Darf der Vermieter eine "Nicht vor Gericht Klausel" in den mietvertrag schreiben?

Hallo an alle da draußen

Unser Vermieter will nach dem Auszug meiner Mutter einen neuen mietvertrag aufsetzen

so meine frage jetzt

Darf er eine Klausel in den Mietvertrag schreiben wo es heißt das wenn wir 2 Monate im mietrückstand sind bzw wenn wir die Miete mindern (wenn die Heizung mal wieder nicht funktioniert) uns kündigen darf und wir nicht vor Gericht gehen dürfen???

Danke für die antworten

Und bitte nur antworten und keinen MÜLL schreiben

Hallo!

So eine Klausel wäre M Ü L L und damit unwirksam.

Bereits nach dem Gesetz ( § 543 BGB) kann man fristlos kündigen,wenn man 2 Monatsmieten im Rückstand ist. Das mus man nicht extra vereinbaren.

Was nicht geht, diese Klausel auf berechtigte Mietminderung anzuwenden. Das Minderungsrecht darf nicht eingeschränkt werden.

Genauso das Recht des Mieters auf Klage.

Warum steht das nicht unter „Mietrecht“.  Vermieter sind keine Behörden und wenn sie es wären, würden sie nicht solche Klauseln in Vertrag aufnehmen.

MfG
duck313

Wenn Du so erpicht bist auf seriöse Antworten…
… solltest Du Dich auch selbst an die Regeln halten bei der Fallschilderung (FAQ:1129).

Wenn Du Dir dann auch noch mal sorgfältig das richtige Brett für die fällige Neuformulierung überlegst (vielleicht sogar „Mietrecht“), kannst Du auch eine fachlich fundierte Antwort erwarten.
Denn was das Ganze mit „Behörden“ zu tun hat, bleibt Dein Geheimnis.

Guten Abend!

Darf er eine Klausel in den Mietvertrag schreiben wo es heißt…

Der Vermieter darf jeden Mist in den Mietvertrag schreiben. Die beschriebene Klausel wäre aber nichtig.

Vorhersehbar wird ein Mieter nicht viel Freude mit solchem Vermieter haben. Bevor so ein Mensch einsieht, dass die in den Mietvertrag aufgenommenen Ansinnen nichtig sind, wird man ihn vor Gericht zerren müssen. .

das wenn wir 2 Monate im mietrückstand sind…

2 Monate Mietrückstand sollte sich kein Mieter leisten. Das ist regelmäßig ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Miete mindern (wenn die Heizung mal wieder nicht funktioniert)
uns kündigen darf und wir nicht vor Gericht gehen dürfen???

Abwegiges Ansinnen. Kann man gerne unterschreiben, weil nichtig. Aber wer will sich solche unleidliche Vermieterfigur antun?

Gruß
Wolfgang

Die Mutter zieht aus, ist sie die einzige Mieterin, die den Mietvertrag unterschrieben hat?
Zieht sie „nur aus“ oder hat sie den Mietvertrag gekündigt?

Die Antworten wären entscheidend für halbwegs zutreffende Auskünfte:wink:

Können kann er. Müssen muss er nicht, weil der erste Teil ohnehin gesetzlich geregelt ist, § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB. Dürfen darf er nicht, da der zweite Teil n. § 307 BGB unwirksam ist.

G imager

Inwieweit würden denn die Antworten die Zulässigkeit der nachgefragten Klausel beeinflussen?