Darf der Vermieter mir die Küchengeräte verbieten?

Hallo liebe Gemeinde,
also ich habe vollgendes Anliegen.

Ich haben heute Post bekommen und da steht vollgendes drinnen:
Ich zietiere:
„Sehr geehrter Herr …
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin,
dass es strengens verboten ist in den Zimmern Elektrogeräte wie ( Kochplatten, Mikrowellen, Kaffemaschienen, Wasserkocher, Toaster, etc.) zu benutzen.
Dafür sind die Etagenküchen vorgesehen !
Wir werden diesbezüglich unangemeldete Kontrollen durchführen.
Sollten sie sich nicht an unsere Anweisungen halten,
werden wir gezwungen ein von unseren Recht der Kündigung gebrauch zu machen.“

Also ich sage dazu nichts mehr … da wo ich wohne ist eine Unterkunft für Urlauber aber auch Azubis dürfen sich hier Wohnungen( naja Zimmer ) mieten !
Ich wohne nun schon 2 Jahre hier …
Nicht nur das die Miete …einen auf den Magen schägt, bei 26 m2 sind das 400€.

  1. Ist es Mietrechtlich gesehen erlaubt dem Mieter Toaster etc. zu verbieten ?

  2. Darf der Vermieter unangemeldet in meine Wohnung ?

Danke,
MfG

sorry, ich kann die keine verbindliche Auskunft geben, was steht denn in deinem Mietvertrag?

Gruß
Heleya

sorry ich kann dir leider nicht weiterhelfen.

mfg

Hallo ,

zu 1 ) Prüfe mal ob es Hausregeln gibt . Wenn dies dann dort geregelt ist darf er das .

zu 2 ) meiner Meinung nach Nicht , nur wenn Du Deine Zustimmung gibst

Hallo,

also als erstes würde ich dir raten den Vermieter mal Telefonisch versuchen zu erreichen. Da würde ich einfach mal anfragen ob das auch speziell für dich als Azubi und langzeitmieter gedacht ist. Immerhin bist du ja kein Urlauber. Es kann ja sein das es ein „rundschreiben“ an alle Mieter ist und du es deshalb auch bekommst.

Und zu der sache mit dem unangemeldeten besuch kann ich rechtlich gesehen nichts zu sagen da ich davon nicht viel ahnung habe, aber ich selber würde niemanden ohne anmeldung einfach in meine wohnung lassen. Ich würde aber auch nochmal in den Mietvertrag schauen ob dort auch wirklich darauf hingewiesen wird das es verboten sei diese Geräte zu nutzen.

Am besten nochmal beim fachpersonal anfragen, das ist nur meine selbsteinschätzung zur sache…

Lg

Ich weiß leider nicht wie das geregelt ist, was steht denn im Mietvertrag? Hat der Vermieter denn Vorteile wenn die Etagenküchen benützt werden?
Kann leider nicht behilflich sein.
mfg. Ch.G.

Hallo liebe Gemeinde,
also ich habe vollgendes Anliegen.

Ich haben heute Post bekommen und da steht vollgendes drinnen:
Ich zietiere:
„Sehr geehrter Herr …
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin,
dass es strengens verboten ist in den Zimmern Elektrogeräte
wie ( Kochplatten, Mikrowellen, Kaffemaschienen, Wasserkocher,
Toaster, etc.) zu benutzen.
Dafür sind die Etagenküchen vorgesehen !
Wir werden diesbezüglich unangemeldete Kontrollen durchführen.
Sollten sie sich nicht an unsere Anweisungen halten,
werden wir gezwungen ein von unseren Recht der Kündigung
gebrauch zu machen.“

Also ich sage dazu nichts mehr … da wo ich wohne ist eine
Unterkunft für Urlauber aber auch Azubis dürfen sich hier
Wohnungen( naja Zimmer ) mieten !
Ich wohne nun schon 2 Jahre hier …
Nicht nur das die Miete …einen auf den Magen schägt, bei 26
m2 sind das 400€.

  1. Ist es Mietrechtlich gesehen erlaubt dem Mieter Toaster
    etc. zu verbieten ?

Meines Wissens ist das NICHT gestattet, würde mich dennoch juristisch absichern!

  1. Darf der Vermieter unangemeldet in meine Wohnung ?

NEIN! Aber er darf auf einer Begehung bestehen, muss Diese jedoch vorher anmelden!

Danke,
MfG

viele Grüsse

Ich zietiere:
„Sehr geehrter Herr …
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin,
dass es strengens verboten ist in den Zimmern Elektrogeräte
wie ( Kochplatten, Mikrowellen, Kaffemaschienen, Wasserkocher,
Toaster, etc.) zu benutzen.
Dafür sind die Etagenküchen vorgesehen !
Wir werden diesbezüglich unangemeldete Kontrollen durchführen.
Sollten sie sich nicht an unsere Anweisungen halten,
werden wir gezwungen ein von unseren Recht der Kündigung
gebrauch zu machen.“

  1. Ist es Mietrechtlich gesehen erlaubt dem Mieter Toaster
    etc. zu verbieten ?

Hallo,

ich hab’ gerade eine andere Anfrage beantwortet und danach kam als „könnte auch interessieren“ dieses Thema auf.

Eine sehr späte Antwort dazu:
Im Mietrecht kenne ich mich nicht aus. Aber technisch gesehen kann diese Einschränkung sinnvoll sein.

Alle genannten Küchengeräte haben das Primärziel, (viel) Wärme zu erzeugen - und das mit viel elektrischer Leistung.
Ich kann mir auf die Schnelle 2 Gründe für diese Einschränkungen vorstellen:

  1. Brandschutz (auch Brandschutzvorgaben)
  2. wenig Anschlussleistung und damit Überlastung der Leitungen

Daher wäre in meinen Augen die Rückfrage beim Vermieter sinnvoll gewesen, weshalb die Vorgabe erfolgt und ob nicht für genau dieses und genau jenes einzelne Gerät eine Ausnahme möglich wäre …

Grüße
peherr