darf der vermieter bei auszug kosten in der abrechnung aufführen wie „kosten Nutzerwechsel bei Auszug“ und Kosten Zwischenablesung" die zehlerstende haben wir zusammen mit einer mitarbeiterin von der Hausverwaltung bei der Wohnungsübergabe abgelessen
Hallo Mieter 82,
sorry für die späte Antwort. Ich denke, Dir wurde bestimmt geholfen. Nutzerwechsel bei Auszug wird normal von der Heizkostenfirma gestellt und für die separate Abrechnung notwendig und deshalb in Ordnung.
Die Zwischenablesungskosten:
Gab es elektronische Heizkostenverteiler in der Wohnung?
dann wäre die REchnung nicht in Ordnung, es sei denn die Rechnung wurde von der HAusverwaltung gestellt.
Gruß Immopassion