Darf der Vermieter zwei Wochen vor Auszug (Oktober) auf Kosten des Mieters noch eine Heizungswartung durchführen lassen, obwohl bereits zu Beginn desselben Jahres (Januar) eine durchgeführt wurde? Da drängt sich doch ganz klar der Verdacht auf, dass der Vermieter den Mieter ausbeuten will, bevor dieser auszieht. Gibt es dazu irgendeinen Verweis auf einen Paragrafen o. ä.? Wer kennt sich damit aus? Bin dankbar für jeden Tip!
Servus,
so „ganz klar“ ist das nicht. Ob hier gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs 3 BGB verstoßen wurde oder nicht, hängt davon ab, was da jeweils „gewartet“ wurde und warum die Arbeiten aus Oktober nicht im Januar stattfinden konnten.
Die Sache lässt sich also nur beurteilen, wenn man die beiden fraglichen Rechnungen in der Hand hat, auf denen ausgewiesen ist, was genau getan wurde.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Mit dem Auszug hat es gar nichts zu tun ! Man wohnt bis zu einem Stichtag drin und muss auch alle umlagefähigen Kosten bis dahin zahlen.
Aber schon ob 2 Wartungen im Jahr für die Anlage technisch notwendig sind. Das wäre zu begründen, die Regel ist 1 x jährlich.
Und wenn das stets jährlich war, dann ist nicht recht plausibel, warum nun innerhalb 9 oder 10 Monaten 2 Wartungen stattfinden sollten.
Das könnte man selbst rauskriegen wenn man die Vorjahre vergleicht, wann und wieviel Wartungen durchgeführt wurden.
Sollte es sich aber um Reparatur nach einer Störung handeln, dann fällt das ja nicht unter Wartung und wäre vom Vermieter allein zu tragen.
MfG
duck313
Wartung nach Heizperioden
huhu,
sieht für mich danach aus
Wartung im Januar für die Periode 2013/2014
Wartung im Oktober für die Periode 2014/2015
sehe nichts was dagegen spricht, solange das ganze richtig abgerechnet wird.
durchgeführt wurde? Da drängt sich doch ganz klar der Verdacht
auf, dass der Vermieter den Mieter ausbeuten will, bevor
dieser auszieht.
Wenn man nur von zwölf bis mittags denkt, dann ja. Ansonsten fällt einem auf, daß bei einer späteren Wartung der nächste Mieter zahlen würde. Ich würde einfach mal davon ausgehen, daß es sich dort um ein Pferd und nicht um ein Zebra handelt und die Wartungstermine nicht immer 365 (und in Schaltjahren 366) Tage auseinander liegen. Vielleicht hat auch einfach die vorherige Wartung einige Monate später als üblich stattgefunden und man ist nun wieder im normalen Turnus. Oder die Termine von Vermieter und Wartungsunternehmen ließen sich anders nicht unter einen Hut bekommen. Usw. usf.
Welche Ausbeutung? War die vorletze Wartung in 2012, was lässt dich vermuten, das die um einem Monate verschobene letzte Wartung nicht für 2013 anfiel und diesjährig erneut fällig ist?
Und würdest du als Nachmieter gleich mit einer Wartungsrechnung einer Heizung begrüßt werden wollen, die du einen Tag eingeschaltet hättest?
Im übrigen ist nicht deine Mietzeit, sondern die Abrechnungsperiode massgebend. Und hier wirst du auch noch mit Kosten „abgezockt“, von denen du nichts ahnst: Winterdienst 2014, rückwirkende Wassergelderhöhung, …
G imager
Eventuell Vermischung zweierlei Dinge
Hallo,
kann es sein, dass hier die Wartung der Heizung (Reinigung des Brenner, etc.) mit der Reinigung des Schornsteines zusammengeworfen wird ? Soweit ich weiss, kann beide Arbeiten der Schornsteinfeger ausführen, nicht jedoch ein Heizungsinstallateur.
Die Wartung der Heizung ist freiwillig und wird vom Eigentümer selbst festgelegt.
Die Reinigung des Schornsteines und die Emissionsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Intervalle sind von der Heizungsart abhängig und liegen zwischen 1 und 5 Jahren.
http://www.schornsteinfeger.de/bilder_ziv/files/tabe…
Welche der Kosten überhaupt auf Mieter umlegbar sind, kann ich nicht sagen.
Erstmal danke für eure Antworten.
Wir haben in dem Haus nur von März 2013 bis Oktober 2014 (20 Monate) gewohnt. Der Vermieter ist ziemlich schluderig mit vielen Dingen gewesen. D. h. er hatte eben auch KEINEN Wartungsvertrag. Als dann im Januar 2014 etwas an der Heizung kaputt war, kam der Heizungsinstallateur und hat repariert (steht übrigens auch mit in den Betriebskosten!!!) und standardmäßig gewartet. Kurz vor unserem Auszug wollten wir nun eine Betriebskostenabrechnung (die er auch wohl nie zuvor bei seinen Mietern gemacht hat). Da sagte er dann wörtlich: Dann müsst ihr jetzt zahlen! Er war halt sauer, dass wir ausziehen wollten, da er das Haus echt schlecht wieder loswird. Es stand dann auch einige Monate leer.
Jedenfalls fiel ihm dann im Oktober ein, er könne ja noch schnell eine Wartung auf unsere Kosten machen, damit die Betriebskostenvorauszahlungen auch schön ausgekostet werden. Auf Grund seiner viel zu überteuerten Gebäudeversicherung ( fast 700 Euro/Jahr!!!) sollten wir nun fast 800 Euro nachzahlen. Habe natürlich wegen Wirtschaftlichkeitsgebot widersprochen. Naja, dann kam gleich Post vom Anwalt und da mein Anwalt so dämlich ist, gibt es bald eine Gerichtverhandlung. Da will ich natürlich vorbereitet sein und alle Möglichkeiten ausschöpfen.