Darf der vermieter eine sat schüssel verbieten weil sie sichtbar ist ?

hallo
ich war an der sat schüssel meines bruders angeschlossen da er direkt über mir wohnte aber nun ist er ausgezogen und ich empfange fernsehen nur noch über dvb-t was ziemlich störungsanfällig ist und keinen spass macht. das problem ist das die fasade vor jahren erneuert wurde und seit dem nichts mehr an die wand gedübelt werden darf laut vermieter und die sat schüssel von der strasse aus nicht sichtbar sein darf. kabelfernsehen haben wir nicht
was ich noch erwähnen möchte ist das wenn ich die 80 cm schüssel auf den balkon stelle ich nicht mehr darauf sitzen kann was ich sonst immer gern getan habe
wie ist in diesem fall die rechtslage ?

Hi Luca,
ich hatte eine Schüssel auf dem Balkon und die wurde bei der Eigentümerversammlung moniert.

Ich habe daraufhin in Frankreich eine „Fensterbank“ Schüssel gekauft und installiert - die hat ungefähr die Größe wie ein DinA4 Blatt und ist 7 cm tief. Gegen diese Schüssel hat dann keiner mehr was gesagt … den Rechtsweg habe ich nicht eingeschlagen; auf diese endlosen Diskussionen hatte ich keine Lust.

Gruß

hallo

ich war an der sat schüssel meines bruders angeschlossen da er
direkt über mir wohnte aber nun ist er ausgezogen und ich
empfange fernsehen nur noch über dvb-t was ziemlich
störungsanfällig ist und keinen spass macht. das problem ist
das die fasade vor jahren erneuert wurde und seit dem nichts
mehr an die wand gedübelt werden darf laut vermieter und die
sat schüssel von der strasse aus nicht sichtbar sein darf.
kabelfernsehen haben wir nicht
was ich noch erwähnen möchte ist das wenn ich die 80 cm
schüssel auf den balkon stelle ich nicht mehr darauf sitzen
kann was ich sonst immer gern getan habe
wie ist in diesem fall die rechtslage ?

Hallo,

der Vermieter darf eine sichtbare Sat Schüssel grundsätzlich verbieten wenn andere Empfangsmöglichkeiten, z.B. Kabelfernsehen möglich sind.

Anders sähe es nur dann aus wenn du aus dem Ausland kommst, in dem Fall muss dir die Möglichkeit gegeben sein mindestens einen Heimatkanal sehen zu können. Ist dies beispielsweise über einen digitalen Kabelanschluss möglich, so hat sich jedoch auch das erledigt.

In deinem Fall jedoch ist kein Kabelanschluss im Haus vorhanden, du hast aber das Recht auf eine informative Grundversorgung. Aus dem Grund hat mal ein Gericht entschieden das die Anbringung einer Sat Anlage genehmigt werden muss, um diese Grundversorgung sicher zu stellen.

Hier muss man jedoch sagen das es auf den Richter ankommt, wenn der sich technisch gut auskennt und weiß das du mit DVB-T gucken könntest, dann hast du schlechte Karten. Ganz abgesehen davon das die Gegenpartei, in dem Fall dein Vermieter, garantiert genau hierauf beharren würde.

Das Problem mit der Grundversorgung ist nämlich das ein gut empfangbarer Sender reichen würde um sie zu gewährleisten. Ob du nebenbei noch Spielfilme schauen willst, interessiert da weniger.

Ich weiß ja nicht wie dein Verhältnis zum Vermieter ist, aber ich würde ihn mal auf die Problematik ansprechen. Vielleicht wäre eine Gemeinschaftsanlage ja was für euch.

Ich hoffe ich konnte wenigstens ein bisschen helfen. Sonst meld dich einfach wieder.

Hi!
Hier ein kleiner Link, den ich zum Thema gefunden habe und sehr gut finde.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/paraalg.htm

Ansonsten gebe ich dir den Rat mit dem Dvb-t noch nicht aufzugeben. Wenn der
Empfang mit der kleinen Antenne nicht gut genug ist, rate ich dir eine Dvb-t-
Stabantenne (Hama) zu kaufen.
Mit der hast du den besten Empfang für um die 12 Euro. Ich hab sie neben dem
Fenster auf einen kleinen Sockel so weit oben wie möglich montiert und nie Probleme
(außer wenn ein Hubschrauber über uns kreist).
Grüße

hallo

Ich kann leider keine Antwort auf diese Frage geben.
Ich wohne im eigenen Haus und habe Kabelfernsehen.