Darf der unterhalt aufs eigene konto

meine schwester hat schulden und bezieht hartz4 .
ihr sohn bekommt vom vater jeden monat etwas über 600€ unterhalt.
da sie einen schuldenbetreuer beanschpruchen musste wird ihr das geld eingeteilt.
Sie bekommt alle 2 wochen 200€!!
Davon muss sie aber lebensmittel,bekleidung und arztneimittel bezahlen!!
Meine frage ist nun: Darf der schuldenberater den unterhalt vom kind einfach einbehalten??
der junge ist 14 jahre ihm steht doch wenigstens ein taschengeld zu.
er bekommt nichts von seinem unterhalt und das schon seit 3 jahren!!

meine schwester hat schulden und bezieht hartz4 .
ihr sohn bekommt vom vater jeden monat etwas über 600€
unterhalt.

wow,sehr viel Geld

da sie einen schuldenbetreuer beanschpruchen musste wird ihr
das geld eingeteilt.
Sie bekommt alle 2 wochen 200€!!
Davon muss sie aber lebensmittel,bekleidung und arztneimittel
bezahlen!!
Meine frage ist nun: Darf der schuldenberater den unterhalt
vom kind einfach einbehalten??
der junge ist 14 jahre ihm steht doch wenigstens ein
taschengeld zu.
er bekommt nichts von seinem unterhalt und das schon seit 3
jahren!!

hallo,
sorry,keine Ahnung. Der Junge sollte mal zum Jugendamt gehen und fragen,das kostet nix, als wenn er zum Anwalt gehen würde

lisa

Hallo

genau weiss ich das nicht, da es sich hier um einen speziellen Fall handelt.

Grundsaetzlich steht ihm das Geld zu, aber die Mutter ist erziehungsberechtigt und hat damit quasi die Verfuegungsgewalt. Da er noch keine 18 Jahre alt ist, kann er noch nicht alleine ueber das Geld verfuegen.

Hier sollte mal mit dem Schuldenberater gesprochen werden, wie er das beurteilt. Alternativ mal einen Anwalt fragen (oder auf wwww.frag-einen-Anwalt.de), wie das Geld zu schuetzen ist. Alternativ kann er zum Vater ziehen, wenn das moeglich ist. Dann bekommt deine Schwester kein Geld und das Kind bekommt das Geld in direkter Form.

Mehr weiss ich dazu leider nicht.

Gruss

Gruss

schwer zu sagen, wenn deine Schwester jung und hübsch wäre, hätte ich noch ne andere Idee…:wink:)

der Unterhalt wird bei minderjahrigen immer zur erziehungsberechtigten überwiesen. Damit hat dies schon seine rechtigkeit, da der Schuldenberater ja zum wohle deiner schwester, Sohn und gläubiger steht. Bei Monatlich 400 Euro ist ein Taschengeld schon mit berücksichtigt.

das ist leider in Deutschland so. Man muss das Geld der Mutter , oder eben dem Betreuer bezahlen. Was damit passiert geht niemanden was an.
Das Kind könnte verhungern und die Mutter sich jeden Tag Klamotten kaufen, man hat keinerlei Recht zu erfahren, was mit dem Geld geschieht.
Man hat auch keinen Anspruch auf Kontakt mit dem Kind, wenn die Mutter es geschafft hat das Kind so zu beeinflussen bezahlt man für ein fremdes Kind und weiss nicht einmal, ob das Kind je was von dem Geld hat.
Man wird abgelehnt, ist der böse, aber man muss bezahlen. Ich kann die Väter gut verstehen, die sich die Haare raufen deswegen.
Oft wird dann aber gesagt, es ist doch ihr Kind, da wollen Sie doch das es ihm gut geht und bezahlen muss man.
Aber ganz ehrlich, ich kann es verstehen wenn die Väter sich zurück ziehen und nach Möglichkeit nicht bezahlen wollen.
Die Kinder sind für sie fremde. Sie wissen nichts von ihnen , ihre Vorlieben, was sie nicht mögen und werden oft noch von den Kindern verhöhnt, wenn diese sich treffen.
Die Gesetze sind leider so. Gäbe es ohne Kontakt kein Geld (in manchen Fällen ist kein Kontakt natürlich besser), dann hätte 90% der Kinder einen normalen Kontakt zu beiden Elternteilen.
Gruss

Hallo maja,
da der Sohn deiner Schwester minderjährig ist, steht der Unterhalt seiner Mutter zu. Der Unterhalt ist dafür gedacht, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Da deine Schwester Schulden hat, sind die Lebenshaltungskosten aufgrund der Tilgung der Schulden höher. Ein Taschengeld steht deinem Neffen zu, allerdings gibt es für die Höhe des Taschengeldes nur Empfehlungen. In welcher Höhe dein Neffe Taschengeld erhält, entscheidet immer noch seine Mutter.
Sobald dein Neffe volljährig wird und kein oder ein zu geringes eigenes Einkommen bezieht, steht ihm selbst der Kindesunterhalt zu und muss neu berechnet werden.
Viele Grüsse

Der Unterhalt ist sehr großzügig. Man kommt mit 100 Euro GUT die Woche aus, wenn man wirtschaftet. Wenn sie so viel an arneimitteln bezahlt, sollte sie einen Befreiungsantrag stellen.

Mein Sohn bekommt (mit 17!!) 32,50) Taschengeld. den Rest muss er erarbeiten

Taschengeld steht im zu der Rest ist für Essen Miete Versicherung unw

für was bekommt der 14 jährige das geld.
(für süßigkeiten o.ä.?)
oder für sinnvolleres

Hallo,

der Junge sollte sich bei seinem Jugendamt melden und dort klären bzw. den Mitarbeiter bitten, ein Gespräch mit dem Schuldenbetreuer zu führen.

Wobei ich mich frage, wer den Schuldenbetreuer eingesetzt hat. Diese Funktion gibt es rein rechtlich nämlich nicht. Kaum ein Gericht wird so eine Person einsetzen.

Hat sie ein Insolvenzverfahren am Laufen, hat sie einen Treuhänder oder Insolvenzverwalter. Dann stehen ihr für zwei Personen aber mehr als 400 Euro im Monat zur Verfügung.

Ist der Schuldenberater aus einem obskuren Verein/Firma (die für ihre Beratungstätigkeit oft viel Geld verlangen) sollte sie schnellstens zu einer offiziellen kostenlosen Schuldnerberatungsstelle gehen und sich aus dieser Falle heraushelfen lassen.

Irgendwie ganz eigenartig das Ganze.

Gruß

Sorry da kann ich leider nicht helfen