Hallo an alle da draußen
Unser Vermieter will nach dem Auszug meiner Mutter einen neuen mietvertrag aufsetzen
so meine frage jetzt
Darf er eine Klausel in den Mietvertrag schreiben wo es heißt das wenn wir 2 Monate im mietrückstand sind bzw wenn wir die Miete mindern (wenn die Heizung mal wieder nicht funktioniert) uns kündigen darf und wir nicht vor Gericht gehen dürfen???
Danke für die antworten
Und bitte nur antworten und keinen MÜLL schreiben