Darf der Vermieter die Küche des Vor-Vormieter

Morgääähn aus Duisburg,

ich wollte mal folgende Frage in die Runde stellen, da mir Onkel Google da auch nichts gefunden hat:

Die Mieterin vor dem Mieters, also vor-vor-Mieterin, hat sich vor ca 10 Jahren auf eigene Kosten eine „Durchschnittsküche“ einbauen lassen. Von meinem Vormieter weiß ich das sie bei seinem einzug vor ca 5 Jahren KEIN Geld für die Küche wollte.
Der Vermiter verlangte von meinem Vormieter 5 Jahre lang monatlich 30 Euro für die Küche, weil O-Ton Vermieter (auch bei mir) „die Geräte könnten kaputt gehen und er muss dann Ersatz leisten“. Diese sind ein normaler eHerd mit „alten“ Ceranfeld und einen Standart Einbaukühlschrank. Die Waschmaschiene & Geschirrspühler ging schon beim Vormieter kaputt und wären ausgetauscht worden, wenn ich dies nicht abgeleht hätte (Meine Lebensgefährtin hat im gleichen Haus Ihre Wohnung, warum getrennt Whg?? Das hat behördliche Gründe)

Mein Frage ist also DARF der Vermieter diese Küche berechen und wenn ja warum.
Wenn nein, dann auch warum am liebsten mit Verweisen auf Texte o.ä.

Grüße
Mike

hallo,
kann ich nicht helfen

lisa

Es gilt das, was im Mietvertag vereinbart wurde.