Person X möchte eine WG machen in der zur Zeit bewohnten Wohnung mit Person Y.
Person Y hat kein Einkommen, Person X zahlt die Miete 275 KM + 55WM (IN DIESEN 55 EURO sind STROM GAS UND WARMWASSER NICHT ENTHALTEN!). Darf der Vermieter die Kaltmiete und/oder Warmmiete erhöhen?
Das würde bei mir Nebenkostenvorauszahlung heissen,oder Heizkosten.
Wenn die 55 € eine pauschale Summe für die Abgeltung der Heizkosten wäre(ohne Abrechnung),dann darf man die nicht ohne weiteres anheben.
Das ist ja gerade keine variable Summe nach Verbrauch.
Die Kaltmiete kann man anheben,nach den gesetzl. Erhöhungsgründen bis zu einer Höchsthöhe(Mietspiegel,Vergleichswohnung…)
Aber was hats denn überhaupt mit der Einleitung zu tun ?