Darf der Vermieter den Garten Fremdverpachten?

Angenommen man mietet seit zwei Jahren ein Einfamilienhaus mit Garten an welcher aus 3 Baugrundstücken besteht und zwei verschiedenen Personen gehört. Person A (Vermieter)gehören zwei Anteile, Person B (Schwester des Vermieters)ein Anteil. Im Mietvertrag ist aber nichts davon erwähnt, dort lautet es nur Einfamilienhaus nebst Garten.
Ist Person B dazu berechtigt ihren Grundstücksanteil während laufender Vermietung an eine vierte Person zu verpachten?
Oder ist dieser Teil des Gartens bereits mit dem Mietvertrag an den Mieter vergeben?

Angenommen man mietet seit zwei Jahren ein Einfamilienhaus mit
Garten…

was genau steht da über den garten?

Im Mietvertrag steht nur: Vermietet wird Haus … nebst Garten. Und unter den Nebenkosten, Gartenpflege: Wird selbst durchgeführt. Ansonsten wird der Garten nicht weiter im Mietvertrag erwähnt.

Im Mietvertrag steht nur: Vermietet wird Haus … nebst
Garten. Und unter den Nebenkosten, Gartenpflege: Wird selbst
durchgeführt. Ansonsten wird der Garten nicht weiter im
Mietvertrag erwähnt.

woher weiß der mieter denn, was genau zum garten gehört?

Die drei Grundstücke bilden optisch eine Einheit, es ist nichts durch Zäune Büsche oder sonstiges getrennt. Grenzsteine sind vorhanden, die aber auch erst nach der Verpachtung gesucht wurden. Bei der Vermietung, die damals nicht durch den Vermieter sondern durch einen Verwalter erfolgte, wurde lediglich kurz darauf hingewiesen das der eine Teil des Gartens Person B gehöre. Es wäre ein Baugrundstück, aber es werde wahrscheinlich nie bebaut werden.

Bei der Vermietung, die damals nicht durch den
Vermieter sondern durch einen Verwalter erfolgte, wurde
lediglich kurz darauf hingewiesen das der eine Teil des
Gartens Person B gehöre.

na, das beantwortet doch die frage, findest du nicht?

Darf die Schwester des VM ihren Garten verpachten?
Howdy,

Im Mietvertrag ist aber nichts davon erwähnt, dort lautet es
nur Einfamilienhaus nebst Garten.

deine Frage ist doch wohl ein bisschen irrefuehrend.

Der Vermieter verpachtet hier gar nichts, es gehoert ihm ja offensichtlich gar nicht.

Ist Person B dazu berechtigt ihren Grundstücksanteil während
laufender Vermietung an eine vierte Person zu verpachten?

Jeder ist seines Glueckes Schmied. Wieso sollte die Schwester ihren eigenen Garten nicht nach Gutduenken verpachten duerfen?

Es ergibt sich fuer mich hier nichts, was darauf hindeuten wuerde, dass der Garten der Schwester des Vermieters quasi im Auftrag an den Mieter mitvermietet wurde.

Gruss
n.

Nein, denn gemietet, genutzt und gepflegt wurde ja der gesamte Garten.
Damit ist der jetzt verpachtete Teil doch eigentlich schon vermietet gewesen, oder etwa nicht?

Hallo,

wenn der „Garten“ im Vetrag nicht näher benannt ist, aber dem Mieter bekannt, dass ein Teil nicht dem Vermieter gehört, kann er im Zweifel nicht davon ausgehen, dass dieser Teil vom Vermieter im Rahmen von dem genannten „Garten“ mitvermietet wird.

Ob der Mieter den Garten dann in der Folgezeit „eigenmächtig“ pflegt oder nutzt, spielt keine Rolle.

VG
EK

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Hallo SungSam,

Damit ist der jetzt verpachtete Teil doch eigentlich schon vermietet gewesen, oder etwa nicht?

das sehe ich etwas anders. Der Vermieter hat dem Mieter ein Haus mit Garten vermietet. Allerdings kann der Vermieter ja nur seinen Anteil am Garten vermieten.

Der Mieter wurde vom Verwalter darauf aufmerksam gemacht dass ein Teil des Gesamtgrundstücks nicht dem Vermieter, sondern dessen Schwester gehört. Dadurch sollte dem Mieter bewusst sein dass er nicht den Gesamtgarten, sondern nur den Teil seines Vermieters angemietet hat.

Nein, denn gemietet, genutzt und gepflegt wurde ja der gesamte Garten

Wie gesagt, dass sehe ich anders. Gemietet wurde nur der Anteil des Gartens der dem Vermieter gehört. Der Anteil der Schwester wurde wohl kostenfrei genutzt, dafür aber auch gepflegt.

Bei dieser Konstellation darf man nicht übersehen dass der Vermieter nur seinen Anteil am Garten vermieten kann, und dass der Mieter darauf aufmerksam gemacht wurde dass nicht der gesamte Garten dem Vermieter gehört.

Gruß
N.N

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Hallo,

man muss nicht Eigentümer sein, um etwas zu vermieten. Das ist keine Frage der Wirksamkeit des Mietvertrages, es mag dann aber plötzlich unmöglich werden, wenn der Vermieter etwas vermietet, was ihm nicht gehört und der Eigentümer mit dieser Vermietung nicht einverstanden ist.

Es geht hier also nur um Auslegung des Vertrages. Wäre im Vertrag ausdrücklich das fremde Grundstück mitvermietet, würde die Miete gemindert werden können, wenn es einem jetzt entzogen wird.

VG
EK

OT: Falls doch …
Hi EK,

keine Frage der Wirksamkeit des Mietvertrages, es mag dann
aber plötzlich unmöglich werden, wenn der Vermieter etwas
vermietet, was ihm nicht gehört und der Eigentümer mit dieser
Vermietung nicht einverstanden ist.

eine Frage am Rande: wenn denn der VM den fraglichen Garten der Schwester mit oder ohne deren Wissen explizit spezifiziert und mitvermietet haette (beides schriftlich im Mietvertrag), haette dann Mieter in dieser Situation ein ausserordentliches Kuendigungsrecht?

Gruss
n.

eine Frage am Rande: wenn denn der VM den fraglichen Garten
der Schwester mit oder ohne deren Wissen explizit spezifiziert
und mitvermietet haette (beides schriftlich im Mietvertrag),
haette dann Mieter in dieser Situation ein ausserordentliches
Kuendigungsrecht?

kommt auf den einzelfall an, wie wesentlich der wegfallende teil ist. genauso wie ein wegfallender keller, dachboden, zimmer,…