Darf der Stomzähler abgelesen und dann entfernt werden, ohne meine Anwesendheit?

Ich habe ein Problem. In dem Mietshaus in dem ich wohne wurden die Nachtspeicheröfen entfernt. Im Zuge der Sanierung wurden dann auch die Zähler entfernt und angeblich davor abgelesen.
Keiner hier im Haus wusste davon oder war anwesend.
Jetzt bekomme ich Post und soll 2750 Euro nachzahlen.
Ich lebe alleine in einer 40 qm Wohnung und hatte nur 2 Öfen und einen Durchlauferhitzer im Bad.
Mir kommt das alles etwas komisch vor. Was kann ich denn jetzt tun? Kontrollieren kann ich es ja nicht mehr, da die Zähler weg sind.

Liebe/-r Experte/-in,

neben einem Ablsefehler ist es möglich, dass die letzten Jahre die Zählerstände nicht abgelesen, sondern nur geschätzt wurden und dass über eine Zeit zu wenig gezahlt wurde. Nun erfolgte die Erfassung des Endstandes und die Differenz wird fällig.

Damit sowas nicht passiert, liest man den Zähler ja eigentlich SELBER regelmäßig ab…

Hallo,ob der Zähler ohne wissen des Mieters gewechselt werden darf kann ich dir leider nicht beantworten.Fakt ist aber das 2750Euro zuviel sind ,voraus gesetzt du hast jeden Monat deine Abschlagsrechnung gezahlt.
Bei Nachtspeicherheizung hast du ein Zähler gehabt der ein HT und NT Tarif zählt.Vielleicht wurde da etwas bei dein Stromanbieter verwechselt.Ich würde mir aber Rat bei einen Anwalt einholen um weitere Schritte gegen den Stromanbieter vorzugehen.Das sind ja Abzock Methoden vom Stromanbieter.

Hallo Berrietta,
wahrscheinlich kommt die Rechnung vom Stromversorger.
Am besten da anrufen und nach dem Ausbaustand fragen.
Oder gleich schriftlich Wiederspruch einlegen.
Wenn du schon eine Vorjahrrechnung hast kann man den Verbrauch vergleichen.
Eigendlich müste auch am Zählerkasten der Ausbaustand vermerkt sein.
Gruß UNI52

Ich würde die Heizkosten mit vorherigem Jahr vergleichen und wenn der Unterschied zu groß ist, würde den Nachweis verlangen.

  1. Man muß rechtzeitig über den Austausch des Zählers informiert werden, damit man entscheiden kann,
    ob man selbst beim Tausch dabei sein kann oder einen Vertreter beim Ablesen
    bestellt, der die Richtigkeit der Ablesung
    bestätigt, da man sonst gegen die Angaben Einspruch erheben kann.
  2. Der Zähler muß zur Kontrolle aufbewahrt werden

Hallo,
geh bitte sofort zur Verbraucherzentrale.
Zeige dort die letzten Heizungsabrechnungen vor damit ein Vergleich mit der Forderung von 2700 € vorgenommen wird.
Bei 40 m2 ist dies unglaublich.
Denke das Sie ohne Rechtshilfe keine Chance haben Ihr Recht zu bekommen.
Wenn im Zuge einer neuen Installation der Zähler entfernt werden muß ist dies OK.
Der Zähler ist Eigentum des EVU / Stromlieferanten.Bevor der Zähler demontirt wurde sollten Sie eine Verbrauchsablesung erhalten.
Daher ist hier eine Rechrsberatung angebracht.
Bitte umgehend zur Verbraucherberatung um der Zahlungsaufforderung mit rechtlichen Mitteln zu widersprechen !
Gruß pn