Hallo Nadine,
bevor ich auf deine Frage antworten kann, habe ich einige Fragen
1, Du wohnst für 4 Monate zusammen mit einem Kommillitonen bei einem älteren Ehepaar in deren Wohnung, richtig? Das heißt, dein Studienkollege und du haben je ein eigenes Zimmer und ein gemeinsames Bad, richtig? Habt ihr auch eine Küche?
Hast für die die Zeit, in der du dort wohnst, einen Mietvertrag abgeschlossen? An wen zahlst du Miete, an deinen Mitbewohner oder an das ältere Ehepaar? Warst du gerade im Badezimmer, als der Vermieter es betreten hat?
Diese Fragen sind wichtig, weil sich daraus ableitet, ob und mit wem du einen Mietvertrag abgeschlossen hast. Dabei ist es egal, ob der Mietvertrag schriftlich oder mündlich zustandegekommen ist.
Grundsätzliches zum Besichtigungsrecht des Vermieters
Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht, denn mit Abschluss des Mietvertrages steht dem Mieter grundsätzlich das Recht zu, in seiner Wohnung bzw. in den gemieteren Räumen in Ruhe gelassen zu werden. Daraus ergibt sich, dass der Mieter nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten die Besichtigung gestatten muss.
Etwas anderes liegt der Fall, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Gründe können sein, Verkauf des Hauses, Ende des Mietverhältnisses und die Räume sollen einem neuen Mieter gezeigt werden, für geplante Sanierungtsmaßnahmen. Ein grundsätzliches Zutrittsrecht für Handwerker, also ohne konkrete Anhaltspunkte für drohende Schäden oder zu beseitigende Mängel besteht nicht. Diese Besichtigung muss ausreichend vorher angekündigt werden. Der Vermieter hat generell das Recht, alle 2 Jahre den Zustand der Räume zu kontrollieren. Doch auch hier gilt mindestens 24 Stunden eine vorherige Ankündigung.
Bitte kläre also, ob du Mieter oder Untermieter bist. Ist dein Mitbewohner Mieter, so stellt sich die Frage, was wurde zwischen ihm und dem Vermieter vereinbart.
Falls ich mit meiner Antwort daneben liege, so frag mich weiter, Ich helfe dir von Mitglied zu Mitglied gern mit meinem Wissen und meinen Erfahrungen. Anwaltliche Beratung stellt dies aber nicht dar.
Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau