Huhu,
Ja darf er siehe dazu den §9 UStG, dort steht geschreiben, dass bei gewerblicher Vermietung der Vermieter ein Optionsrecht zur Umsatzsteuer hat.
Die Steuer nimmst du von deinen Kunden ein und gibst diese den Vermieter weiter, der erste in der Kette zahlt das Geld an den Fiskus. Differenzen zwischen deine Eingenommen Steuer und der Bezahlten Steuer rechnest du mit den zuständigen Finanzamt direkt ab.
Daher spricht man von der Umsatzsteuer auch als durchlaufenden Posten.
vielleicht hilft dir das Video, kenne es selber nichthttp://www.youtube.com/watch?v=fxEg-yO4Xgk ansonsten Wikipedia schreibt dazuhttp://de.wikipedia.org/wiki/Durchlaufender_Posten