Darf der Vermieter die Miete mit 271% anpassen?

Hallo, wir haben heute eine Mietanpassung bekommen.
Man sagte mir, sie müssen die Miete anpassen, weil seit Jahren keine Erhöhung vorgenommen würde.
Da der Vermieter das Haus ( Altbau, unsaniert) erst in September gekauft hat, weiß ich nicht, ob diese Anpassung rechtens ist.
Die Anpassung beträgt 271% auf unsere jetztige Miete. ( bezahle zur Zeit eine Kaltmiete von 46,63€)
Kann mir jemand sagen, ob ich einen Widerspruch einlegen soll oder einfach akzeptieren?

Hallo!

Was ist im Mietvertrag vereinbart ? Klingt ja wie Erhöhung nach einem Preissteigerungsindex. Oder ist das mit einer Modernisierung begründet ?

Das geht nur wenn das vereinbart ist, sonst gibt es das Verfahren nach dem Mietspiegel oder Vergleichsmieten.

MfG
duck313

äähm - 271%? nach welcher vereinbarung soll sowas denn möglich sein? und nach welchem mietspiegel/vergleich? gab es da nicht eine kleine gesetzliche regelung über eine kappungsgrenze?
http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

Bei uns am Haus würde seit DDR Zeiten nichts gemacht.
Da mein Vater noch den alten DDR Mietsvertrag hat, bekomm ich es auch nicht auf die Reihe mit der Erhöhung.
Der Mietspiegel soll angepasst werden, gut und schön, aber gleich so hoch.
Ich bin immer von einer Schrittweise der Anpassung ausgegangen

hi

sag mir BITTE dass ich träume … du hast dich da nicht vertippt, ODER?

bezahle zur Zeit eine Kaltmiete von 46,63

Euro? Im Monat? für ein HAUS !? umfall

da wird sich wohl der neue Vermieter auf den Mietspiegel und Vergleichsmieten zurückziehen und ich befürchte, dass selbst in den äußersten Provinzen Ostdeutschlands ein Haus nicht für knappe 47 € Monatlich regulär zu mieten ist

Gruß H.

PS wie sieht denn der Mietspiegel in deinem Wohnort denn für Objekte in der Klasse aus?

Hallo,

käme nat. auf Zustand und Lage des Hauses an. Undicht, Hausschwamm, keine Heizung, kein Bad, unbeliebte Wohnlage wie direkt an der Autobahn etc. (sowas gibts) - dann wäre die Miete passend, die Erhöhung eine Unverschämtheit. Der Vermieter auch nicht in der Lage, Forderungen zu stellen - findet so leicht keinen anderen.
Aber das wissen wir ja nicht.

Gruß, Paran

Eine Mieterhöhung, ohne Mieterhöhung Modernisierung, darf maximal 20 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

Bei dieser Miete kann man ggf davon ausgehen, dass der Vermieter zur Not kündigen könnte aufgrund Wirtschaftlicher Verwertung. Ob dies Rechtens währe hat dann das Gericht zu entscheiden, denn bei dieser Miete kann von Wirtschaftlichkeit keine Rede sein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Huhu, der Mietspiegel kommt bei erhöhungen nur zur Geltung, wenn nicht eine Staffel oder Indexmiete vereinbart wurde. Da fällt dann die Kappungsgrenze weg.

Hallo, nicht für ein ganzes Haus, nur eine Wohnung. Komplett unsaniert.
Der Mietspiegel liegt bei uns in der Stadt bei 4,98€, leider kann man nicht einsehen ob modernisierte oder auch welches Baujahr die Objekte haben.
Unser Haus stammt von ca 1918.

Von kündigen ist nicht die Rede. Ich mag die große Wohnung
Leider ist bisher nicht viel passiert hier. Eigentlich noch nie, lebe seit Kinderzeiten hier.
Undichtes Dach, feuchter Keller, Fenster und Türen auch nicht dicht, so kommt einiges zusammen.

Komme aus Märkisch Oderland, und ja 46€ pro Monat. Kein Tippfehler.

nun, inzwischen wissen wir ja etwas mehr: beides ist nicht gegeben.

Es geht um einen Kündigung durch den VERmieter.
Was DU da gerne hast, interessiert nicht.

Eine vermutlich notwendige Kernsanierung wäre vermutlich ein berechtigtes Interesse des Vermieters, den Vetrag zu kündigen.

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