Darf der Vermieter Eigentum wegschmeissen?

Hallo Freunde,

für mich stellt sich die Frage, ob ein Vermieter Eigentum, mal im speziellen Falle Geschirr, wegschmeissen darf, weil ihm etwas nicht passt.

Was nicht passt: Der Geschirrspüler geht seit Februar (mein Einzug) nicht und ich habe derzeit eine Verletzung und bin daher nicht „top hinterher“ was das Abwaschen belangt.
> Drohung dass er es wegschmeissen will…

Gibt es da eine rechtliche Grundlage, die ich ihm präventiv dalegen kann?
Achja, ich bin aus Österreich, wenn das nen Unterschied macht.

Was heißt hier> weil ihm nicht etwas passt ? Sind Sie Untermieter ? wenn nein, wie kommt er in Ihre Wohnung. Um detailierte Antworten zu geben, sollte die Frage schon genauer sein

Hi du,

was ich schon mal sehr komisch finde, woher weis dein Vermiter das du das Geschirr nicht wegräumst? Der darf doch gar nicht ohne Ankündigung in deine Wohnung und schon gar nicht um Dinge wegzuschmeißen.

Wenn in deinem Mitvertrag steht das du eine Möbelierte Wohnung hast (mit Geschirr) dann muss der Vermieter dir das auch bereitstellen, wenn er das Geschirr wegwirft dann muss er neues besorgen.

So sind die Gesetze in Deutschland, würde mich aber schwer wundern wenn das bei euch anderst wäre.

Ala schöne Feiertage noch und lass dich nicht ärgern…

Gruß aus Germanien

Was heißt hier> weil ihm nicht etwas passt ? Sind Sie
Untermieter ? wenn nein, wie kommt er in Ihre Wohnung. Um
detailierte Antworten zu geben, sollte die Frage schon genauer
sein

Hallo.

Ich vergaß wohl zu erwähnen, dass ich in einer Art WG/Studentenheim lebe. Ein Zimmer für mich, gemeinsame Küche, nicht funkt. Geschirrspüler, gemeinsamer Esstisch, …

Quasi ein Gemeinschaftsraum, der frei zugänglich ist.

Gruß

Hallo.

Ich vergaß wohl zu erwähnen, dass ich in einer Art WG/Studentenheim lebe. Ein Zimmer für mich, gemeinsame Küche, nicht funkt. Geschirrspüler, gemeinsamer Esstisch, …

Quasi ein Gemeinschaftsraum, der frei zugänglich ist.

Gruß