Hallo! Nach der Mietkündigung hat sich der Vermieter (ein Verein für Volkswohnungen) die Wohnung zweimal angeschaut, einmal als er sie einigen Interessenten gezeigt hat und dann nochmal anlässlich einer Vorabnahme, wo er festgestellt hat, dass die Wohnung gestrichen werden sollte und einige Stellen mit Schimmel ungestrichen bleiben sollten. Zwei Monate später erfolgte die Übergabe (immer über die eine und selbe Person!), wo er über viele Kleinigkeiten sprach und nur am Ende ein an den Angeln eingerosteten Festteil der Fenster und einen z.T. eingerosteten Heizkörper erwähnte. Ahnungslos habe ich das Protokoll unterzeichnet und jetzt kommt eine Rechnung von 2.000 Euro. Er war die ganze Zeit auf dieses aus und hat mich bis zur letzten Minute der Abnahme absichtlich im Ungewissen gelassen: hätte er mich nicht vorher über diese Probleme in Kenntnis setzen sollen, damit ich die Mängel selber und günstiger beseitigen konnte? Zumal ich früher sehr oft Schäden der Fenster immer rechtzeitig gemeldet hatte und beseitigen lassen und diese Mängel schon zwei Monaten davor vorhanden und sichtbar waren. Wie soll ich vorgehen? Er will die Kaution i.H. von 2.200 nicht zurückzahlen, weil er meint, dass ich die Rechnungen seiner Handwerker begleichen muss. War seine Vorgehensweise korrekt? Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten (ohne Rechtsschutz)? Danke!
Hallo!
2.200 €, dafür bekäme man ja einen neuen Heizkörper und ein neues Fenster einschl. Lohnkosten.
Nur, das dürfte man ja selbst bei erwiesenem Verschulden des Mieters gar nicht ansetzen.
Denn es gilt stets Neu für Alt, also der Abzug für den Zeitwert der auszutauschenden Sache. Denn irgendwann wäre der Austausch sowieso fällig, weil alles einmal verschleißt. Und dann zu 100% auf Vermieterrechnung.
Und selbst wenn Mieter einen bemerkten Rostschaden (muss er den immer bemerken ?) nicht meldet, so kann sich die Sache in geschilderten 3 Monaten kaum wesentlich verschlimmern. So verschlimmern, dass Komplettersatz nötig wäre.
Sicher, das lackieren der HK ist oft im Vertrag unter Schönheitsreparaturen erfasst. Heißt aber nicht man entrosten ! Es geht ja um die Optik, nicht um den Schutz vor Korrosion( reine Vermietersache !)
Man muss den Heizkörperlack ggf. säubern und neu überstreichen.
Und Rost kommt i.d.R. von innen.
Ebenso bei den Fenstern. Schmieren/Ölen der Scharniere wäre immer noch Vermietersache. Und wenn man einen Fensterflügel nie öffnet weil man das nicht braucht, es hat Nebenflügel, dann muss man da auch nicht Schwergängigkeit oder gar Anrostung bemerken.
Man sollte sich rechtlich beraten lassen.
MfG
duck313
Hallo,
gegen diese Forderung sollte sofort Widerspruch eingelegt werden; dem Mieter ist immer das Recht der Selbstvornahme einzuräumen. Damit wurden Sie offensichtlich benachteiligt, zumal die Einzelmängel (wahrscheinlich) nicht benannt sind. Außerdem muss das Abnahmeprotokoll genau geprüft werden, was hier tatsächlich unterschrieben wurde.
Bei diesem hohen Forderungswert ist ggf. eine anwaltliche Vertretung nötig.
Fordern Sie erst einmal ein detaillierte Begründung der Forderung; auf keinen Fall jetzt schon zahlen und die Kaution zurück fordern.
Gruß suver
Ahnungslos habe ich das Protokoll unterzeichnet
So ahnunglos kann man nun nicht sein, als das man mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt.
diese Mängel [waren] schon zwei Monaten davor vorhanden und sichtbar (…)
Als Mieter unterliegst du in dem Fall einer Anzeigepflicht. Nach § 536c I BGB hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern Anzeige zu machen, wenn im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auftritt.
Er will die Kaution i.H. von 2.200 nicht zurückzahlen, weil er meint,
dass ich die Rechnungen seiner Handwerker begleichen muss.
Zurecht: Wird die Anzeigepflicht verletzt, so ist der Mieter zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der durch die unterlassene Anzeige erst eingetreten ist (§ 536c II 1 BGB).
Meint, muss der nunmehr durchgerostete Heizkörper oder Festerflügel ausgetauscht werden, weil sie irreparabel sind bzw. eine Reparatur unwirtschaftlich wäre, haftet der Mieter. Ob der Aufwand tasächlich 2.200 EUR betrug, kann hier natürlich nicht verifiziert werden.
Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten
Für den Anwalt schon. Da würde mir vorher erst einmal die Rechnungen vorlegen lassen und dann entscheiden, ob ein Rechtsgrund für eine Klage wg. vermeindlich ungerechtfertigter Bereicherung durch Kautionseinbehalt überhaupt vorläge.
G imager
Hallo
ich denke, meine Vor-Ratgeber haben alles beantwortet.
Wünsche viel Glück
woher sollte ich wissen, dass die Festteile der Fenster verrostet sind, wenn die immer zu sind? Und wozu den HK zu tauschen, wenn sie immer behauptet haben, dass die Wohnung komplett renoviert wird?
Leider kann ich zu dieser Frage keine 100%ige Aussage machen.
Dazu fehlen vor Allem zu viele Informationen.
Was genau steht in dem Abnahmeprotokoll?
Gab es eine Aufforderung zur Instandsetzung?
Was genau wurde berechnet und soll von der Kaution abgezogen werden?
Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, dann am besten schnellstmöglich zur Verbraucherzentrale. Die können da deutlich günstiger helfen.
Auf jeden Fall sollte man die Sache nicht auch sich beruhen lassen.
Viel Erfolg!
Gruß
Marcel
Erwähnen, mitteilen, melden… Mängel während und bei Beendigung eines Mietverhältnisses teilt man grundsätzlich schriftlich als offizielle Mängelanzeige mit und nur mit Zustellnachweis. Zur Beseitigung der Mängel setzt man eine Frist von ca. 14 Tagen. Sowohl bei einer Vorabnahme, als auch bei der Endabnahme hat man eine Person als Zeugen dabei. Sowohl Vorabnahme, als auch Endabnahme unbedingt nur mit schriftlichem Protokoll ! Hierfür gibt es Vordrucke. Mängel grundsätzlich fotografieren. Wenn man sich nach dem Auszug nun über Mängel während und nach der Mietzeit streitet und keinen der o.g. Nachweise bzw. Zeugen hat, hat man schlechte Karten, denn es steht Aussage gegen Aussage. Als Mieter einer Wohnung sollte man grundsätzlich eine Rechtsschutzversicherung haben oder Mietglied in einem Mieterverein sein. Hat man ein geringes Einkommen, kann man in den meisten Bundesländern Beratungskostenhilfe zum Besuch eines Anwaltes seiner Wahl beantragen (nicht in Hamburg). Für eine gerichtliche Auseinandersetzung kann man bundesweit Prozesskostenhilfe beantragen. Verliert man den Prozess, muss man jedoch die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite selbst zahlen ! In diesem konkreten Fall muss man dann wohl auf Herausgabe der Kaution klagen.
Viel Text leider mit wenig konkretes,
Denn Warum ist Schimmel in der Wohnung?
Wodurch entstand die Rostbildung und hat der Mieter seine Pflicht erfüllt und die Mängel unverzüglich gemeldet um eine Verschlimmerung des Schadens zu verhindern?
Warum hat Mieter die Mängel nicht erst selber beseitigen wollen, dass Recht hatte der dazu?
die Verbraucherzentrale Bayern macht so was nicht, ich wurde von ihr an die Mieterberatungsstelle der Stadt München gewiesen
Darf ich den Widerspruch per Fax schicken? Danke!
Darf ich den Widerspruch per Fax schicken? Danke!