Darf der Staat fuer den Perso Geld verlangen?

Hallo,

da das Vorzeigen eines gueltigen Ausweisdokumentes (z.B. eines Personalausweises) in Deutschland Pflicht ist (jedoch nicht sofort, aber das ist ein anderes Thema) impliziert dieses Gesetz dass jeder Deutsche ein solches Dokument besitzen muss.

Die Verlaengerung und soweit ich weiss auch die Erstausstellung eines solchen Dokumentes kostet Geld welches der Buerger bezahlen muss - unabhaengig vom Einkommen.

Darf der Staat einfach Geld fuer etwas verlangen nur weil jemand Buerger dieses Staates ist und wenn ja (denn er tut es ja schliesslich) wo ist die Grenze? Duerfte der Staat auch 10000000000000 Euro fuer die Verlaengerung eines Ausweises verlangen?

Auf welches Gesetz ist es gefusst dass es Geld kosten darf Buerger eines Staates zu sein (auch wenn jemand kein Einkommen hat).

Gruss

Desperado

Hallo

da das Vorzeigen eines gueltigen Ausweisdokumentes (z.B. eines
Personalausweises) in Deutschland Pflicht ist

Es ist nur dann eine Pflicht, wenn es für den bestimmten Fall gesetzlich vorgeschrieben ist.

impliziert dieses
Gesetz dass jeder Deutsche ein solches Dokument besitzen muss.

Nein, das Personalausweisgesetz schreibt es vor.

Die Verlaengerung und soweit ich weiss auch die
Erstausstellung eines solchen Dokumentes kostet Geld welches
der Buerger bezahlen muss - unabhaengig vom Einkommen.

Die Ausstellung kostet 8 €. Die Gebühr kann aber bei Bedürftigkeit gesenkt oder erlassen werden.

Darf der Staat einfach Geld fuer etwas verlangen nur weil
jemand Buerger dieses Staates ist und wenn ja (denn er tut es
ja schliesslich) wo ist die Grenze? Duerfte der Staat auch
10000000000000 Euro fuer die Verlaengerung eines Ausweises
verlangen?

Es macht nur Sinn, etwas zu verlangen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der andere es auch erfüllen kann. Die Gebühren für den BPA werden durch VO festgelegt.

Auf welches Gesetz ist es gefusst dass es Geld kosten darf
Buerger eines Staates zu sein (auch wenn jemand kein Einkommen
hat).

Ooooch, derer gibt es viele, schau dir nur mal die Steuergesetzgebung an.

Gruss

Iru

Hallo,

Die Ausstellung kostet 8 €. Die Gebühr kann aber bei
Bedürftigkeit gesenkt oder erlassen werden.

Der erste (sofern man unter 18 ist) ist kostenlos.

Gruß
Elke

Kurze Zusatzfrage…
Hallöchen,
Kann man das Geld für derlei Gebühren steuerlich geltend machen?

Danke,
Michael

Nein!

Gruß
Lawrence

Der Staat kassiert mit legitimen Bußgeldkatalogen, die vielleicht mit Kartellämtern einigermaßen abgegolten werden. Selbst das ist nicht gernau nachvollziehbar und wenn dann, wird es legitim gemacht !
Das Sozialamt meint auch eigenmächtig Kürzungen vornehmen zu dürfen, die aber meist mit Klage beim Sozialgericht zugunste4n des Harzt 4-Beziehers unwirksam sind. Bei Krankenkassenklagen ist auch das S G zuständig.

Hi, sofern man unter 21 Jahre ist…ist kostenlos (zieh dir mal das Ausweisgesetz rein - da steht´s)

Gruss Sid

???
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Jetzt brauchen wir nur noch jemanden, der eine Frage zu dieser
Antwort stellt…

Mit einer normalen Frage ist es da aber nicht getan, denn die Antwort würde nur auf ein völlig absurde Frage mit Weltverschwörungstheorie und allem Drum und Dran passen :smile:)