Hallo,
unser Vermieter will nach Abschluss von Bauarbeiten die verschmutzten Fenster in unserer Wohnung persönlich reinigen. Da wir mit ihm im Stress sind und das Hausrecht haben, wollen wir ihn nicht reinlassen, und möchten lieber eine Fensterreinigungsfirma nehmen. Die verlangt (3. Kostenvoranschläge) im Schnitt inc. MWSt 140 €. Der Vermieter bietet aber nur 60€ an. Ist das Rechtens, oder kennt jemand ev. ein Urteil dazui?
Vielen Dank- Schaddie
Hallo,
ein Urteil ist mir nicht bekannt, aber der Vermieter hat kein Recht, das gegen den Willen der Mieter zu machen. Mehr braucht er aber auch nicht zu bezahlen.
MfG
Hallo,
sorry, kenne kein Urteil.
Ich sehe es aber so, dass der Vermieter dann solange ihr ihm den Zutritt nicht gewährt, nicht reinigen muss und Ihr daher aber auch nicht irgendwie Miete oder so mindern könnt.
Gruß
sorry,
das kann ich nicht beantworten, ich weiß es nicht! wieviele qm-fenster, wieviel darf es kosten, keine ahnung.
sorry,
udo
Manchmal packt man sich an den Kopp!
Dann putzt eure Fenster (gefälligst) selbst.
Gott sei Dank gibt’s zu so nem Schwachsinn keine Gerichtsurteile und wird es hoffentlich auch nie geben.
Selbstverständlich ist der VM berechtigt einen Mangel - zwar an eurer Wohnung, aber an SEINEM EIGENTUM - selbst zu beseitigen. Oder ihr verzichtet auf die Beseitigung. … das ist dann aber EUER Problem.
Hallo, Peter Bobrowski,
ich sehe das auch so, aber wieviel muss der Vermieter nun bezahlen? Die gesamte Reinigung oder nur die 60 € die nicht reichen werden?
Gruß Schaddie
Hallo virages,
die Antwort ist leider nicht gerade hilfreich. Ich hatte angenommen einem Experten zu schreiben. Selbstverständlich hat der Mieter das Recht darüber zu bestimmen, wer die Mietwohnung betreten darf. Der Vermieter hat seinerseits in bestimmern Situationen das Recht, die Mietwohnung zu betreten wie z. B. bei angezeigten Mängeln oder wenn Gefahr in Verzug ist. Außerdem ist er zwar der Besitzer der Wohnung, aber durch die Mietzahlung hat der Mieter das Nutzungs- und Hausrecht laut BGB Mietrecht. Außerdem hat er die Bauarbeiten veranlasst und ist genau nach diesem Mietrecht zum Schmutzbeseitigung verpflichtet. Diesen Handwerkerarbeiten kann er sogar von der Steuer absetzen!
Gruß Schaddie
Er braucht nur die 60 Euro zu zahlen, weil er das mit seiner Firma ja anbietet…kann ich leider nichts Besseres mitteilen.
MfG
Hallo, Peter Bobrowski,
Der Vermieter hat weder eine Reinigungsfirma noch sonst eine andere. Er ist Lehrer und Hobby-Handwerker. Für eine einfache Reinigung würden die 60 € auch ohne MWST ausreichen, aber hier geht es um verdeckte Fenster durch Schuttrutsche und Gerüst vor den Fenstern.
Vielen Dank und schönes Wochenende- Schaddie
Gruß zurück und Danke für die Antwort,
allerdings hat der Vermieter laut BGB Mietrecht nur dann das Recht die Wohnung zu betreten, wenn er einen konkreten Grund hat. Bei einem angezeigten Mangel müssten wir einen von ihm geschickten Handwerker reinlassen. Der Vermieter (Lehrer) will aber in unsere Wohnung um mit einer weiteren, uns unbekannten Person die Fenster zu reinigen. Er will sich also Zutritt zu unseren Mieträumen verschaffen und sich frei durch unsere Arbeitszimmer und den Schlafraum bewegen. Dazu kommt, dass wir uns mit dem Vermieter wegen seiner eigenhändigen mangelhaft ausfgeführten Reparaturen in unserer Wohnung in einem Rechtstreit befinden, der durch einen Gutachter geklärt wird.
Daher unser Unwille, ihn nochmals etwas machen zu lassen. Bei einer Reinigungsfirma kann man gegebenenfalls reklamieren und hört keine dummen Sprüche.
Grüße- Schaddie
Hallo,
ihr müsst den Vermieter zum Fenster putzen nicht in die Wohnung lassen.Da es eh schon persönliche Diskripanzen gibt, sollte dem Vermieter daran gelegen sein, den Hausfrieden nicht noch mehr zu stören.
Allerdings ein gewisses Zugangsrecht hat der Vermieter (aber nicht zum putzen gegen euren Willen).
Ihre Kostenvoranschläge oder den Wunsch nach einer Firma braucht der Viermieter nicht akzeptieren - sie können sich dabei nicht auf Ihr Hausrecht berufen!
Ggf. müssen sie die Mehrkosten selbst tragen