Folgender Fall: Mieterin zieht neu ein,vorab wurde mit dem Wohungsunternehmen vereinbart das für eine Hundehaltung die Nachbarn gefragt werden müssen.
Im Mietvertrag steht das die Hundehaltung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Wohnungsunternehmens erlaubt sei.
Von den Mietparteien sind 3 dagegen und drei (inklusive Mieterin) dafür.Zählt dann die Mehrheit der schon wohnenden? Sie hat doch schließlich auch eine Stimme.
Kann sie trotzdem bei der Wohngemeinschaft eine Genehmigung erfragen oder haben die Mieter die dagegen sind schon entschieden?
Sie will dann keinen ärger mit den Mietern haben verständlicher weise.
Wenn auch nur einer der Nachbarn dagegen ist, würde ich als VM keine Genehmigung erteilen. Es gibt andere Stellen an denen man Demokratie ausleben kann.
Stimme dir zu, wenn nur einer dagegen ist, ist der Ärger vorprogrammiert. Genau das wollte der Vermieter wohl auch vermeiden. Abgesehen davon stelle ich mir die Frage, ob sich ein Hund in einer Mietwohnung überhaupt wohlfühlen kann … aber das nur am Rande.
Ihr geht es ja auch darum, sie möchte sichs mit niemandem verscherzen, muß ja nicht sein.
es ist allerdings selten das alle dafür sind, es brauch nur einer keine tiere leiden und schon isses vorbei.
zur wohung: sie mißt knapp 100m³ und liegt im ersten OG. Wenig verkehr.
nochmal zum verständnis:
wohnungsgröße, stockwerk etc. spielen vorrangig keine rolle. es sind 3 mieter dagegen, das reicht bei weitem aus, um eine tier(hunde)haltung in der wohnung zu verwehren. punkt.