Darf der vermieter in erfahrung bringen warum

… der mieter auszieht ?

V vermietet eine Wohnung. M wohnt darin zur Miete. M hat ordnungsgemäß gekündigt. V will nun noch während der Kündigungsfrist in Erfahrung bringen warum M gekündigt hat, da M über irgendwelche Gründe nichts geschrieben hat.
Steht es V zu die Gründe auch mündlich in Erfahrung zu bringen ?

Vielen Dank für Eure Antworten
Sommerblume716

Nein, das geht ihn nichts an.

Natürlich darf der Vermieter das. Nur der Mieter ist nicht dazu verpflichtet Auskunft zu erteilen.
Es macht für Vermieter schon Sinn sich über die Gründe zu Informieren. War es ein Mangel an der Wohnung (zu teuer bei den Betriebskosten, Miete zu hoch), lag es an der Umgebung (zu laut, Stress mit Nachbarn) oder lagen private Gründe vor (die den Vermieter tatsächlich nicht zu interessieren haben)? Als nachhaltig handelnder Vermieter kann man aus diesen Informationen durchaus seine Schlüsse für Folgevermietungen ziehen.
Um es noch einmal klarzustellen: Kündigungen des Mieters müssen nicht begründet werden.

vnA

Eben das meinte ich: fragen kann man immer, und wenn der Mieter mag kann er natürlich auch antworten, aber irgendwie zu steht dem Vermieter eine Antwort nicht.