Darf der Vermieter darauf bestehen?

Hallo zusammen,

ich Wohne in meiner Wohnung(75qm) mit meinem Sohn seit knapp einem Jahr.
Wohnung mit WBS, ich alleinerziehend.
Jetzt zieht mein Partner zu mir und Vermieter/Sachbearbeiter (eine grosse Wohnungsgesellschaft) besteht darauf meinen Partner in Mietvertrag aufzunehmen.
Oder als Untermieter was wir 10-15€ monatlich bezahlen müssen.
Ich möchte beides nicht, möchte weiter als Hauptmieterin im Vertrag bleiben.
Kann der Vermieter darau bestehen, bekomme ich Probleme wenn ich dem nicht zustimme. Bin richtig besorgt, möchte nicht im falle einer Trennung probleme haben, man weiss nie was im Leben kommt.

Vielen lieben dank

Hallo,

ich bin kein Experte in Sachen Wohnberechtigungsschein. Mein Grundverständnis sagt mir aber, dass sich durch die (dauerhafte) Aufnahme eines Partners in die Wohnung die Grundlagen für diesen WBS ändern können (z.B. jetzt doch nicht mehr alleinerziehend?).
Da der Vermieter sehr wahrscheinlich nachweispflichtig ist, ist sein Interesse an Aufnahme des Partners in den MV nachvollziehbar.

Erkundige Dich bei der Behörde, die den WBS ausgestellt hat, nach weiteren Infos wie zu verfahren ist!

Gruß,
FvS

Hallo Marta,

wenn du mit deinem Lebenspartner einen Untermietvertrag machst und das deinem Vermieter mitteilst, bleibst du Hauptmieterin. Und 10-15€ sind eine Kröte, die man schlucken kann.

Hallo,

es bedarf schon der Zustimmung des Vermieter, da sich ja auch die Nebenkosten verändern! Der Verbrauch von 3 Personen ist nun einmal höher als von 2 Personen. Ich denke mit 10-15 € ist das schon gut gerechnet. Ich würde Ihnen zu einem befristeten Untermietvertrag raten, damit Sie die Hauptmieterin bleiben.
mfg

Ich glaube ich hebe mich nicht richtig ausgedrückt.
Vermieter will neine NK erhöhung, wenn er im Mietvertrag kommt,bleibt Miete gleich, nur als Untermieter mussen wir zahlen.
Bei uns werden NK glaub ich pro qm berechnet.

Hallo Marta,

wenn der Lebensgefährte dauerhaft bei Dir wohnt, sollte er auch im Mietvertrag eingetragen sein. Deine Bedenken verstehe ich, ich würde ihn als Untermieter eintragen lassen. Sollte es bei Euch dann kriseln, kannst Du ihm kündigen und fertig. Als gleichwertiger Mieter würde ich ihn nicht eintragen lassen.

Der Vermieter muss ja nach dem Einzug des neuen Mitbewohners die Nebenkosten neu berechnen, Ihr zahlt mehr Müllgrundgebühr, mehr Wassergebühr, usw.

Solltest Du weder die eine noch die andere Lösung wollen, kann der Vermieter dem Einzug Deines Partners schlichtweg widersprechen.

Alles Gute!

Micha

Hallo,
der Vermieter kann darauf bestehen.

Hallo zusammen,

mit einem Vertrag zur Untermiete würdest du doch Hauptmieterin bleiben.
Der WBS ist dadurch natürlich in Gefahr.
Egal wie, du könntest deinen Partner sowieso nicht einfach auf die Straße setzten.
Falls er nicht gemeldet bei dir wohnen würde, würdet ihr damit gegen das Meldegesetzt verstoßen.
Außerdem könnte dir wegen des WBS womöglich noch Betrug unterstellt werden.
Ein Vertrag zur Untermiete, mit den geltenden Kündigungsfristen, erscheint mir die geeignetste Lösung zu scheinen.
Und dann nicht vergessen, der Behörde/Amt wegen des WBS, die entsprechende Information zukommen zu lassen.

Viele Grüße
Llissy

ich Wohne in meiner Wohnung(75qm) mit meinem Sohn seit knapp
einem Jahr.
Wohnung mit WBS, ich alleinerziehend.
Jetzt zieht mein Partner zu mir und Vermieter/Sachbearbeiter
(eine grosse Wohnungsgesellschaft) besteht darauf meinen
Partner in Mietvertrag aufzunehmen.
Oder als Untermieter was wir 10-15€ monatlich bezahlen müssen.
Ich möchte beides nicht, möchte weiter als Hauptmieterin im
Vertrag bleiben.
Kann der Vermieter darau bestehen, bekomme ich Probleme wenn
ich dem nicht zustimme. Bin richtig besorgt, möchte nicht im
falle einer Trennung probleme haben, man weiss nie was im
Leben kommt.

Vielen lieben dank

Hallo,

deine Zweifel sind unbegründet und die Einstellung der
Wohnungsgesellschaft ist nachvollziehbar, denn mit dem Einzug einer weiteren Person erhöhen sich sämtliche Nebenkosten. Warum lässt du nicht nach Einzug deines Partners den Mietvertrag insoweit ändern, daß vermerkt wird, sobald du bei Auszug deines Partners als Mitmieter oder Untermieter wieder Hauptmieterin bist.
Auf jeden Fall sollte dieser Passus im neuen Miet- bzw. Untermietvertrag vermerkt sein.
Viel Erfolg! Gruß, bustobaer

Hallo,

bei Sozialwohnungen gelten eigene Gesetze, die ich nicht so gut kenne. Allerdings wüsste ich keinen Grund warum Ihr Vermieter darauf beharren sollte.

Lieben Gruss

mitredenwill

Hallo

z.B. hier ist näheres dazu nachzulesen:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietrecht-Einzug-Leb…

Hallo,
der Vermieter kann verlangen dass der Lebenspartner im Vertrag steht.Die Zustimmung des Vermieters brauchen Sie in jedem Fall,auch bei Untermiete.

Hallo,

der Vermieter kann keinen neuen Mietvertrag verlangen.
Es besteht ein gültiger Vertrag und der Pflicht einen neuen Mitbewohner (Partner) zu melden - was ja auch wegen der Nebenkosten wichtig ist, bist du nach gekommen.

Der Vermieter kann nicht darauf bestehen und die Weigerung ist weder Kündigungsgrund noch in irgendeiner Weise rechtlich relevant.

Auch als Untermieter muss man den Lebenspartner nicht eintragen lassen.

Allerdings kann es sein, das bei Wohngeld Abstriche getätigt werden, da ja das Gesamteinkommen sich ändert. Denn ab dem Einzug ist das eine Bedarfsgemeinschaft.
Auch ein sachbearbeiter hat sich nicht in Verträge zwischen Mieter und Vermieter einzumischen. Schätze das übersteigt dessen Kompetenzen bei Weitem.

Viele Grüße
tina

Hallo nochmal,

ich glaub ihr versteht mich nicht.
Ich beziehe kein Wohngeld, Sozialgeld, etc.
Sachbearbeiter ist gemeint, der Mann der bei meiner Wohnungsgesellschaft für mein Stadteil zuständig ist, ich kann ihm nicht Vermieter nennen weil es eine Aktiengesellschaft ist.

Mit Nebenkosten erhöhung habe ich gar kein Problem,
nur verstehe ich nicht warum wenn mein partner in mietvertrag kommt, bleibt alles beim gleichen und wenn nicht, also wenn als untermieter mussen wir 10-15 euro zahlen.
WBS bleibt weiter bestehen und ist davon unberührt.
Danke zusammen

Hallo,

ist ja ganz einfach.
Zieht dein Freund ein, was ja im Grunde bei einer Lebensgemeinschaft nicht vom Vermieter/Verwalter verboten werden kann, gilt dein jetziger Mietvertrag.

Wird dein Partner mit in den Mietvertrag aufgenommen wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. Die Konsequenzen bei einer möglichen Trennung sind dir ja bewußt. Ein Neuvertrag ist selten vorteilhaft.
Ob alles beim Alten bleibt wate ich mal zu bezweifeln.

Der Untermieter mietet ja im Grunde von dir was auch genehmigungspflichtig wäre - seitens Hausverwaltung. Die haben mit einem Untermietervertrag allerdings auch überhaupt nichts zu tun, bzw. wären sowieso nicht Vertragspartner mit deinem lebensgefährten. Von daher verstehe ich deren Drängen auch nicht.
Der Untermieter hat den Hauptmieter, also dich als Vertragspartner und nur mit diesem schließt du einen Vertrag ab.
Zwischen der Hausverwaltung/Vermieter ändert sich nichts, weil du Hauptmieter und Vertragpartner bist.

Der einzige Vorteil oder Absicherung der Hausverwaltung besteht darin, das in beiden geforderten Fällen beim Auszug einer Partei - dein Freund oder du, beide kündigen müßten.
Ob das Vertragsverhältnis mit einem vorgeführt wird, steht ja dann in den Sternen.

Bist du Hauptmieter, kann dir persönlich keiner was, solange du deine Miete pünktlich zahlst.

Steht ihr beide im Mietvertrag und dein Freund zieht aus, müßt ihr beide kündigen. Willst du dies nicht, kann dein Freund - dann Ex - diese Zustimmung einklagen, damit er aus den Pflichten kommt.

Ist er dein Untermieter muss er ausziehen, wenn du kündigst.
Im Grunde muss er das als dein Lebenspartner ja auch.

In einer Lebensgemeinschaft ist ein derartiger Untermietervertrag auch nicht üblich und auch unnütz.

Ich rate dir einen Neuvertrag oder Untermietervertrag danken d ab zu lehnen, weil dies nicht erforderlich ist. Der Vermieter hat keine rechtliche Handhabe eine Änderung, Neu oder Untermietervertrag zu fordern, weil schon wie erwähnt ein gültiger Mietvertrag exestiert.

Wenn du dir unsicher bist. Für ca. 82 Euro Beiträg inkl. Mietrechtschutz kann man Mitglied im Mieterverein werden.
Ist als Mieter immer eine gute Investition, da dieseauch die Nebenkosten prüfen, was darin enthalten sein sollte.

Viele Grüße
tina

Ciao Marta,

bei Fragen im Kontext mit Wohneberechtigungsschein und staatlichen/kommunalen Zuschüssen kann ich nicht weiterhelfen.

Was das allgemeine Mietrecht angeht: Über den Zuzug einer weiteren Person muss der Vermieter informiert werden. Für die Ablehnungen sind ihm Grenzen gesetzt. Die Vertragsform kann der Vermieter dafür meiness Wissen nicht bestimmen - auf welcher Grundlage.

Wie immer kann ich nur empfehlen: schau in deinen Mietvertrag. Gibt es dort spezifische Vertragsklauseln, die du jetzt nicht erfüllst?

Du hast einen gültigen Mietvertrag dieser hat Bestand. Einer Änderung müsstet du zu stimmen, das solltest du nicht leichtfertig tun.
Denkbar wäre das dein Vemieter die Nebenkosten nach Bewohner umlegt? Dann würde sich auch die monatliche WARM-Miete ändern. Dass bedarf jedoch keiner Änderung des Mietvertrages.

Bedenken solltest du, dass der Zuzug eines Freundes/Lebensgefährten die Höhe deiner Sozialleistungen beeinflussen kann! Egal welche rechtliche Form eure Beziehung hat, sie kann/wird als Lebensgemeinschaft gewertet werden. Lass dich im Vorfeld beim Sozialamt beraten!

Aus deinen geäusserten Bedenken solltest wenn nötig die Untermiete wählen.

Viel Erfolg und informier dich ggf hier im Forum bei Experten zu Sozialfragen.

cumar

Hallo,
Ihr Vermieter, kann zwar weder auf ein Untermietverhältnis bestehen, noch darauf dass Ihr Lebenspartner im Mietvertrag mit unterschreibt. Er kann aber den Mietanteil für die Betriebskostenvorauszahlung erhöhen. Da jetzt eine Person mehr im Haushalt (Wohnung) lebt. Und somit ein Mehrverbrauch entsteht. So sagt es die Rechtssprechung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Geister

Hallo,

eine konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist in diesem Rahmen nicht erlaubt, siehe hier:

http://blog.wer-weiss-was.de/2011/06/22/gastbeitrag-…

Zudem kann man Ihre Frage nicht ohne genaue Kenntnis Ihres Mietvertrags sicher beantworten. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Das ist Unsinn,ein Hauptmieter reicht.Darauf bestehen kann der Vermieter nicht.

Hallo Marta,
ich bin leider kein Anwalt und daher hat mein Rat auch keine Rechtsverbindlichkeit. Soweit mir bekannt, kann der Vermieter nicht darauf bestehen, das Mietverhältnis zu erweitern. Du solltest aber auf jeden Fall zuerst einmal in Deinen Mietvertrag schauen und nachsehen, ob über diesen Fall etwas darin vermerkt ist. Z.B. ob Du untervermieten oder jemanden längere Zeit aufnehmen darfst.
Was aber in jedem Fall zu tun ist, Du mußt für eine weitere Person in der Wohnung Nebenkosten zahlen, und zwar für alle Posten, die nach Personenzahl berechnet werden, wie Wasseverbrauch und Müllabfuhr.
Ich wünsche Dir für die Verhandlungen mit dem Vermieter viel Glück, besonders aber für Deine neue Beziehung, Huber Steiger.

Hallo,

ich denke schon, dass es Probleme geben wird, wenn wenn der Partner einfach so einzieht. Der Vermieter muss dem nicht zustimmen. Er hat ja schon signalisiert, dass er bereit ist, den Partner als Untermieter mit aufzunehmen. Spricht nur eine evtl. Trennung dagegen? Als Untermieter kann ihm dann ja schnell gekündigt werden.

Wenn ich der Partner wäre, würde ich auch darauf bestehen, im Mietvertrag mit aufgenommen zu werden. Er wird sich sicherlich an den Kosten beteiligen, deswegen sollte er auch gleiche Rechte haben…

Mfg

petra0801