Darf der Testamentsvollstrecker eine

… Immobilie unter Gutachtenwert verkaufen? Die Immobilie hat laut Gutachten einen Wert von 267.000 EUR. Laut einem befreundeten Makler geht diese für diesen Preis aber wohl nicht weg. Er würde daher einen Preis von 220.000 EUR ansetzen. Für Familienangehörige nur 180.000 EUR. Darf der Testamentsvollstrecker die Immobilie jetzt an uns als Familienangehörige verkaufen? Anteilig sind 62,5% der Erben dafür, dass das Haus an uns verkauft wird. Die restlichen % (eine Erbin) liegt im LKH und ist nicht zurechnungsfähig.

Der Testamentsvollstrecker (TV) darf grundsätzlich weder ganz noch teilweise Schenkungen vornehmen, also auch nicht unter Wert „verkaufen“. Angelpunkt ist der Umschreibungsvorgang beim Grundbuchamt. Dieses Amt prüft nämlich die Einhaltung. Dazu ist in der Regel ein Wertgutachten vorzulegen. Bei erheblichen Unterschreitungen könnte allenfalls die Zustimmung a l l e r Erben helfen, wenn sich das Grundbuchamt darauf einläßt. Stimmenmehrheit reicht nicht. Wenn eine Person nicht voll geschäftsfähig ist, kann ein gerichtlich bestellter Betreuer sie vertreten. Aber auch dieser ist wie der TV bei Schenkungen rechtlich eingeschränkt!! In derartigen Fällen ist üblicherweise der Notar in der Pflicht, eine Regelung mit dem Sachbearbeiter des GBamtes zu versuchen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann