder werden ein zweites Mal missbraucht, um ein umfassendes Internet-Sperr-System zu etablieren, denn eine einmal etablierte Sperr-Infrastruktur wird zwangsläufig für andere Zwecke genutzt werden.

Hallo,

wenn der staat, vertreten durch das bka seiten indiziert und
mit hilfe der provider sperren lässt, die den tatbestand einer
straftat erfüllen.

Das ist gleich auf mehreren Ebenen verfassungswidrig und wird
daher ohnehin vom gleichnamigen Gericht kassiert werden.

  1. Hat weder „der Staat“ (vermutlich: die Regierung, ist aber
    auch korrekt, wenn Du Staat vertreten durch einen Staatsanwalt
    meintest) und noch viel weniger das BKA das Recht,
    festzustellen, ob ein Straftatbestand vorliegt. Das ist sache
    der Gerichte!

Das ist nun eindeutiger Unsinn.
Natürlich ist es Aufgabe von Exekutivbehörden Rechtsbrüche festzustellen und dagegen einzuschreiten.
Dazu dürfen sie selbstverständlich verhältnismäßige Zwangsmaßnahmen anwenden und unter Umständen können sie sogar direkt Strafen verhängen.

Das unterliegt dann unter Umständen einer gerichtlichen Kontrolle.
Und das wird hier wohl auch so sein. Wer seine Seite zu unrecht gesperrt sieht, wird dagegen klagen können.

Gruß

Werner

wer sich nichts zu
schulden kommen lässt, braucht auch dann nix befürchten.

Das ist die Rechtfertigung eines jeden Polizeistaats.

da würd ich am liebsten nen punkt geben und auf die millionen offenbar schuldigen juden im 3. reich verweisen.

aber soweit müssen wir eigentlich gar nicht gehn:
der, der diesen satz ausspricht, scheint irgendwie die moshee-stürmungen in deutschland zu verdrängen, wo vielleicht genau solche selbsthandelnden gerechtigkeitsbürger irgendwelche falschen hinweise gegeben haben oder was auch immer.
allein das recht, gotteshäuser zu stürmen und zu behandeln, als wären es höllenschmieden, zeigt, wo wir uns befinden.

hallo,

zum thema polizeistaat, ich umschreibe mal kurz ein beispiel:

es ist noch kein jahr her, da stand eines morgens, es war so
halb 6, eine gruppe polizisten an meinem bett. sie zerlegten
meine wohnung und schleppten mich aufs revier.

bevor ich wusste, was los war, musste ich erst einmal fragen
beantworten, wo ich dann und wann war und was ich da gemacht
habe. dann legten sie mir ein foto einer überwachungskamera
vor und sagten, das sei doch ich! ein junger mann, der mit
einer gestohlenen geldkarte versuchte geld abzuholen. ich kam
nicht mal dazu, den beamten klar zu machen, dass ich dies
nicht bin bzw. sein kann. mir wurde auf den kopf zugesagt, ich
sei das und basta!

nachdem ich den beamten deutlich machte, dass eine gewisse
ähnlichkeit nicht zu leugnen sei, es allerdings zwei
erhebliche merkmale gibt, di enicht auf dem foto zu sehen sind
(ein loch im gesicht in folge einer erkrankung & op) sowie
eine recht deutlich andere nase schleppten sie mich zur
betreffenden bank und liessen mich in aller öffentlichkeit,
unter polizeischutz ein foto nachstellen.

stillschweigend wurde der vorgang eingestellt (ohne ein wort
der entschuldigung bzw. richtigstellung). der täter den sie
suchten, hat wenige tage später erneut zugeschlagen, diesmal
eine alte dame dabei verletzt.

auch wenn solche aktionen einen erheblichen einschnitt ins
eigene leben bedeuten können (gelinde ausgedrückt), ich kann
solche aktionen durchaus nachvollziehen, wenn es um bekämpfung
der immer mehr auswuchernden kriminalität geht, egal ob auf
der strasse oder im internet.

wenn du sowas verstehen kannst, scheinst du masochistisch veranlagt zu sein. schuldig, bis die unschuld bewiesen ist.

ich würde sagen: dein verständnis von rechtsstaat hat zum 3. reich geführt. mir fehlen ehrlich gesagt die worte.

Hallo,

Das ist nun eindeutiger Unsinn.

Ist es nicht.

Natürlich ist es Aufgabe von Exekutivbehörden Rechtsbrüche
festzustellen und dagegen einzuschreiten.

Wir reden hier nicht vom Falschparken und ähnlichen Kinkerlitzchen. Abgesehen davon, dass der Rechtsweg *immer* und nicht nur „unter Umständen“ offen steht, geht es hier um Kinderpornographie, also einen handfesten Straftatbestand.

Da kann weder die Exekutive noch die Legeslative mal eben im Alleingang Ankläger, Richter und Vollstrecker in einem Aufwasch spielen. Und schon gleich gar nicht nach einem geheimen Regelwerk willkürlich eine Zensur ausüben und Menschen, die darüber berichten, gleich mit einsacken.

Ein solches Vorgehen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und ist – abgesehen von der kompletten Wirkungslosigkeit – ohnehin zum Scheitern verurteilt.

Es häufen sich auch die Äußerungen von besonders merkbefreiten Politikern wie beispielsweise einem Herrn Wiefelspütz (SPD) oder Wolfgang Bosbach (CDU), wozu diese Maßnahme eigentlich gedacht ist: Als umfassendes Zensurinstrument für alles, was ihnen nicht in den Kram passt.

Es sind sehr viele Menschen nicht gewillt, permanent ihre Unschuld beweisen und ihr Recht gerichtlich einklagen zu müssen. Daher wird gegen so einen gefährlichen Schwachsinn unmittelbar und direkt vorgegangen.

Gruß

Fritze

Hallo,

Wollen wir jetzt das Nein-Doch-Nein-Doch Spiel spielen?

Du hattest eine Aussage mit Allgemeingültigkeitsanspruch gemacht.
Du hast gesagt

Hat weder „der Staat“ … und noch viel weniger das BKA das Recht,
festzustellen, ob ein Straftatbestand vorliegt.
Das ist sache der Gerichte!

Und das ist in dieser allgemeinheit Unsinn.

Natürlich ist es Aufgabe von Exekutivbehörden Rechtsbrüche
festzustellen und dagegen einzuschreiten.

Wir reden hier nicht vom Falschparken und ähnlichen
Kinkerlitzchen.

Und das soll nun irgendwie logisch sein? Bei Kinkerlitzchen gestehst du der Exekutive zu Straftaten festzustellen und zu ahnden …

… geht es hier um
Kinderpornographie, also einen handfesten Straftatbestand.

bei echten Straftaten soll sie das aber nicht mehr dürfen? Wenn als Handeln dringend notwendig ist, weil echte Straftaten drohen oder fortgesetzt laufen, darf die Polizei deiner Meinung nach nicht eingreifen?
Nicht, dass ich das Vorgehen gegen Kinderpornografie im Internet so wie es nun geschieht für irgendwie sinnvoll halte, aber vom Prinzip staatlichen Handelns her, werden sich Diebe, Räuber, Mörder und Kinderschänder aber freuen, dass zu hören wie es deiner Meinung nach ist. Die dürfen also bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens ungestört weiter machen.

Zum Glück lebe ich anscheinend in einem anderen Universum als Du.

Gruß
Werner

Hallo,

Du hattest eine Aussage mit Allgemeingültigkeitsanspruch
gemacht.
Du hast gesagt

Hat weder „der Staat“ … und noch viel weniger das BKA das Recht,
festzustellen, ob ein Straftatbestand vorliegt.
Das ist sache der Gerichte!

Und das ist in dieser allgemeinheit Unsinn.

Ist es nicht (ätsch).

Natürlich ist es Aufgabe von Exekutivbehörden Rechtsbrüche
festzustellen und dagegen einzuschreiten.

Wir reden hier nicht vom Falschparken und ähnlichen
Kinkerlitzchen.

Und das soll nun irgendwie logisch sein? Bei Kinkerlitzchen
gestehst du der Exekutive zu Straftaten festzustellen und zu
ahnden …

Nein. Ich unterscheide zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Bei ersterem kann ich damit leben, wenn auf dem kurzen Dienstweg z.B. ein Bußgeld verhängt wird, dass ich zur Vermeidung von lästigem Ärger einfach zahle, anstatt lange rum zu machen. Obwohl auch hier der Weg durch die Gerichte offen steht.

Wichtig ist, dass Du den Unterschied zwischen einer Strafe (wird ausschließlich von Gerichten verhängt) und einem Bußgeld oder einem Ordnungsmittel zur Kenntnis nimmst.

… geht es hier um
Kinderpornographie, also einen handfesten Straftatbestand.

bei echten Straftaten soll sie das aber nicht mehr dürfen?

Genau. Da muss ein Gericht den Tatbestand feststellen und eine entsprechende Strafe verhängen. Das kann man jetzt gut finden (so wie ich), oder nicht (so wie Du). Aber so ist das nun mal in einem Rechtsstaat.

Wenn als Handeln dringend notwendig ist, weil echte Straftaten
drohen oder fortgesetzt laufen, darf die Polizei deiner
Meinung nach nicht eingreifen?

Korrekt. Die Polizei darf nicht eingreifen, bevor eine Straftat begangen wird. Wenn sie das tut, dann lebt man in einem Polizeistaat. Den haben wir hier noch nicht, aber unser Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätte den sehr gerne.

Erst nach der Begehung einer Straftat darf sie eingreifen, aber ein Gericht hat den Tatbestand festzustellen und das Strafmaß festzulegen.

Nicht, dass ich das Vorgehen gegen Kinderpornografie im
Internet so wie es nun geschieht für irgendwie sinnvoll halte,
aber vom Prinzip staatlichen Handelns her, werden sich Diebe,
Räuber, Mörder und Kinderschänder aber freuen, dass zu hören
wie es deiner Meinung nach ist. Die dürfen also bis zum
Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens ungestört weiter
machen.

Wohl kaum. Denn zur Beweissicherung sollten die Betriebsmittel (Server, Daten, etc.) bei der Staatsanwaltschaft einlagern.

Aber genau diesen Weg möchte sich unsere Regierung in ihrer unendlichen Weisheit sparen. Wozu die Täter ermitteln und die Server abschalten, wenn es doch auch reicht, ein Mäntelchen drüber zu decken und dabei gleich noch ein probates Mittel zur Zensur beliebiger Inhalte im Internet in die Hand zu bekommen.

Zum Glück wird das auch von vielen meiner Mitmenschen so gesehen, u.a. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Bundesverfassungsgericht, das dieses Gesetz genauso schnell aus dem Verkehr ziehen wird, wie es verabschiedet wurde.

Gruß

Fritze

Hi,

Korrekt. Die Polizei darf nicht eingreifen, bevor eine
Straftat begangen wird.

Natürlich darf die Polizei auch präventiv eingreifen. Blödes Beispiel: Wenn da jemand mit einer Gesichtsmaske gerade in eine Bank gehen will und die Polizei bekommt das mit, wird sie nicht erst warten, bis der Bankraub vollendet ist.
Oder wenn jemand mit erkennbar zu hohem Alkoholpegel gerade losfahren will, wird die Polizei ihn nicht fahren lassen.

Wenn sie das tut, dann lebt man in
einem Polizeistaat.

Nein, s.o.
Dieser Begriff Polizeistaat ist natürlich schön griffig und negativ besetzt, aber als Totschlagargument sollte er nun nicht immer wieder benutzt werden.

Den haben wir hier noch nicht, aber unser
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätte den sehr gerne.

Auch wenn ich beileibe kein Freund dieses Herrn bin, traue ich ihm das nicht zu.

Leider entwertest du deine guten Argumente bez. KiPo und Zensur, denen ich mit anschließe, durch derartige Rundumschläge aus der 68er Mottenkiste.

WoDi