Der Vermieter hatte am Anfang des Mietverhältnissen ausgaben (Befreiung vom WBS und einholen einer Schufaauskunft). Frage: Dürfen diese Kosten von der Kaution, nach Beendigung des Mietverhältnisses, einbehalten werden??
Hallo P.Sell82
Der Vermieter hatte am Anfang des Mietverhältnissen ausgaben
(Befreiung vom WBS und einholen einer Schufaauskunft). Frage:
Dürfen diese Kosten von der Kaution, nach Beendigung des
Mietverhältnisses, einbehalten werden??
was ist ein(e) WBS?
Die Schufaauskunft ist Privatvergnügen des Vermieters (Verwaltungskosten) und dürfen meines Wissens nach nicht vom Mieter eingefordert werden.
Gruß
Joschi
Hallo,
WBS - Wohnberechtigungsschein
Manuela
Hallo Manuela,
danke für den Hinweis. Hab ich zuerst auch gedacht aber wie kann man sich davon „befreien“ lassen?
Ich glaub ich bin zu blöd für diese Welt.
Gruß
Joschi
Hallo Joschi,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja mit WBS meine ich Wohnberichtigungsschein. Ich weiss auch nicht genau wie man davon befreit werden kann. Ich meine das hätte was damit zu tun wie viele Wohnungen in der jeweiligen Stadt leerstehen oder sowas in der Richtung.
Gruß
P.Sell