Hallo,
wir haben nach dem Tod unserer Mutter das Erbe vor einer Woche ausgeschlagen. Nun möchte der Vermieter dass wir die Schränke räumen, damit er nicht auf der ganzen Arbeit sitzen bleibt. Im Gegenzug dazu bot er uns an, dass wir persönliche Dinge unserer Mutter mit nehmen dürfen. Müssten wir nicht abwarten, wie das Nachlassgericht darüber entscheidet?
Hallo!
Der Vermieter ist doch nicht Erbe geworden !
Also kann er auch nichts verschenken.
Und das Nachlassgericht wird sich m.E. nach nicht mehr melden, denn wenn es keine weiteren gesetzlichen Erben gibt erbt ja der Staat.
Der Vermieter könnte „Vermieterpfandrecht“ an den Sachen geltend gemacht haben. Heißt, er lagert die Sachen ein (die einen gewissen Wert haben, Müll/Sperrmüll kann gleich weg) und gibt sie erst gegen Zahlung der Schulden an Erben heraus.
Oder er verwertet sie anschließend selbst um seine Kosten mind. teilweise zu decken.
Dazu sind aber rechtliche Schritte notwendig. Dann könnte er auch Dinge an andere abgeben.
Warum will man denn bei der Räumung helfen ? Man hat doch deswegen ausgeschlagen um eben nicht zu haften und auch nicht noch selbst die Wohnung räumen zu müssen.
MfG
duck313
die räumungshilfe ist vielleicht ein teil der verwertung. mehr kann der vermieter ja gar nicht dafür bekommen.
aber ohne titel geht da natürlich gar nichts, das wäre verbotene eigenmacht des vermieters.