Darf der Vermieter den Wasserzähler ausbauen?

Bevor ich in diese Wohnung einzog wurde sie renoviert (von zwei Ausländischen Hilfskräften, also nicht Profi mässig). Inzwischen hat sich mein verdacht bestättigt dass diese bei der Renovierung den Wasserzähler ausgebaut haben.
Ich wohne in Baden Würtemberg in einer Mehrfamilienhaushälfte von je acht Patein. Das Haus ist schätzungsweise aus den 60gern. Ich wohne schon seit 5 Jahren in de Wohnung und bisher musste ich einen durchschnittlichen errechneten Wasserverbrauch zahlen, was mich immer schon sehr ärgerte. Jetzt soll ein Wasserzähler eingebaut werden, eine Firma ist einfach so vorbei gekommen und hat nach dem nicht vorhandenen WZ schauen wollen und will jetz einen neuen einbauen.
Meine Fragen: Durfte das der Vermieter überhaupt? Kann ich Schadenersatz fordern? Oder ähnliches?

Hallo pepsie,

bevor eine Firma vorbeikommt sollte der Mieter darüber informiert werden, was der Vermieter vorhat und einen Termin mit dem Mieter für die Wartung/Reparatur vereinbaren.

Deinen Betreff verstehe ich nicht, da ja kein Wasserzähler auszubauen sondern wohl einzubauen ist, oder? Was vor 5 Jahren war ist leider „Schnee von Gestern“.

Der Einbau eines Wasserzählers obliegt in der Verantwortung des Vermieters, der Mieter hat den Einbau zu dulden. Aus meiner Sicht ist eventuell auch der Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten anzupassen, da ja künftig die Wasserkosten nach Verbrauch abzurechnen sind und nicht mehr nach einem durchschnittlichen Wasserverbrauch (z.B. verteilt auf die Anzahl der Bewohner oder nach Mietparteien).

Am Besten mit dem Vermieter reden und klären, wie und wann künftig abgerechnet wird und den Mietvertrag entsprechend korrigieren lassen.

Beste Grüße
Kocki

Bevor ich in diese Wohnung einzog wurde sie renoviert (von
zwei Ausländischen Hilfskräften, also nicht Profi mässig). Das behauptes Du, kannst Du das gegenteil beweisen?
Inzwischen hat sich mein verdacht bestättigt dass diese bei
der Renovierung den Wasserzähler ausgebaut haben.

Also nur ein Verdacht, kein Beweis.

Ich wohne in Baden Würtemberg in einer Mehrfamilienhaushälfte
von je acht Patein. Das Haus ist schätzungsweise aus den
60gern. Ich wohne schon seit 5 Jahren in de Wohnung und bisher
musste ich einen durchschnittlichen errechneten
Wasserverbrauch zahlen, was mich immer schon sehr ärgerte.

Also mit im Mietvetrag vereinbarter geschätzter Abrechnung ohne exakte Messung über eine Wasseruhr.

Jetzt soll ein Wasserzähler eingebaut werden, eine Firma ist
einfach so vorbei gekommen und hat nach dem nicht vorhandenen
WZ schauen wollen und will jetz einen neuen einbauen.

Wenn der Vermieter ab jetzt eine exakte Abrechnung vorlegen möchte, muss für jede Mietpartei ein neuer WZ eingebaut werden. Da der Alte nie gebraucht wurde, Du sagst ja selbst, dass Du geschätzt abgerechet wurdest, konnte er ihn damals ausbauen, da er vermutlich nicht mehr zugelassen war, denn die Zähler müssen geeicht sein und haben nur eine bestimmte Laufzeit. Steht auf den Uhren drauf.

Meine Fragen: Durfte das der Vermieter überhaupt?

Frage wurde oben beantwortet
Kann ich

Schadenersatz fordern?

Für was denn? Du hast die geschätzte Abrechnung anerkannt
Oder ähnliches?

Hallo Kocki,
danke für deine Antwort. Die Firma hat mir vor ihren Besuch eine Karte in den Briefkasten. Das war schon ok. auch das ein Wasserzähler jetzt eingebaut wird find ich klasse. Im Mietvertrag steht leider nichts drinen über die Verbrauchsabrechnung. Ich mache mir hierbei auch gedanken weil wir einen Waschmaschinenraum haben. Ich benutze diesen allerdings nicht. Allgemein hab ich keinen guten Kontakt zum Vermieter bzw. der Hausverwaltung (die selbe Person). Der wimmelt einen immer nur ab. Hauptsache die Miete kommt, alles andere is egal.
Also, nochmal danke für deine Antwort. Hat mir schon weiter geholfen.
Grüße
pepsie

Oh, das ist echt ne Frage, die eine juristisch fundierte Antwort sucht. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, es geht gar nicht ohne Wasserzähler, ob Miet- oder Eigentumswohnung. Ich wohne allerdings auch in Ba-Wü und hatte ähnliche Probleme. Bin dann Mitglied im Mieterbund geworden, da die Abdeckung an Geschäftsstellen in Ba-Wü recht gut ist und eigentlich immer einer in der Nähe. Der Beitrag ist nicht Teuer im Verhältnis zu dem, was man sich an Ärger und Kosten sparen kann. http://www.mieterbund.de/
Dort einfach nen Termin geben lassen - Beratung erfolgt ausschließlich durch Fachanwälte für Mietrecht. Auf die Aussagen und Tipps kann man sich verlassen.

Hallo,

Die Sache betrifft eher das Thema Mietrecht, weniger die technische Seite der Wasserzähler. Ich kenne mich mit den Rechtsfragen nicht so gut aus.

Wenn es technisch möglich ist,sollte für jede Wohnung der Wasserverbrauch gemessen und abgerechnet werden.

Ich halte es nicht für korrekt, dass von der gemessenen Abrechnung auf pauschale Abrechnung umgestellt wird. Ich denke, dass die Mieter eine verbrauchsabhängige Abrechnung verlangen können, zumindest dann wenn das technisch möglich ist und bereits früher so praktiziert wurde.

Der Einbau eines Wasserzählers ist eine Maßnahme, die der Vermieter sicher jederzeit machen kann.

Wenn kein Zähler vorhanden ist, dann ist es OK wenn der Verbrauch nach anderen Gesichtspunkten, z.B. Personenzahl etc. umgelegt wird.

Gruß! Ulf

Inzwischen hat sich mein verdacht bestättigt dass diese bei
der Renovierung den Wasserzähler ausgebaut haben.

Meine Fragen: Durfte das der Vermieter überhaupt? Kann ich
Schadenersatz fordern? Oder ähnliches?

Hallo,

nun, das übliche - dies ist keine Rechtsberatung sondern
lediglich die Wiedergabe meiner persönlichen Meinung. Im
Zweifelsfalle rate ich dazu, einen Rechtsanwalt oder
eine rechtsberatende Stelle zu konsultieren.

In Deinem Fall rate ich ganz dringnd dazu einen
Rechtsanwalt zu befragen, weil rechtens ist es nicht.
Schadensersatz setzt voraus, man kann in etwa belegen,
wie hoch der schaden ist, was ich aber in deinem Fall
nicht annährend abschätzen kann. Weiter ist es fraglich,
ob er absichtlich/vorsätzlich die Wasseruhr hat ausbauen
lassen oder es lediglich ein „versehen“ der Handwerker
war (wenn es schon keine Profis waren, werden sie nur
schwer in Haftung zu nehmen sein).

Wie gesagt, ich kann dir nur raten, einen Rechtsanwalt
zu konsultieren bzw. zum Mieterschutzverein zu gehen.
Mehr kann ich an der Stelle nicht machen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und alles gute!

MfG,

J.L.

Hier gehe ich davon aus, dass der Sachverhalt sich sozusagen für den Mieter von selbst erledigt hat: durch seine Zahlung und dadurch, dass jetzt ein Zähler eingebaut worden ist.

Ob der Vermieter das hätte dürfen? Nun, das geschah vor dem Einzug des Mieters, dieser hat also eine Wohnung ohne Wasserzähler gemietet und wusste das.
Es gibt viele Wohnungen ohne Wasserzähler, dort wird der Verbrauch nach verschiedenen Schlüsseln ermittelt: Bewohner und Quadratmeter sind die häufigsten, manchmal auch Zimmeranzahl.

Worauf sollte sich also angedeuteter Schaden beziehen?
Und eventuell wäre der „Schaden“ ja keiner, wenn sich herausgestellt hätte, dass der tatsächliche Verbrauch höher gewesen wäre.
Außerdem: Selbst bei Wasserzählern pro Wohnung werden diese in Mehrfamilienhäusern meist (ähnlich wie diese Zähler an Heizkörpern) nur für eine Aufteilung des tatsächlichen Verbrauchs oder der tatsächlichen Kosten genutzt. Diese können (und werden das auch desöfteren) auch durch einen Mix nach Wasseruhr-Verbrauch, Wohnungsgröße und Mitbewohner errechnet werden.

Fazit: Ohne wirklich Ahnung zu haben: Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das durfte (auch wenn es vielleicht in der heutigen Zeit nicht schlau ist) und dass der Mieter im geschilderten Fall im Nachhinein keinen Schadenersatz dafür fordern kann…auch nichts Ähnliches

Hallo.

Ja Klar darf er das. Sei doch Froh so kannst du wenigsten genau wissen wie viel Wasser du Verbrauchst!!! Schreibe deinen Vermieter aber einen Brief dass du schauen wirst wie viel Wasser du mit der Uhr Verbrauchst. Wenn sich daraus Feststellen tut, das du die Letzten Jahre zu viel Gezahlt hast, wirst du das zu Viel Bezahlte Geld mit 3%Zinsen Pro Jahr zurückfordern!!! Denn eine Schätzung des Wasserverbrauches ist nicht Rechtens!!!

  1. Natürlich muss sie der Vermieter informieren, dass jemand einen Zähler einbauen will u. ihre Wohnung betritt.
  2. Natürlich darf der Vermieter einen Wasserzähler einbauen, so ist es ja eigentlich auch normal!
  3. Für was wollen sie Schadenersatz, das verstehe ich nicht ganz…
    3.Sie können es nicht ablehnen, dass der Verm. ihnen einen Wasserzähler einbaut.
  4. Bekommen die anderen Mieter keinen Zähler oder wie verhält sich das?
    Also sind sie doch froh einen Zähler zu bekommen, dann haben sie auch mit Gewissheit die genaue Abrechnung für ihre Wohnung vorliegen. Vielleicht verbrauchen sie ja viel mehr Wasser als sie bisher zahlten oder auch weniger…wer weiss !
    LG petra

Ich verstehe nicht ganz für was Du Schadensersatz fordern möchtest. Was für ein Schaden ist Dir entstanden?
5 Jahre hast Du akzeptiert, dass das Wasser nur pauschal berechnet wurde. Jetzt wurde ein Zähler eingebaut, was rechtens ist und nun wird der Verbrauch abgelesen und die Berechnung ist nun korrekt.

Moin!
Warum, denken Sie, arbeiten ausländische Unternehmer nicht profimäßig?
Wenn Sie bisher einen geschätzen Wasserverbrauch zahlen mußten, war das, so weit mir bekannt, seit 2009 schon nicht mehr zulässig. Sie müßten den effektiven Wasserverbrauch zahlen. Darum wird nun bei Ihnen eine Wasseruhr eingebaut, die Ihren persönlichen Wasserverbrauch erfaßt.
Das ist OK und ich verstehe Ihre Frage nicht. Denn seien Sie doch froh, daß Sie nicht auch das Wasser der anderen Dauerduscher zahlen müssen…
Die Installation des Wasserzählers und die Arbeiten drumherum müssen Sie übrigens nicht zahlen.
Beste Grüße

Hallo Pepsie,
egal was jetzt anliegt, wenn die Aktion schon 5 Jahre her ist, dann ist das verjährt. Man hätte damals vom Vermieter unter Androhung einer Mietkürzung fordern sollen neue Zähler einzubauen.
Die Abrechnung pauschal ein Teil von glaube ich 70 % über die Wohnfläche und der Rest auf die Personenanzahl ist gängige Praxis.
Wenn jetzt wieder Wasserzähler eingebaut werden, dann ist das auch O.K. die Kosten für den Einbau und die Zähler muß allerdings der Vermieter zahlen.
Beste Güße
hardy

hallo pepsie,

leider kenn ich mich damit nicht aus und kann dir auch nicht weiterhelfen.
vielen glück noch.
gruß
mahema

Der Eigentümer darf den Wasserzähler ausbauen lassen wenn er möchte und den Verbrauch über m³ berechnen.
Wenn er einen Wasserzähler installiert hat muß er ihn aber auch alle 6 Jahre tauschen weil die Eichfrist für den Zähler abgelaufen ist.

Gruß Hans

vermutlich schon.

in den bauordnungen mancher länder ist es sogar vorgeschrieben wasserzähler einzubauen.

was der vermieter einbauen lässt
ist ihm überlassen was ihre frage soll erschliesst sich mir aber nicht. es liegt die vermutung nahe, dass sie ungewissenhaft mit dem wasser umgehen und nun statt den durchschnitt zahlen zu müssen, ihren wirklichen verbrauch zahlen sollen.

ich weiss nicht wer sich in dem fall beschweren sollte.

Hallo Papsi,
sorry für die verspätete Rückmeldung.
Erst einmal ist es ja schön, dass nun der Verbrauch endlich mengenmäßig erfasst wird. Warum wurde der Einbau der Wasseruhren nicht schon früher verlangt?
Nach fünf Jahren ist es ja nun schwer nachzuweisen, wieviel Wasser tatsächlich verbraucht wurde und ob Sie nicht vielleicht ganz gut mit dem durchschnittlich errechneten Wasserverbrauch gefahren sind!:? Es soll ja auch Badenwannenleser und Dauerduscher geben ;–)
Ich denke nach fünf Jahren Stillschweigen ist nun auch nichts mehr „zu holen“. Zur Sicherheit könnten Sie aber noch eine Rechtsauskunft einholen…

MfG
Mary