Unser Vermieter will nach dem Auszug meiner Mutter einen neuen mietvertrag aufsetzen
so meine frage jetzt
Darf er eine Klausel in den Mietvertrag schreiben wo es heißt das wenn wir 2 Monate im mietrückstand sind bzw wenn wir die Miete mindern (wenn die Heizung mal wieder nicht funktioniert) uns kündigen darf und wir nicht vor Gericht gehen dürfen???
Wenn Du so erpicht bist auf seriöse Antworten…
… solltest Du Dich auch selbst an die Regeln halten bei der Fallschilderung (FAQ:1129).
Wenn Du Dir dann auch noch mal sorgfältig das richtige Brett für die fällige Neuformulierung überlegst (vielleicht sogar „Mietrecht“), kannst Du auch eine fachlich fundierte Antwort erwarten.
Denn was das Ganze mit „Behörden“ zu tun hat, bleibt Dein Geheimnis.
Darf er eine Klausel in den Mietvertrag schreiben wo es heißt…
Der Vermieter darf jeden Mist in den Mietvertrag schreiben. Die beschriebene Klausel wäre aber nichtig.
Vorhersehbar wird ein Mieter nicht viel Freude mit solchem Vermieter haben. Bevor so ein Mensch einsieht, dass die in den Mietvertrag aufgenommenen Ansinnen nichtig sind, wird man ihn vor Gericht zerren müssen. .
das wenn wir 2 Monate im mietrückstand sind…
2 Monate Mietrückstand sollte sich kein Mieter leisten. Das ist regelmäßig ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Miete mindern (wenn die Heizung mal wieder nicht funktioniert)
uns kündigen darf und wir nicht vor Gericht gehen dürfen???
Abwegiges Ansinnen. Kann man gerne unterschreiben, weil nichtig. Aber wer will sich solche unleidliche Vermieterfigur antun?
Die Mutter zieht aus, ist sie die einzige Mieterin, die den Mietvertrag unterschrieben hat?
Zieht sie „nur aus“ oder hat sie den Mietvertrag gekündigt?
Die Antworten wären entscheidend für halbwegs zutreffende Auskünfte:wink:
Können kann er. Müssen muss er nicht, weil der erste Teil ohnehin gesetzlich geregelt ist, § 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB. Dürfen darf er nicht, da der zweite Teil n. § 307 BGB unwirksam ist.