Darf der Vermieter für Gewerberäume und Nebenkosten MwSt verlangen?

Hallo ich habe ein frage.
Ich will eine gewerberaum mieten und bis jetzt war alles in Ordnung
Bis den Zeitpunkt kamm um den Mietvertrag zu unterschreiben. 
Da kamm der Vermieter und sagte das er zusätzlich für Miete und Nebenkosten will er 19% MwSt darf er das weil abgemacht waren nur 700 euro Kaltmiete

an den beiden Antworten auf die gleiche Frage nicht gefallen?

Kleiner Tipp am Rande:

Du mußt die Räume nicht mieten und der Vermieter muß nicht an Dich vermieten.

Hier in Bayern heißt es: mit dem Reden macht mans aus.

Also sag dem VM das Du davon ausgegangen bist, das die MwSt. in der Kaltmiete enthalten ist und ob ihr Euch da irgendwie einigen könnt.

Je nach dem was er sagt, kannst Du Dich eben nach einer anderen Gewerbeeinheit umsehen oder Du mietest doch bei ihm.

Hallo,

nun, bei gewerblichen Vermietungen ist die Umsatzsteuer durchaus nicht ungewöhnlich.

Da Du ja einen Gewerberaum mietest, gehe ich davon aus, dass Du auch ein Gewerbe betreibst. Ist dieses Gewerbe umsatzsteuerpflichtig, ist der Betrag ein durchlaufender Posten.

Der Rest ist eine vertraglich vereinbarte Angelegenheit. Im Mietvertrag stehen die Konditionen.

Die Zeiten, wo man Pferde mit Handschlag verkauft hat, die sind zumindest in diesem Bereich Vergangenheit…

Gruß

Vor Abschluss eines Gewerbemietvertrages gilt es zu überlegen, ob der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert, oder ob das Objekt Umsatzsteuerfrei vermietet werden soll. In § 4 Nr: 12 a) UStG ist die grundsätzliche steuerfreiheit von Mietverhältnissen über Grundstücke und Räume geregelt, außer die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gewerberäumen über einen längeren Zeitraum als 6 Monate (vgl. BFH, NV 90, 810; FG Nbg, EFG 92, 632 Kr) sind damit grundsätzlich per Gesetz von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter hat jedoch die Möglichkeit, diesen Grundsatz zu durchbrechen und kann nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optieren. Die Option wird durch einfache Erklärung gegenüber dem Finanzamt ausgeübt. Vorteil dieser Option ist, dass der Vermieter für seine Ausgaben einen Vorsteuerabzug geltend machen darf. Vorteile bietet dies vor allen, wenn hohe umsatzsteuerpflichtige Kosten anfallen, wie z.B. bei einer Sanierung oder einem Neubau des Objektes.

Danke

Danke.
Dasf aber der Vermieter zusätzlich noch für Nebenkosten 19 % MwSt Verlagen.?
Normalerweise bekommt er doch am ende eine Abrechnung w.z.b ista da ist doch schon die MwSt drin oder?

Danke.
Dasf aber der Vermieter zusätzlich noch für Nebenkosten 19 %
MwSt Verlagen.?
Normalerweise bekommt er doch am ende eine Abrechnung w.z.b
ista da ist doch schon die MwSt drin oder?

Hallo
bei der Betriebskostenabrechnung dürfen in solchen Fällen nur die Nettokosten zuzüglich 19 % gesetzl. USt abgerechnet werden.
D.h. für den Gewerbemieter wird es letztendlich bei den Nebenkosten günstiger als für den Wohnungsmieter.

Grüsse Rudi