Angenommen man wär vor 2 Monaten aus einer alten Wohnung ausgezogen, selbstständig ein Nachmieter gesucht und mit Ihm Mündlich vereinbart das er die Wohnung ungemalert übernimmt.
Bei der Wohungsübergabe bemängelt aber dann der Vermieter das die Wohnung nur Besenrein ist, die Fenster nicht geputzt sind und die dübellöcher nicht zu sind. Und veranlasste eine höhe von 200€ für die Reinigung und Reperatur die der neue Nachmieter von der Kaution bekommt.
Dann kommt 1 monat nach Auszug per email das er das Geld abzzgl. der 200€ für Reinigungsarbeiten für den Nachmieter, überwiesen hat.
Darf er das so einfach? Ich meine der betrag ist ja voll sehr hoch bemessen. Ich habe auch mal gelesen das er eine Rechnung stellen müsste bei sowas.
Aber jetzt einfach Steuerfrei von der Kaution den neuen Mieter 200€ zugeben?
Angenommen man wär vor 2 Monaten aus einer alten Wohnung
ausgezogen, selbstständig ein Nachmieter gesucht und mit Ihm
Mündlich vereinbart das er die Wohnung ungemalert übernimmt.
War damit der Vermieter einverstanden ?
Bei der Wohungsübergabe bemängelt aber dann der Vermieter das
die Wohnung nur Besenrein ist, die Fenster nicht geputzt sind
und die dübellöcher nicht zu sind. Und veranlasste eine höhe
von 200€ für die Reinigung und Reperatur die der neue
Nachmieter von der Kaution bekommt.
Dann kommt 1 monat nach Auszug per email das er das Geld
abzzgl. der 200€ für Reinigungsarbeiten für den Nachmieter,
überwiesen hat.
Darf er das so einfach? Ich meine der betrag ist ja voll sehr
hoch bemessen. Ich habe auch mal gelesen das er eine Rechnung
stellen müsste bei sowas.
Aber jetzt einfach Steuerfrei von der Kaution den neuen Mieter
200€ zugeben?
Was steht denn in Punkto Übergabe der Wohnung im Mietvertrag ?
Ein Mieter kann doch nicht mit einem Nachmieter Vereinbarungen treffen,die sich auf das Mietverhältnis beziehen.
Eine Schlussrenovierung(wenn vertraglich vereinbart) schuldet man doch dem Vermieter,nicht dem Nachmieter !
Darauf muss sich ein Vermieter nicht einlassen.
Und das kann er auch von der Kaution abziehen,denn eine mögliche Nachbesserung kann ja nun allein zeitlich nicht mehr vom Altmieter vorgenommen werden,bleibt doch nur Geldersatz dafür.
Und die Höhe des Abzugs ?
Dazu kann ich nichts sagen,wenn ein Komplettanstrich aller Wände und Decken vertraglich fällig gewesen wäre,dann sind 200€ doch sehr preiswert,oder nicht ?
Eine Malerfirma hätte doch sehr viel mehr verlangt,der Vermieter hat sich mit dem Nachmieter auf eine Pauschale geeinigt,damit er die Wohnung unrenoviert übernimmt.
MfG
duck313