Darf der Vermieter meine Räume betreten ?

Hallo :smile:

Habe eine Frage und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich wohne für 4 Monate in einer Art Wg bei einem älteren Paar im Obergeschoss. Sie haben zugang zu unserem Wohnbereich und ein Zimmer in diesem Bereich ist nicht vermietet.
Das Bad teile ich mir mit meinem Mitbewohner.Da dieser grade in den Semesterferien ist benutze ich also alleine das Bad. Jetzt musste ich leider feststellen, dass mein Vermieter es scheinbar für selbstverständlich hält das Bad zu betreten. Darf er das ?

Vielen Dank schonmal für eventuelle Antworten :smile:

Hallo Nadine,
bevor ich auf deine Frage antworten kann, habe ich einige Fragen
1, Du wohnst für 4 Monate zusammen mit einem Kommillitonen bei einem älteren Ehepaar in deren Wohnung, richtig? Das heißt, dein Studienkollege und du haben je ein eigenes Zimmer und ein gemeinsames Bad, richtig? Habt ihr auch eine Küche?
Hast für die die Zeit, in der du dort wohnst, einen Mietvertrag abgeschlossen? An wen zahlst du Miete, an deinen Mitbewohner oder an das ältere Ehepaar? Warst du gerade im Badezimmer, als der Vermieter es betreten hat?

Diese Fragen sind wichtig, weil sich daraus ableitet, ob und mit wem du einen Mietvertrag abgeschlossen hast. Dabei ist es egal, ob der Mietvertrag schriftlich oder mündlich zustandegekommen ist.

Grundsätzliches zum Besichtigungsrecht des Vermieters
Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht, denn mit Abschluss des Mietvertrages steht dem Mieter grundsätzlich das Recht zu, in seiner Wohnung bzw. in den gemieteren Räumen in Ruhe gelassen zu werden. Daraus ergibt sich, dass der Mieter nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten die Besichtigung gestatten muss.

Etwas anderes liegt der Fall, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Gründe können sein, Verkauf des Hauses, Ende des Mietverhältnisses und die Räume sollen einem neuen Mieter gezeigt werden, für geplante Sanierungtsmaßnahmen. Ein grundsätzliches Zutrittsrecht für Handwerker, also ohne konkrete Anhaltspunkte für drohende Schäden oder zu beseitigende Mängel besteht nicht. Diese Besichtigung muss ausreichend vorher angekündigt werden. Der Vermieter hat generell das Recht, alle 2 Jahre den Zustand der Räume zu kontrollieren. Doch auch hier gilt mindestens 24 Stunden eine vorherige Ankündigung.

Bitte kläre also, ob du Mieter oder Untermieter bist. Ist dein Mitbewohner Mieter, so stellt sich die Frage, was wurde zwischen ihm und dem Vermieter vereinbart.

Falls ich mit meiner Antwort daneben liege, so frag mich weiter, Ich helfe dir von Mitglied zu Mitglied gern mit meinem Wissen und meinen Erfahrungen. Anwaltliche Beratung stellt dies aber nicht dar.

Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

ich bin selbst mieter in einem ort und vermieter in einem anderen. dort wo ich vermieter bin, habe ich einen gesonderten passus aufgenommen, dass die sozialräume einer wg dann betreten werden dürfen (vermieterseits), wenn ein zimmer noch unvermietet ist.
aber ich kündige das immer möglichst frühzeitig per sms und email an und außerdem läute ich natürlich vorher und gehe auf keinen fall mit dem vermieterschlüssel rein, wenn jemand da ist.

in deinem fall würde ich vor allem darauf abstellen, wie das in der zeit vor deinem befristeten einzug gehandhabt wurde, was schriftlich und was vielleicht zusätzlich mündlich vereinbart wurde.

gruß

warum? hat er das laufen gelassene Wasser abgedreht? eine Havarie beseitigt? ist das Bad in einer verschlossenen Wohnung oder frei zugänglich? wer hat Zugang zu wessen Wohnbereich? haben sie für die Wohndauer einen Zeitmietvertrag? sind sie dort überhaupt gemeldet?

Hallo
und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich weiß leider nicht genau wie das hier funktioniert. Antworte ich hier jedem einzeln, oder sehen alle wenn ich einmal antworte ??
Also die Lage ist so:
Das Zimmer wurde durch die Uni vermittelt, da ich eben nur 4 Monate hier sein werde. Den Mietvertrag habe ich mit dem Vermieter zusammen unterschrieben. Dabei hat er mir eben auch gesagt dass sie zugang zu unserem Bereich haben, da der Mann wohl öfter in dem Zimmer schläft das nicht vermietet ist. Das Bad ist allerdings nur für meinen Mitbewohner und mich.
Das erste mal war nur das Fenster geöffnet, als ich aus der Uni zurück kam. Heute hab ich ihn gesehen als ich das Haus verlassen habe und als ich nach ca einer Stunde wiederkam musste ich feststellen, dass er den Heizlüfter an die Steckdose geklebt hat, damit ich ihn nicht wegnehmen kann (Sowohl Küche und Bad haben keine Heizung :frowning:). Die Miete zahle ich in Bar an ihn.
Über eine weitere Antwort wäre ich dankbar :smile:

Vielen Dank für die Antwort :smile:
Wie schon erwähnt er hatte das Bedürfnis den Heizlüfter an die Steckdose zu fesseln damit ich ihn nicht mehr nutzen kann. An sich hätte ich auch kein Problem wenn er schauen möchte ob in seinen Räumen alles ok ist. Aber wenn ich denke ich nutze das Bad alleine und dann schleicht sich da immer mal wieder jemand rein wenn ich weg bin ist einfach ziemlich uncool.
Die Wohnung ist im OG. Ich komme durch den hintereingang in den Bereich, habe keinen Zugang zu dem Bereich der Vermieter, aber sie zu unserem.Ich hab für die 4 Monate einen Mietvertrag, hab aber keinen Wohnsitz hier gemeldet.

)

Hallo Nadine,
deinen und meinen Text kann jedes Mitglied lesen. Das hat den Vorteil, dass auch andere dir raten können. Du kannst mir aber auch direkt schreiben. Hinter meinem Namen Zwillingsjungfrau ist ein kleines Briefsymbol. Du erreichst mich dann direkt über meine E-Mail-Adresse. Auch du hast hinter deinem Namen das Symbol. Ich werde es für meine Antwort nutzen.
Liebe Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hallo
so etwas mietet man erst garnicht.Entweder eine Wg aufmachen oder solo mieten.Ich kann nur raten sofort was neues suchen und kündigen, denn es wird nie Ruhe geben.

Viele Grüße

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Wenn dies Recht dem Mitbewohner zusteht, handelt es sich nicht um ein exclusives Bad, welches Ihnen alleine vorbehaltenn ist, von daher sehe ich im Betreten durch den Vermieter kein Problem, es sei denn die Badtüre wäre nicht verschließbar und er tritt ein, wenn Sei z.b. unter der Dusche stehen und er Ihren schrftlichen Hinweis ander Türe „Besetzt“ ingnoriert.

Hallo Nadine,

der Vermieter darf die vermieteten Räume nur mit vorheriger Anmeldung im Beisein des Mieters betreten. Der Zutritt muß gestattet werden, aber auch nicht in zu häufigen Interwallen.
Ausnahme bildet gefahr in Verzug, z.B. bei Wasserschaden.

Schau noch mal in den Mietvertrag, ob das Bad zur Mitsache zugerechnet ist oder ob nur eine Mitbenutzung vereinbart wurde. Es hört sich im ersten Moment so an, als seien nur einzelne Zimmer vermietet, da du von so einer Art WG mit deinen Vermietern sprichst.

Viel Erfolg, Armdier

Hallo NadineTheQueen,

ganz klar: NEIN, der Vermieter darf ohne nachhaltigen Grund und ohne das Wissen des Mieters (ob Untermieter, WG o.Ä.) den persönlichen Mietbereich, sofern er vertraglich nicht auch zu seiner Nutzung ausgewiesen ist, nicht betreten!

D.h., wenn dieser aufgrund gewisser Hinweise glaubt, es könnte in den Räumen des Mieters brennen oder die Badewanne überlaufen, dann darf er das, um eigenen und Schaden anderer Mieter abzuwenden. Andernfalls hat der Vermieter zu einer mglw. erwünschten Begehung des vermieteten Wohnraumes einen Termin zu vereinbaren und diesen nur gemeinsam mit dem Mieter wahrzunehmen. Allerdings darf dies dem Vermieter dann auch nicht verwehrt werden.

Ansonsten bleibt bei einem so kurzen Mietzeitraum nur die klare Ansprache, das Verbitten solchen Vorgehens und der baldige Umzug.

Grüße und viel Erfolg

HeilandsGläubiger

Sehr geehrte Fragerin herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Das Betreten einer Wohnung durch den Vermieter bedarf der Ankündigung. Wie bei allem gibt es Ausnahmen. Die Abwendung von Gefahr. Da Sie in einer WG leben und die Lebensweise sich überschneidet, sehe ich es als kein Problem an, wenn Ihr Vermieter, das Bad betritt, um den tropfenden Wasserhahn zu schließen. (Betriebskostenabrechnung) Überlegen Sie, was Sie stört und sprechen das mit Ihrem Vermieter ab.
Mit freundlichen Grüßen.

Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Das Problem hat sich heute von selber erledigt nachdem er den Heizlüfter aus dem Bad entfernt hat ( ich nun ohne Heizung da steh) und mich gebeten hat mir eine andere Wohnung zu suchen. Den gefallen werd ich dem alten frustrierten gelangweilten Rentner auch tun.
Liebe Grüße und nochmals vielen vielen Dank :smile:

HAllo,

ich bin kein Jurist!
Was steht denn in Ihrem Mietvertrag: ist der Mietzins nur für Ihr Zimmer fällig oder auch für das Bad? Je nachdem kann der Vermieter das Bad nutzen oder nicht.

Alles Gute!

Hallo,

ich wäre wohl auch unerfreut, wenn mein Vermieter durch meine Räume schleichen würde.
Andrerseits hört sich ihre Beschreibung nach einem Untermietverhältnis an, wo Vermieter traditionell sonderbare Dinge tun und voraussetzen. Solange er also nicht ins Bad (frei zugänglicher Gemeinschaftsraum) springt, während sie darin sind, würde ich 4 Monate einfach als endlichen Zeitraum sehen und mich auf die nächste Wohnung freuen.
Ganz anders sähe es allerdings aus, wenn er Ihren Privatraum betreten würde.
Besten Gruß

nein das darf er nicht…du hast sicher eien untermietvertrag auch dieser besagt dass de rvermieter sich nur im notfall wie wasserschaden oder so in die wohnung oder das zimmer darf.
er MUß sich vorher anmelden und einen termin ausmachen…

liebe grüße
anita

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

tut mir leid.