Darf der Vermieter Reparaturen von Bekannten

… machen lassen und muss man den Vermieter jedesmal mit durch das Haus gehen lassen

Hallo!

Grundsätzlich 2 x JA.

Bekannter muss aber die fachliche Qualifikation für die Arbeiten haben, insbesondere wenn es um Elektrik, Gas und Wasser geht.
Da darf auch aus rechtlichen Gründen nicht jeder heran, selbst wenn er es praktisch könnte(oder glaubt es zu können).

Und das der Vermieter beauftragte Arbeiten auch mind. zeitweise überwacht, anfangs einweist und später Arbeit abnimmt ist eigentlich sehr üblich und selbstverständlich.

mfG
duck313

Hallo!

Grundsätzlich 2 x JA.

Bekannter muss aber die fachliche Qualifikation für die
Arbeiten haben, insbesondere wenn es um Elektrik, Gas und
Wasser geht.
Da darf auch aus rechtlichen Gründen nicht jeder heran, selbst
wenn er es praktisch könnte(oder glaubt es zu können).

Das interessiert mich. Was für „rechtliche Gründe“? Wo kann ich da was nachlesen?
Und wie soll das in der Praxis aussehen? Hat der Mieter an denjenigen, der die Reparatur ausführt, einen Anspruch, sich den Gesellenbrief zeigen zu lassen? Und ohne Gesellenbrief kann der Mieter die Reparatur (am Eigentum des Vermieters) dann untersagen??
Also das würde mich ehrlich sehr überraschen!

Und das der Vermieter beauftragte Arbeiten auch mind.
zeitweise überwacht, anfangs einweist und später Arbeit
abnimmt ist eigentlich sehr üblich und selbstverständlich.

Grundsätzlich scließe ich mich natürlich insofern an, als dass der Mieter es schon dem Vermieter überlassen muss, ob dieser „selbst Hand anlegt“, einen Handwerker beuaftragt, oder mit einem „Qualifizierten Bekannten“ kommt, und diesem auch zur Hand geht.
Problematisch wird das, wenn die beiden so ein „Feierabend-Dreamteam“ sind, also glauben, sie können sich nun die nächsten 2 Wochen jeweils von 19 bis 22 Uhr in der Wohnung des Mieters treffen, ein paar Handschläge tun, sich viel erzählen und allabendlich ne halbe Kiste Bier leer machen, anstatt einen Fachbetrieb zu rufen, der das Ganze an einem Tag durchzieht.
Da dürfte man sich vielleicht schon fragen, ob das denn für den Mieter vielleicht unzumutbar ist.

Greetz
T.

Hallo!

Der Mieter selbst wird natürlich in den seltensten Fällen Anhaltspunkte haben, die die Qualifikation des bei ihm aufkreuzenden Handwerkers betreffen. Er muss auf den Vermieter vertrauen.

Wenn ,dann kann und sollte er aber handeln, heißt die Arbeiten untersagen und den Typen rauswerfen ! Mieter hat das Hausrecht in den Mieträumen,nicht der Vermieter.

Beispiel: Wenn der vor allem als Gärtner für den Vermieter Tätige nun plötzlich die Gastherme warten oder reparieren soll, dann würde ich zumindest nachfragen, ob er die nötige Qualifikation dazu hat. Und von der Antwort hinge es dann ab.

Rechtlich verantwortlich ist der Vermieter, er muss den geeigneten und ggf. zugelassenen Handwerker beauftragen. Das hat u.U. für beide strafrechtliche Folgen, wenn Vermieter weiß, dass sein Bekannter eben kein Elektriker oder Gas-Wasser-Installateur ist.

Und natürlich muss man sich nicht auf unübliche Arbeitszeiten einlassen, wobei es manchem Werktätigen sogar gut passen mag, wenn nachmittags und am frühen Abend etwas repariert werden soll, statt tagsüber. Aber die Zeiten müssen ja sowieso vorher und rechtzeitig abgesprochen werden, wenn keine Notmaßnahme vorliegt.

MfG
duck313

Hi,

nunja da gibt es eine Mänge verordnungen z.B. Wasserinstallation, darunter Fällt die Trinkwasserverordungn und auch die Lebensmittleverordnung, da dürfen nur von den Wasserbetreiben lizenzierte leute dran. Dann bei elektroarbeiten gibt es ähnlich vorschriften. Ohne Meister ist der die Arbeit abnimmt ist da auch nichts zu machen.

Hi,

nunja da gibt es eine Mänge verordnungen z.B.
Wasserinstallation, darunter Fällt die Trinkwasserverordungn
und auch die Lebensmittleverordnung, da dürfen nur von den
Wasserbetreiben lizenzierte leute dran. Dann bei
elektroarbeiten gibt es ähnlich vorschriften. Ohne Meister ist
der die Arbeit abnimmt ist da auch nichts zu machen.

Du machst mich neugierig! Aber Butter bei die Fische! Wie sieht das in der Praxis aus?

Der Vermieter wechselt mir in der (mitvermieteten) Küche den Wasserhahn?! Welche Lizenzen muss er mir bringen?
Ich klemme in der Mietwohnung meiner Schwägerin die Lampen an, bzw. versetze in der Waschküche die Aufputzsteckdose für den Trockner. Nach welchen Lizenzen könnte ich hier gefragt werden?
Der Hausmeister baut mir gegen etwas Bares meinen Gasherd, der bislang an der Propangasflasche in der Ferienwohnung betrieben wurde, zurück auf „Stadtgas“. Welche Lizenzen muss er mir vorweisen können?

Greetz
T.

Moin!

Du machst mich neugierig! Aber Butter bei die Fische! Wie
sieht das in der Praxis aus?

Der Vermieter wechselt mir in der (mitvermieteten) Küche den
Wasserhahn?! Welche Lizenzen muss er mir bringen?
Ich klemme in der Mietwohnung meiner Schwägerin die Lampen an,
bzw. versetze in der Waschküche die Aufputzsteckdose für den
Trockner. Nach welchen Lizenzen könnte ich hier gefragt
werden?
Der Hausmeister baut mir gegen etwas Bares meinen Gasherd, der
bislang an der Propangasflasche in der Ferienwohnung betrieben
wurde, zurück auf „Stadtgas“. Welche Lizenzen muss er mir
vorweisen können?

In der Praxis sieht es dann wohl so aus, dass erstmal ein (nennenswerter) Schaden entstehen muß! Beim Wasserhahn in der wäre das z.B. eine Leckage, durch die in der darunter liegenden Wohnung das Wasser von der Decke tropft, in der Waschküche müßte jemand einen üblen Stromschlag bekommen oder durch falsche Installation ein Kabel- oder Schwelbrand entstehen und bei der Gasgeschichte müsste zumindest eine heftige Verpuffung stattfinden. Oder kurz gesagt: Solange alles funktioniert und niemand zu Schaden kommt, wird auch niemand nachforschen, ob der Ausführende überhaupt die notwendigen Lizenzen oder Ausbildungsnachweise zur Ausführung der Arbeiten besitzt, solange es sich nicht um anzeigepflichtige Änderungen (z.B. der Einbau eines neuen Heizkessels) handelt. Im Schadensfall kann es natürlich unangenehm werden. „Fahrlässigkeit“ wäre wohl das Stichwort bei Personen- oder Sachschäden…Wo kein Kläger, da kein Richter!
Gruß Walter