Darf der Vermieter unangemeldet in eine Erdgeschoßwohnung um die Fenster, die auf „kipp“ stehen zu schließen, wegen starken Regenfällen oder Einbruchgefahr??
Darf der Vermieter unangemeldet in eine Erdgeschoßwohnung um
die Fenster, die auf „kipp“ stehen zu schließen, wegen starken
Regenfällen oder Einbruchgefahr??
NEIN; das darf der Vermiter nicht.
Der Vermieter hat das Recht ein oder zweimal im Jahr die Wohnung zu besichtigen, aber nur nach vorheriger Terminabsprache.
Wenn der Mieter das Fenster im EG aufläßt und es wird eingebrochen ist das fahrlässig, ebenso bei Starkregen.
Es kommt aber sicherlich auf das Verhältnis zwischen Mieter un Vermieter an, es kann ja durchaus sein, da´der Vermieter es nur gut meint und Schaden abwenden will.
Liebe Grüße
Schnuckel
Darf der Vermieter unangemeldet in eine Erdgeschoßwohnung um
die Fenster, die auf „kipp“ stehen zu schließen, wegen starken
Regenfällen oder Einbruchgefahr??
der VM hat doch nicht etwa einen Schlüssel??
Er hat nix in der Wohnung verloren… es sei denn es ist irgend etwas vereinbart…
Darf der Vermieter unangemeldet in eine Erdgeschoßwohnung um
die Fenster, die auf „kipp“ stehen zu schließen, wegen starken
Regenfällen oder Einbruchgefahr??
NEIN! Das ist schlichtweg Hausfriedensbruch - wären die Fenster offen gestanden, dann könnte man wegen „Gefahr im Verzug“ eventuell eine Ausnahemesituation interpretieren, aber hier?!?
Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des Mieters - aber das gibt dem Vermieter noch kein Recht, die Wohnung zu betreten. Hier reagieren unsere Gerichte sehr empfindlich. Wenn ein Mieter seinem Vermieter „eine reinwürgen will“, kann er hier sehr erfolgreich tätig werden…
pieter
Nein.
Mahlzeit.
Der Vermieter hat das Recht ein oder zweimal im Jahr die
Wohnung zu besichtigen, aber nur nach vorheriger
Terminabsprache.
Das ist pauschal falsch.
Soweit kommt das noch, daß mein Vermieter alle 6 Monate in der gemieteten Wohnung herumschnüffelt, selbst in meinem Beisein…
Gruß
Christian
Hallo Christian,
bin selbst Vermieter gewesen. meine Mieterin ist nach 3,5 Jahren rechtsstreit ausgezogen , weil ich das haus verkaufen muss. Sie hat das Haus in einen schlechten Zustand verlassen…vieles ist kaputt…Duschwand ist weg…Küche verschimmelt…Garten verkommen lassen u.v.m… Ich würde rumgeschnüffeln, habe ich auch kein recht dazu. Aber ich wünsche allen Parteien zu regelmäßigen Besuchen, denn auf den Kosten bleibt der Vermieter sitzen.Ich muste mein Rechtsanwalt selber zahlen, meine Mieter lebt von H 4 und bekommt vom amt kostenlos einen gestellt, ist auch nicht ok!!!
lisa
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