Hallo,
wohne nun seit 6 Jahren in meiner Mietwohnung und es gab keine Unannehmlichkeiten und Miete wurde immer pünktlich bezahlt.
Leider ist der Vermieter dennoch nicht gut auf mich zu sprechen und äußerte er hätte lieber einen anderen Mieter.
Nun meine Frage. Darf er ohne Grund kündigen mit dem Vorwand des sog. Eigenbedarfs?
Wie könnte ich mich davor schützen?
Will gern in der Wohnung bleiben und hätte Probleme eine neue mit der Lage und Preis zu finden zumal ich aufgrund einer psychischen Krankheit 40% Schwerbehinderung habe und mein Lohn durchs Jobcenter aufgestockt werden muss.
Was sagt in so einem Fall die Rechtslage? Was für Möglichkeiten könnte der Vermieter nutzen mich nur wegen Antipathie aus der Wohnung zu bekommen? Kann ich mich sicher fühlen wenn ich weiterhin allen Pflichten nachkomme?
Bitte um Info hierzu. mfg
Hallo,
Ihr Vermieter hat keinerlei !!!Rechtsgrundlage, Sie aus der Wohnung zu schmeißen. Wenn er auf Eigenbedarf kündigen würde, muss er Ihnen nachweisen, dass wirklich ein Familienmitglied im Verwandtschaftsverhältnis 1.Grades einziehen muss/will od.ähnliches. Kündigt er Ihnen und es zieht Niemand ein, hat er ein verdammt teures Problem am Hals, weil er Ihnen das „ALLES“ wie Umzugskosten, Kaution usw.im Nachhinein für eine Wohnung zahlen muss!!!
Deshalb, sollte es so werden, heben Sie unbedingt alle Rechungen auf.
Was Ihren Behindertengrad von 40% betrifft, das besagt leider überhaupt nichts. Mittlerweile ist die Rechtssprechung so, dass selbst bei 80% Behinderung (körperlich, geistig oder altersmäßig) ein Umzug zumutbar ist. Das ist sehr schlimm, aber der Staat schützt hier die Eigentümer und nicht die Mieter.
Da Sie offensichtlich über Internet verfügen, empfehle ich Ihnen, sich über Google die genauesten Informationen über „Kündigung wegen Eigenbedarf“ zu erlesen, bzw. auszudrucken. Sie werden staunen, was Sie alles geltend machen können, auch im Vorfeld schon.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn der „Herr will“, dass Sie ausziehen, soll er bitte schön den Rechtsweg gehen. Das würde ich Ihnen empfehlen, ihm zu sagen. Vermutlich haben Sie dann schon Ruhe.
Das empfhele ich Ihen auch als persönlichen Rat, da ich selbst im Rechtswesen/Mietrecht tätig bin.
MfG
Waldi64
Für die Kündigung eines Mietverhältnisses sind für den Vermieter sehr hohe Hürden (Gesetze) zu überwinden. Welche Gründe der Gesetzgeber gelten lässt finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=461
Auch bei Eigenbedarf muss dieser genau begründet sein. Einzig bei einer Wohnung im 2-Familienhaus, bei der eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Einzig die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate (in Ihrem Fall von 6 auf 9 Monate)
Der Vermieter kann sie nur wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn auch wirklich Eigenbedarf vorliegt. Er muss genau begründen, für wen er die Wohnung benötigt, warum gerade diese Wohnung und keine andere ab wann usw. Dieses ist gegebenenfalls auch gerichtlich nachprüfbar.
Aus diesem Grunde scheint es kaum möglich zu sein, dass der Vermieter sie kündigen wird. Natürlich kann er andere Gründe konstruieren, und Ihnen beispielsweise irgendwelches Fehlverhalten unterstellen, dass er abmahnt. Wenn er sie dreimal abgemahnt hat innerhalb von 3 Monaten, könnte er sie wegen dauerhafte Vertragsverletzung kündigen.
Aus diesem Grunde sollten sie unbedingt, wenn eine Mahnung eintrifft, dieser schriftlich und mit Nachweis widersprechen. In diesen Fällen müsste der Vermieter dann ihr Fehlverhalten gerichtlich beweisen, und das dürfte ihm schwerfallen.
SCHWERBEHINDERTE HABEN MEISENS BEIM AMT EINE STELLE DIE IHNEN IN SOLCHEN ANGELEGENHEITEN WEITERHILFT; WÜRDE ICH MICH BEI DER STADT NACH ERKUNDIGEN
EIGENBEDARF MUSS NACHGEWIESEN WERDEN
WARUM SOLLTE ER KÜNDIGEN WENN SIE SCHON 6 JAHRE DRIN WOHNEN?
VIELE GRÜSSE
hallo,
dein vermieter kann dir nicht einfach kündigen, wegen einer antipathie oder dergleichen. eigenbedarf muss begründet sein: er selbst oder ein naher verwandter braucht dringend genau diese wohnung. du brauchst also keine angst zu haben.
alles gute.
lg
maria
Eine Eigenbedarfskündigung kommt immer in Betracht. Doch tut sich ihr VM keinen Gefallen, wenn er diesen Grund lediglich vorschiebt und nachher nicht tatsächlich die benannte Person einzieht. In diesem Fall könnten Sie erheblichen Schadenersatz geltend machen … vorausgesetzt Sie erfahren von den weiteren Umständen.
Zum Vorteil Behinderter wird deren Kündigungsschutz oft nicht höher bewertet. Hintergrund: Wenn das die Runde macht, wird sich die Anmietung einer neuen Wohnung deutlich erschweren.
MfG
wieviel Parteien (Mieter) wohnen in dem Haus? könnte der Vermieter andere als Ihre Wohnung für Eigenbedarf nutzen?
mein Tipp: die 40% vom Arbeitsamt auf 50% Gleichstellen lassen. das macht nur das Arbeitsamt und nicht das Jobcenter! Ab 50% wird ein Schwerbeschädigtenausweis ausgestellt, mit dem man nach erfolgter Eigenbedarfskündigung wegen besonderer sozialer Härte klagen kann.
Ich empfehle trotzdem eine andere Wohnung zu suchen, denn wenn Vermieter einen Prozess verlieren, verbessert sich zu 99% nie das Mietsverhältnis. Es wird dann permanent nach anderen Gründen gesucht.
Hallo.
Der Mieter kann nur aufgrund der im Gesetz genannten Gründe kündigen. Im Wesentlichen ist das wegen Eigenbedarf, wegen Mietrückstand, wegen fortgesetzter unpünktlicher Mietzahlung oder wegen einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses (sie beleidigen z. B. Ihren Vermieter oder ähnliche Vorkommnisse).
Er braucht nur dann keinen Kündigungsgrund, wenn es sich um eine sog. Einliegerwohnung handelt, er also mit ihnen in einem 2-Familien-Haus lebt.
Mach dir keine Sorgen - Eigenbedarf ist nicht so einfach durchzubekommen.
Zahle ordentlich deine Miete und bleib ruhig.
Es gibt keinen Grund dir zu kündigen.
alles wird gut
Viel Erfolg
Hallöle.
Also, was ich weis, darf der Vermieter eigentlich nicht aus Eigenbedarf Ihnen ohne weiteres kündigen. Er ist dann in der Beweispflicht, dass es zwingend notwendig wäre gerade Ihre Wohnung aus Eigenbedarf zu kündigen bzw. muss er Ihnen dann eine gleichwertige Wohnung zur Verfügung stellen. Aber ich habe auch große Probleme gehabt mit meinem ehemaligen Vermieter und mir hat das BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) sehr weiter geholfen. Ich würde mich an Ihrer Stelle im Internet bei Google einloggen und unter den Suchbegriff des BGB - Mietrecht schlau machen. Da steht dann echt alles sehr genau drinne und was da drinne steht ist Gesetz, da kann sich Ihr Vermieter nicht darüber hinweg setzten, egal ob er Sie leiden kann oder nicht! Das eine hat ja mit dem anderen nicht zu tun! Ich hoffe ich konnte Ihnen ein bischen weiter helfen und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Glg
Hallo,
Eigenbedarf muss schon sehr detailliert nachgewiesen werden. Wenn er nur vorgetäuscht wird, fliegt das schnell auf. Ich würde Ihnen empfehlen, vorsorglich einem Mieterverein beizutreten, damit Sie rechtlich angesichert sind und Klagen können. Hat der Vermieter mehrere Wohnungen und er hat tatsächlich Eigenbedarf, muss er abwägen, welchem Mieter er kündigt. Und da kann man dann auch Ihre Schwerbehinderung anführen. Ich wünsche Ihnen aber, dass es nicht dazu kommt.
Viel Erfolg.
Da ich vermute, Sie haben mir die Frage 2xgestellt-meine Antwort ist bereits erfolgt, erspare ich mir eine 2.Antwort.
Im Übrigen erhielten Sie von „Waldi64“ eine total perfekte Information.
MfG Maximilian123
So lange du weiterhin deine Miete zahlst besteht kein Grund für eine Kündigung und Eigenbedarf muss sehr detaliert begründet werden . Eigenbedarf ist nicht so einfach durch zu setzen wie manche Vermieter meinen . Bleib locker und belaste dich nicht mit solchen Gedanken zahle deine Miete und gehe deinem Vermieter aus dem Wege und wenn er über Dich redet halt es mit dem Song der Ärtzte " Lass die Leute Reden denn sie haben ja nichts besseres zu tun "
Hallo,
willkürlich darf der Vermieter nicht kündigen. Außer es handelt sich um eine sog. Einliegerwohnung in einem 2-Fam. Haus und der Vermieter wohnt mit unter dem Dach. Dann darf er theoretisch grundlos kündigen.
Ansonsten aber in der Tat nur bei Eigenbedarf. Und: soweit ich informiert bin, muss dem Mieter ausreichend Gelegenheit eingeräumt werden, eine neue (vergleichbare?) Wohnung zu finden. Außerdem gibt es auch immer sog. „Härtefälle“, welches ggf. auch in ihrem Fall sein könnte, so dass sie auf noch sicherer Seite sein sollten.
Wenn Sie sich also nach wie vor nichts weiter zu schulden lassen kommen, sollten Sie sich nicht unnötig sorgen.
Alles Gute!
Hallo,
ohne Grund kündigen geht nicht und den Eigenbedarf muss er nachweisen.
Good luck