Guten Tag,
ich bin neu hier und habe da direkt mal eine Frage von der ich hoffe, dass jemand die Antwort weiss.
Eigentlich sind es mehrere Fragen die sich aus einem Brief ergeben haben den ein Vermieter geschrieben hat.
Ich liste hier die forderungen mal auf:
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Die Mülltonnen sind vom Vorgarten zu verbannen und in die Garage zu brinen.
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Der Zaun muss Jährlich einmal gestrichen werden.
-
Der Grünstreifen (vor dem Bürgersteig) muss gepflegt werden.
Das sind unmögliche Forderungen, allerdings habe ich vom Mietrecht keine Ahnung, deshalb die Frage darf der Vermieter das fordern?
Danke für die Antworten
Gruß
Dreamfly13
Hallo
kommt darauf wo man wohnt (MF, EFH) und was im Mietvertrag steht.
Gruß
Hallo und danke für die Antwort.
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus und im Mietvertrag steht nichts von den oben angegebenen Forderungen drin.
- Die Mülltonnen sind vom Vorgarten zu verbannen und in die
Garage zu brinen.
Das kann m.E. nicht vorgeschrieben werden.
- Der Zaun muss Jährlich einmal gestrichen werden.
Auch nicht, da übertrieben.
- Der Grünstreifen (vor dem Bürgersteig) muss gepflegt
werden.
Wenn dieser zum Grundstück gehört, ja.
Gruß
Hallo,
wie wäre es, wenn der Mieter nicht Mieter wäre sondern ET.
Mülltonnen, vor dem teuren Eigenheim, finde ich total toll.
Den Jägerzaun des teuren Eigenheims, streiche ich erst, wenn er verrottet ist.
Vor dem teuren Eigenheim kann es aussehen wie es will.
Gruß
Wolfgang
P.S. Gleich hagelt es böse Mails
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Dann ist es wohl ziemlich dumm gelaufen für den VM, wenn er einseitige Vertragsänderungen zaubert. Wir sind ja nicht bei „Wünsch Dir was“. Sonst könnte der VM morgen schreiben „Die Fassade muß täglich entstaubt werden.“, dann „Die Garagendächer sind von Moos zu befreien.“
Wenn es alles so einfach wäre, würde das jeder VM machen, wenn er einen Mieter loswerden will. Immer mehr Aufgaben einseitig aufstellen und der Mieter muß den Scheiß noch mitmachen. Das wär ja lustig 
Ich hätte dem VM exakt JETZT schon meinen netten Brief in den Briefkasten geworfen, was ich von seinen Ideen so halte 
Hi,
auch wenn es einem Vermieter nicht passt.
Mit dem Mietvertrag bekommt der Mieter das recht die Mietsache zu nutzen. Dafür zahlt er gutes Geld. Er muss das Haus die Wohnung pfleglich behandeln.
Er muss sich aber nicht sich vom Vermieter sagen lassen wo er seine Mülleimer hinstellen muss wenn jemand sich ein Einfamilienhaus mietet, und welche Primeln er im Garten aussähen muss.Es kann der Vermieter toll finden oder nicht, es geht ihm schlicht nichts an. Zum Glück stellt der Gesetzgeber die Wohnung unter einem besonderen Schutz, den auch ein Vermieter zu beachten hat.
Daneben gibt es Dinge, wie hier einen Gartenzaun streichen, die nicht Sache des Mieters ist. Dafür zahlt der Mieter seine Miete, echtes gutes Geld. Es soll sogar Leute geben, welche aus diesem Grund lieber Mieten statt kaufen.
Wenn ich manche Vermieter ansehe, die glauben doch tatsächlich die Mieter geben ihre Rechte beim unterschreiben des Mietvertrag ab. Glauben, sie hätten ihren Part schon erfüllt wenn sie die Mietsache zur Verfügung stellen, und ab da hätten sie alle Rechte, aber keine Pflichten mehr. Könnten über die vermietete Sache noch unbeschränkt verfügen, kommen und gehen wie sie wollen. Im Privatleben der Mieter schnüffeln.
Gruß
Q-treibär der zum Glück kein Mieter ist
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