Darf der Untermieter fristlos kündigen?

Wenn man Untermieter einer Wohnung ist
(im Mietvertrag steht) muss man sich dann an die 3 Monate Kündigungsfrist halten oder kann man einfach Fristlos kündigen.

Auskünfte etwas spärlich. Bitte mehr Input.

Wenn ein Untermieter im Mietvertrag aufgeführt ist, darf er dann ohne speziellen/besonderen Grund am 15.11.09 zum 01.12.09 kündigen???

Hallo JannyBunny,

bitte, du musst mal etwas in Wallung und aus dir raus kommen!

Woher soll hier jemand wissen, was du meinst? Ist es

a) ein Untermietvertrag zwischen dem Hauptmieter einer Wohnung und dem Untermieter?
b) ein gemeinsamer Mietvertrag zweier Parteien mit einem Vermieter
c) ein Untermietvertrag zwischen einer Partei mit dem Eigentümer der Wohnung, der diese auch bewohnt
d) ein Untermietvertrag mit einem Studentenwohnheim?

Was steht in dem fiktiven Mietvertrag überhaupt drin? Bezieht er sich auf gesetzliche Kündigungsfristen oder ist eine wirksame Klausel z.B. zum Kündigungsausschluss auf bestimmte Zeit vereinbart.

Sowas muss man alles wissen, sonst können wir nur raten! Und nein, ich schreib jetzt nicht alles runter, was es zu den obigen Punkten zu sagen gibt und du suchst dann das passende raus. :smile:

Ausserdem sind hier viele auskunftsfreudiger, wenn man mal Tach und Tschüss sagt, wie im richtigen Leben auch!

Gruß
Nita

Guten Tag, sorry hatte schonmal alles ausführlich gepostet, das wurde dann aber gelöscht weil das Wort „ich“ hier scheinbar nicht gern gesehen wird.

Also ich versuche dann mal es richtig zu beschreiben.

Person A hat von einer Genossenschaft eine Wohnung gemietet, Person B wohnt mit Person A zusammen in der Wohnung und ist auch namentlich im Mietvertrag genannt.

Person B hat sich am 10.11.2009 dazu entschlossen aus der Wohnung auszuziehen und zwar bis zum 01.12.2009

Person A kann sich die Wohnung aber alleine nicht leisten und hat deshalb die Wohnung bei der Genossenschaft am 13.11.2009 gekündigt, im Mietvertrag ist allerdings eine Kündigungsfrist von 3 Monaten festgehalten.

Muss Person B weiterhin Miete zahlen oder bleibt Person A alleine auf den Kosten sitzen.

Falls es relavant ist, das Zimmer das Person B bewohnt hat war nicht möbiliert und stand leer.

Vielen Dank im vorraus für die bemühungen .

Wenn Person A und B im Mietvertrag stehen, der mit der Genossenschaft geschlossen wurde, ist es doch kein Untermietvertrag, sondern 2 gleichberechtigte Mieter, welche im gleichen Maße für das Aufkommen der Miete zuständig sind.
Also die 3 Monate Kündigungsfrist sind einzuhalten gegenüber der Genossenschaft und Mieter B ist verpflichtet seinen Mietanteil 3 Monate zu zahlen,oder er versucht einen Nachmieter zu finden.

Na also Janny geht doch!

Und alles weitere hast du fast umgehend erfahren. Einfach so aus einem Vertrag stehlen geht nicht.

Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob der VM die Kündigung überhaupt annimmt, da offensichtlich nur einer der beiden Hauptmieter den Vertrag gekündigt hat. Es müssen nämlich b e i d e kündigen! Es könnte also durchaus sein, dass der Vertrag noch länger fortbesteht mit Pflichten für beide Mieter.

Gruß
Nita

Vielen Dank schonmal hierfür, und wie sieht es aus wenn nur Person A im Mietvertrag steht, Person B aber bekannter (dem Vermieter wurde mitgeteilt das Person B untermieter ist) Untermieter ist, wie ist die Frist in solch einem Falle???