Darf der Vermieter verbieten, Blumen am Balkon anzubringen?

Ich hab in meinem Mietvertrag gerade gelesen, dass ich keine Blumen o.ä. an meinem Balkon anbringen darf?! Das versteh ich nicht so ganz. Darf der Vermieter einem das wirklich verbieten, selbst wenn die Blumen in Richtung meiner Balkontür gucken und nicht nach draußen?

Hallo das würde ich mit dem Vermieter abklären denn wenn ein Kasten innen hängt ist das eigentlich nicht verboten . Es geht nur darum dass verwelkte Blüten nicht auf den Balkon darunter fallen und überschüssiges Gießwasser auf diesen läuft .
viele Grüße noro

Hallo.
hinter so einer unvollstaendig dahingeworfenen Frage kann mehr Hintergrund sein.
Vielleicht will man Rost am Gelaender vermeiden, oder hat schon schlechte Erfahrungen gemacht.
Moeglicherweise steht im groesseren Haus die Hausordnung dagegen, oder ein Beschluss der Eigentuemer.
Gruss Helmut

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Wahrscheinlich liegts daran, dass du mit diesen Blumen „die Außenfassade veränderst“. Da sind manche Vermieter recht zwider, wenns darum geht. Lass es einfach und schmück deinen Balkon liber mit weihnachtlicher Deko :wink: (insoweit dagegn nicht im Mietvertrag steht)

Grundsätzlich ist die Befestigung von Blumenkästen an der Brüstung nicht verboten. Es gibt hierzu jedoch unterschiedliche Urteile, die das im Einzelfall unterschiedlich bewerten. Häufig geht es um die Verkehrssicherungspflicht und Duldungspflicht. Schau mal hier nach: http://www.juraforum.de/ratgeber/mietrecht/darf-man-als-mieter-blumenkaesten-am-balkon-befestigen Womöglich hilft dir das weiter.