Darf der Vermieter d. Haltung e. Katze verbieten?

Hallo alle zusammen. Wahrscheinlich kam meine Frage hier schon 100 mal, aber ich habe sie grad nicht gefunden;
Wenn im Mietvertrag unter § 25 Absatz 2 die Haltung von Hunden und Katzen nur mit vorheriger Zustimmung d. Vermieters zulässig ist. Muß man zwingend den Vermieter wegen der Haltung einer Katze ( ausschliesslich Wohnungshaltung) informieren, bzw. fragen?
Im Absatz 1 heißt es, dass Kleintiere(z.B. Ziervögel u. Zierfische) im haushaltsüblichen Umfang erlaubt sind.
Darf ein Vermieter grundsätzlich die Haltung einer Wohnungskatze verbieten?
LG Sandra

Ach, sorry, ich war noch in der falschen Rubrik „unterwegs“.
Eigentlich müsster d. Artikel unter Mietrecht stehen, denke ich…

Ach, sorry, ich war noch in der falschen Rubrik „unterwegs“.
Eigentlich müsster d. Artikel unter Mietrecht stehen, denke
ich…

Steht er ja, und die Frage beantwortet doch der §2.
Wobei es immer schwierig ist Tiere zu verbieten, dennoch muss der VM um Erlaubnis gefragt werden.

Grüße

Aber es gibt doch ein relativ neues Gesetzt, wo es heißt, dass der Verm. die Haltung grundsätzlich nicht verbieten darf.Ich weiß es halt nur nicht 100%ig und wollte mich hier nochmal vergewissern…
LG Sandra

Hallo!

Das Gesetz besagt wohl eher, das er die Haltung nicht grundsätzlich verbieten darf. ( Was so ein Satzbau doch ausmachen kann…)

Etwas wie z.B. ‚Die Haltung von Tieren ist nicht gestattet‘ wäre rechtlich fragwürdig, da dies auch die Haltung von Kleintieren ( Fische, Hamster und fast alles, was in Käfigen lebt) mit einschließen würde. Diese können jedoch meines Wissens nicht vom Vermieter verboten werden.

In dem diskutierten Beispiel liegt dieser Fall des allgemeinen Tierhalteverbots aber nicht vor.
Der Vermieter muss gefragt werden.

LG, Manuela

Aber es gibt doch ein relativ neues Gesetzt, wo es heißt, dass
der Verm. die Haltung grundsätzlich nicht verbieten darf.Ich
weiß es halt nur nicht 100%ig und wollte mich hier nochmal
vergewissern…
LG Sandra

Wie gesagt/geschrieben, es ist nicht einfach als VM Tiere zu verbieten, aber der Mieter muss es genehmigen lassen - also um Erlaubnis fragen.
Macht er es nicht hat M keine Chance auf die Haltung,
leht VM ab kann M dagegen klagen.

Grüße

Vielen Dank für eure Antworten.
LG Sandra