Darf der Vermieter die Mülltonnen Nutzung

… in Art und Weise bestimmen?

Im konkreten Fall hat der Vermieter die Mülltonnen durchsucht und hat dabei im normalen Hausmüll nen Joghurtbecher und kleine Plastikfolien gefunden, zusätzlich in der blauen Tonne klein gemachte Kartons.

Das die Becher eigentlich in den gelben Sack kommen ist mir bewusst und zu 95%+ beachte ich dies auch. Weiterhin will er mir untersagen klein gemacht Kartons in die blaue Gemeinschaftstonne zu werfen um Platz zu sparen.

1.Darf der Vermieter mir verbieten Plastikverpackungen im normalen Hausmüll zu entsorgen? (in minimalen Mengen)
2.Der Vermieter drohte mir, würde ich Punkt 1 nicht beherzigen würde er eine weitere Mülltonne anschaffen dessen kosten ich allein, zusätzlich, tragen müsse. Darf er das?
3.Darf der Vermieter mit verbieten Kartons in den blauen Gemeinschaftstonnen zu entsorgen? (auch in Maßen und zerkleinert, 2-4 Kartons im Monat)

Schließlich zahle ich für die Müllentsorgung und die blauen Tonnen sind sogar kostenlos.

Hallo weedn,

zur grundsätzlichen Frage, wie bei Ihnen der Müll getrennt werden muß, sollten Sie aus Ihren regionalen Müllentsorgungsunterlagen entnehmen.

Grundsätzlich werden Müllkosten von allen beteiligten Mietern bezahlt. Wie Sie ja schreiben, würde Ihr Vermieter mit einer eigen für Sie angeschafften Tonne das Problem lösen.Seit in Deutschland die Mülltrennung eingeführt wurde, sind die Materiealien zu trennen - auch in kleinen Mengen.

In meinem Zuständigkeits Bereich hätte der Vermieter gute Chancen mit seiner Methode das Problem zu lösen.

gruß Fred

hallo,

  1. der vermieter hat in deiner mülltonne mal gar nichts zu suchen. auch ist es nicht explizit verboten, mal plastikbecher im hausmüll zu entsorgen, ist halt nicht umweltfreundlich, geht dem vermieter überhaupt nichts an.
  2. du sollst natürlich deinen müll trennen, es ist jedoch nicht strafbar, wenn mal den müll nicht „gscheit“ trennt, geht aber auch dem vermieter nichts an. er darf keine extratonne bestellen.
  3. die entsorgung von papier ist eh kostenlos.

ich weiß eigentlich gar nicht was dein vermieter überhaupt will.

viele grüße

maria

Hallo, weedn
es ist dem Vermieter sicher unbenommen, die Mülltonnen zu durchsuchen. Vielleicht hofft er im Stillen, Gold zu finden. Damit sind seine Rechte den Mietern Vorschriften zu machen meines Erachtens bereits erschöpft, in welcher Art und Weise die Mieter die Müllgefäße nutzen. Die auch im Besonderen, da die Gemeinden oder Privatentsorger Benutzungsrechte ergehen lassen, welche Materialien in welcher Mülltonne zu entsorgen ist. Sollte es erforderlich sein, sollte man sich diese Unterlagen besorgen, die man sicher kostenlos erhält und dem Vermieter unter die Nase halten kann.
Zu 1.
Der Vermieter hat meines Erachtens kein Recht Dir vorzuschreiben in welcher Weise Du Deinen Müll entsorgst, es sei den, es wäre im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter folgende Müllarten in die bereitgestellten und gekennzeichneten Müllbehälter zu entsorgen hätte. Ansonsten haben nur die Aufsteller und Entsorger der Müllgefäße das Recht Vorgaben zu erlassen, in welches Müllgefäß welcher Müll zu entsorgen ist.
Sofern wie oben erwähnt ist im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen, hat er keine rechte, Sonderrechte entsprechend seinem Gusto zu erlassen.
Zu 2.
Meines Erachtens ist der Vermieter nicht berechtigt auf Deinen Namen und Rechnung eine Müllton-ne bei einem Entsorger oder der Gemeinde zu bestellen. Die könnte er nur mit Deiner Zustimmung tun. Schließlich ist er auch nicht berechtigt über den Inhalt Deiner Geldbörse zu verfügen.
Zu 3
Meines Erachtens ist der Vermieter nicht berechtigt Dir vorzuschreiben, in welcher Form oder Größe Du die Pappe entsorgst. Auch hier gibt es keine Vorschriften der Entsorger. Schließlich wird die Pappe zur Wiederverwendung in kleinste Teilchen zerlegt und wieder zur Pappe verarbeitet.
Sicher sollte man darauf achten, größer Kartons zusammen zufalten und in der blauen Tonne ves-tauen, das schafft Platz.
Hier geht es weniger um die Entsorgung des Müll, das Dich veranlasst gegen die Schikanen des Vermieters zu wehren. Deshalb würde ich Dir empfehlen, dem Herrn Vermieter einen Brief, Ein-schreiben mit Rückschein, zu senden, in dem Du ihm klar machst, dass sofern seine Schikanen Dir und Deiner Familie gegenüber nicht einstellt, Du auf dem Rechtsweg für Ruhe und Ordnung, ent-sprechen den Vereinbarungen im Mietvertrag, sorgen würdest.
Versuche es auf die Art und Weise. Sollte es dann dennoch zu keiner Ruhe kommen, kannst Du Dich gerne nochmals an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

in Art und Weise bestimmen?

Im konkreten Fall hat der Vermieter die Mülltonnen durchsucht und hat dabei im normalen Hausmüll nen Joghurtbecher und kleine Plastikfolien gefunden, zusätzlich in der blauen Tonne klein gemachte Kartons.

Das die Becher eigentlich in den gelben Sack kommen ist mir bewusst und zu 95%+ beachte ich dies auch. Weiterhin will er mir untersagen klein gemacht Kartons in die blaue Gemeinschaftstonne zu werfen um Platz zu sparen.

1.Darf der Vermieter mir verbieten Plastikverpackungen im normalen Hausmüll zu entsorgen? (in minimalen Mengen)

2.Der Vermieter drohte mir, würde ich Punkt 1 nicht beherzigen würde er eine weitere Mülltonne anschaffen dessen kosten ich allein, zusätzlich, tragen müsse. Darf er das?

3.Darf der Vermieter mit verbieten Kartons in den blauen Gemeinschaftstonnen zu entsorgen? (auch in Maßen und zerkleinert, 2-4 Kartons im Monat)

Schließlich zahle ich für die Müllentsorgung und die blauen Tonnen sind sogar kostenlos.

Dies ist mit Sicherheit kein mietrechtliches Problem. Ich kann nicht erkennen welcher der wenigen infrage kommenden Mietrechtsparagraphen zuständig wäre.

Setzen Sie sich im Rathaus mit der Stelle in Verbindung, die für die Müllabfuhr zuständig ist. Dort werden Sie Informationen bekommen, die Sie dann Ihrem Vermieter weiter geben können.

Hallo weedn,
Ich denke dass das eher Rechtsfragen sind. Nach meiner Auffassung, und ich bin kein Anwalt, sieht es so aus:

Zu 1) glaube ich nicht dass er das kann
Zu 2) dafür muss zunächst dr Bedarf da sein, danach werden die abfallgebühren über den Verteilerschlüssel des Mietvertrages umzulegen sein.
Zu 3) solange es sich um deine privaten pappen handelt wird es glaube ich nicht verbieten können, ansonsten kann er ja noch eine Tonne aufstellen lassen. Ist ja kostenfrei.

Die frage die ich mir stelle ist wie er genau wissen kann dass es deine Joghurtbecher im Restmüll sind.

Hallo.
Das Problem dürfte sein, dass der Hauseigentümer selbst von der Gemeinde kontrolliert wird und teilweise hohe Strafen zahlen muss, wenn die Mülltonnen „falsch“ befüllt werden. Eine Umlage dieser Strafzahlunen auf alle Mieter ist nicht möglich. Er muss also den Verursacher suchen und sich mit ihm auseinandersetzen.
Sie sollten die Regelungen einhalten. Auch wenn Sie die Müllgebühren zahlen, so zahlen Sie nicht die Strafen, wenn der Vermieter bzw. Eigentümer Sie nicht auffinden kann. Es ist daher ein Gebot der Fairness, die Regelungen zu respektieren.

Hallo,

der Vermieter kann von den Mietern verlangen eine Mülltrennung vorzunehmen. Denn die Mülltonne wird von allen Mietern bezahlt und, wenn jeder dort Plastikmüll entsorgt, dann steigen natürlich die Kosten und die Tonnen reichen evtl. nicht.

Die Entsorgung für die blaue Tonne kann er nicht bestimmen, da diese kostenlos ist und wenn hier der Bedarf größer ist, dann muss der Vermieter eine zusätzliche Tonne bestellen.

Woher weiß der Vermieter eigentlich, dass die Plastikabfälle von Ihnen sind?

MfG P. Kunze

In „D“ Land haben wir kein Gesetz über Mülltrennung.
Also ist ein wenig Kunststoff im Hausmüll legitiem.

Die Frage mit der blauen Tonne versehe ich nicht.
Die ist doch für Papier und Pappe.

Sie sind verpflichtet, sich zu 100 % an die von der Kommune vorgegeben Mülltrennung zu halten. Die Geminschaft der Mieter läuft sonst Gefahr, dass bei unvermuteten Kontrollen durch die Müllwerker, ein Gefäß nicht geleert wird, in dem Fehlstoffe gefunden werden.

Hallo,
darf er nicht!

  1. nicht Ihren Müll durchsuchen, wenn er die gefundenen „Falschentsorgungen“ richtig einsortiert, ist das seine Privatangelegenheit.
  2. darf er Ihnen die Kartonentsorgung nicht untersagen, wenn grundsätzlich diese zugelassen sind. Dies ist seine private Meinung. Er kann Sie nur BITTEN.
    2.Er darf Ihnen nicht separat eine zusätzliche Mülltonne anlasten.
    Sie könnten es selbst bestellen und zahlen und damit aus den Nebenkosten herausnehmen, aber dies ist schwierig.
    Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, dass er Ihren Müll nocht kontrollieren darf, und wenn er das tut, nur Bitten aussprechen… Alles sein Privatvergnügen, um das Schlechte in der Welt zu beweisen.
    LG Jutta

Hallo,
sie müssen schon den müll in den entsprechenden tonnen entsorgen.die blaue ist doch für zeitungen?also da sollte auch ein karton kein problem sein.er kann aber nicht ohne weiteres für sie eine tonne anschaffen und diese eigens nur für sie berechenen.sie bezahlen ja in der miete enthaltene gebühren für die abfallentsorgung.halten sie sich trotzdem an die "müllregeln"dann gibts auch keinen stress mehr:wink:

Hallo, primär handelt es sich um eine Mietrechtliche Frage. Eine gesetzliche Verpflichtung einen Abfall getrennt zu sammeln und entsprechend zu entsorgen gibt es nur für Batterien und elektrische/elektronische Altgeräte. Das ist bundesweit geregelt-weiteres ggf. in der örtlichen Abfallsatzung.
Aber zu Deiner Frage-es sollte einem schon zu denken geben, dass ein EFH pro Person und woche nur ca 20-40l hausmüllähnlicher Abfall anfallen, in Blocks aber bis über 100l-mit entsprechenden Kosten für alle in der Wohngemeinschaft.
Und jeder sagt-ich habs doch bezahlt.
nenenene—andersrum-wenn alle sauber trennen, also das Papier und den Verpackungsabfall separat kostenlos entsorgen lassen-wirds billiger für alle

Hatte ich mit anderem Nick beantwortet :smile:

Guten Abend,

warum trennst Du den Müll nicht einfach?

Gruß aus Göppingen
V.Weiser

Hallo,

im Großen und Ganzen würde ich mich der Meinung von duck313 anschliessen.

Hinsichtlich der Anschaffung von Extra-Mülltonnen (deren Leerungskosten du tragen sollst) kenne ich die rechtliche Lage jedoch nicht.

Einerseits ist der Vermieter (im Sinne der Gleichbehandlung aller Mieter) m. E. berechtigt, die Müllentsorgung und -trennung für alle ggf. zu reglementieren, andererseits weiß ich nicht, ob er soweit gehen darf, dass einzelne eine eigene Mülltonne haben und dafür zahlen müssen.

Max. könnte ich mir noch vorstellen, dass jede Mietpartei im Haus ihre eigene (Rest-)Mülltonne hat und dafür bezahlt.

Und mit gelber Tonne/gelber Sack (Kunststoffe, Aluverpackungen etc.) sowie blauer Tonne (Papier, Pappe…) ist es ja sowieso etwas anders: Hier ist die Abholung/Entsorgung kostenfrei. Und nach meinem Wissen gehören Kartons selbstverständlich in die blaue Tonne!

Probleme bei der Leerung vorgenannter Tonnen kann es eigentlich nur geben, wenn dort was anderes als dafür vorgesehen eingeworfen wird. Dann nimmt u. U. der Entsorger den Müll nicht mit. Aber das ist schon fast wieder ein anderes Thema…

MfG schoerschi

PS: Meine Antwort bezog sich u. a. auf den Eintrag von duck313 im Expertenforum „Mietrecht“ (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…)

Servus,

eine spannende Frage, die aber aus meiner Sicht mehr in den Bereich Mietrecht geht als eine Frage der Abfallentsorgung betrifft.

Grundsätzlich darf in den gelben Sack nur Abfall der an ein Rücknahmesystem angeschlossen ist (DSD, VfW, Bellend, etc.). Nimmt man es genau, darf der Joghurt Becher aus dem Ausland nicht dort hinein, da der Hersteller im Vertriebsland die Gebühr für Rücknahme und Aufbereitung der Verpackungen entrichtet hat.
Es steht im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass Abfälle grundsätzlich getrennt zu halten sind, wenn entsprechenden Sammelsystem zur Getrennthaltung vom Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgehalten werden.

zu 1: eine Frage des Mietrechts, evtl. sogar der Persönlichkeitsrechte, wie kann er dir den Joghurtbecher zuordnen? läuft er raus, nachdem du den Müll rausgebracht hast und wühlt?; verbieten kann er es dir nicht, gerade dann nicht, wenn es Kleinstmengen (im Sprachgebrauch Fehlwürfe) sind. Es kann auch keinem zugemutet werden einen Joghurtbecher in dem der Inhalt schimmelt, noch fein sauber zu machen und die Sporen durch die halbe Wohnung zu verstreuen. Zum Glück gibt es in Deutschland den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit (bei kleinen Wohnungen ist eine Getrennthaltung von Abfällen schlichtweg unzumutbar), da hat dein Vermieter anscheinend nicht ganz aufgepasst.

zu 2: siehe 1 Mietrecht: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
zu 3: kompletter Unsinn, die blaue Tonne ist für Papier, Pappe und Kartonagen; wenn dein Vermieter sich darüber ärgert, dass du deine zerkleinerten Kartonagen reinwirfst und für seine Zeitungen kein Platz mehr ist, hat er Pech gehabt oder muss wohl oder übel eine weitere blaue Tonne ordern… die Nummer ist aber schon Schikane, da würde ich schon mal mit dem Anwalt winken

falls weitere fragen oder eine genauere Antwort gebraucht wird, melde dich…

Gruß
christian

Und als nächstes verbietet er dir das rauchen, stöhnen beim sex und das die Kinder beim spielen Geräusche machen.

Die Antwort ist Nein, das darf er nicht. Beim Restmüll ist es deine Sache wie du deinen Müll entsorgst, es gibt keine Recyclepflicht in Deutschland. Den Restmüll zahlst du schließlich über deine Nebenkosten selbst.

Das mit den blauen Tonnen muss ich jedoch zugeben, habe ich nicht verstanden. Er wirft dir also vor, das du Pappe in dem dafür vorgesehenen Papierbehälter entsorgst?

Hallo,
hat Ihr Vermieter um Gottes Willen nichts besseres zu tun als in Ihrem Müll zu schnüffeln? Unglaublich.
Plastikverpackungen dürfen definitiv nicht mit dem Restmüll entsorgt werden. Ich würde das also unterlassen. Eine weitere Mülltonne darf er deswegen nicht anschaffen, ich denke diese Aussage war nur Schikane. Kartons dürfen bzw. sollen in der blauen Tonne entsorgt werden, von daher handeln Sie hier vollkommen richtig und Ihr Vermieter kann sich hier gerne auf die Hinterfüsse stellen. Ich würde dennoch überlegen ob ich mir solch einen Stress antun muss, oder einfach eine neue Wohnung suche. Viel Glück!

MfG murmeltier