Hallo,
ist ja ganz einfach.
Zieht dein Freund ein, was ja im Grunde bei einer Lebensgemeinschaft nicht vom Vermieter/Verwalter verboten werden kann, gilt dein jetziger Mietvertrag.
Wird dein Partner mit in den Mietvertrag aufgenommen wird ein neuer Vertrag aufgesetzt. Die Konsequenzen bei einer möglichen Trennung sind dir ja bewußt. Ein Neuvertrag ist selten vorteilhaft.
Ob alles beim Alten bleibt wate ich mal zu bezweifeln.
Der Untermieter mietet ja im Grunde von dir was auch genehmigungspflichtig wäre - seitens Hausverwaltung. Die haben mit einem Untermietervertrag allerdings auch überhaupt nichts zu tun, bzw. wären sowieso nicht Vertragspartner mit deinem lebensgefährten. Von daher verstehe ich deren Drängen auch nicht.
Der Untermieter hat den Hauptmieter, also dich als Vertragspartner und nur mit diesem schließt du einen Vertrag ab.
Zwischen der Hausverwaltung/Vermieter ändert sich nichts, weil du Hauptmieter und Vertragpartner bist.
Der einzige Vorteil oder Absicherung der Hausverwaltung besteht darin, das in beiden geforderten Fällen beim Auszug einer Partei - dein Freund oder du, beide kündigen müßten.
Ob das Vertragsverhältnis mit einem vorgeführt wird, steht ja dann in den Sternen.
Bist du Hauptmieter, kann dir persönlich keiner was, solange du deine Miete pünktlich zahlst.
Steht ihr beide im Mietvertrag und dein Freund zieht aus, müßt ihr beide kündigen. Willst du dies nicht, kann dein Freund - dann Ex - diese Zustimmung einklagen, damit er aus den Pflichten kommt.
Ist er dein Untermieter muss er ausziehen, wenn du kündigst.
Im Grunde muss er das als dein Lebenspartner ja auch.
In einer Lebensgemeinschaft ist ein derartiger Untermietervertrag auch nicht üblich und auch unnütz.
Ich rate dir einen Neuvertrag oder Untermietervertrag danken d ab zu lehnen, weil dies nicht erforderlich ist. Der Vermieter hat keine rechtliche Handhabe eine Änderung, Neu oder Untermietervertrag zu fordern, weil schon wie erwähnt ein gültiger Mietvertrag exestiert.
Wenn du dir unsicher bist. Für ca. 82 Euro Beiträg inkl. Mietrechtschutz kann man Mitglied im Mieterverein werden.
Ist als Mieter immer eine gute Investition, da dieseauch die Nebenkosten prüfen, was darin enthalten sein sollte.
Viele Grüße
tina