Darf der Vermieter von dem Untermieter eines Zimmers eine Schufa-Auskunft und ein Polizeiliches Führungszeugnis verlangen?

Es geht um den Untermieter in der Wohnung, die ich als Hauptmieter bewohne. Ein Zimmer soll untervermietet werden. Der Vermieter verlangt nun Schufauskunft und Polizeiliches Führungszeugnis.

Nein, das darf er nicht verlangen. Allerdings muss er auch keinen Untermieter dulden. Das ist das gleiche Problem wie bei Abschluss eines Mietvertrages. Da darf er das eigentlich auch nicht verlangen. Allerdings kann ihn auch keiner zwingen, den Mietvertrag abzuschließen.

Der Vermieter hat die Genehmigung zur Untervermietung zu erteilen, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, keine Überbelegung eintritt und keine in der Person des künftigen Untermieters liegenden wichtigen Gründe vorliegen. Bei Verweigerung kann sie eingeklagt werden. Die Ablehnung, ein Führungszeugnis und eine Schufaauskunft dem Vermieter vorzulegen, ist eo ipso kein wichtiger Grund ; dem Hauptmieter ist es dagegen schon anzuraten, sich einen Einkommensnachweis etc. zeigen zu lassen.

so wie lese, ist das auch gar nicht beabsichtigt. Es geht um die Erlaubnis zur Untermiete. Es gibt dann immer noch nur den Hauptmieter der selbst gegenüber dem Untermieter der Vermieter ist.
Es geht nicht um einen 2. Hauptmieter.

wozu eigentlich ?
Der Untermieter schuldet das Geld doch dem Hauptmieter und der schuldet es in voller Summe dem Vermieter. Also kann des dem Vermieter doch völlig egal sein, ob der Untermieter Geld hat. Das wäre doch Sache des Hauptmieters sich zu kümmern ob er sein Geld bekommt.

Anders wenn es nun 2. Hauptmieter werden sollten, also der eine in den Mietvertrag aufgenommen werden sollte. Was ja bei Untermieter eines Zimmers wenig wahrscheinlich und sinnvoll wäre. Der würde dann allerdings ebenfalls gesamtschuldnerisch für die volle Miete allein haften.

Habe ich das behauptet? Bitte lesen. Der Satz davor lautet: Das ist das gleiche Problem wie bei Abschluss eines Mietvertrages.

Für die Untermiete braucht man das Einverständnis des Vermieters.

In vielen Fällen stimmt das nicht.
Entsteht für den Mieter während eines Mietverhältnisses der berechtigte Wunsch, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Wenn der Vermieter diese Erlaubnis nicht gibt und es deswegen dazu kommt, dass dem Mieter Einnahmen aus Untervermietung entgehen, dann macht sich der Vermieter dadurch sogar schadenersatzpflichtig.

Dies gilt nicht, wenn gegen den Untermieter persönlich ein wichtiger Grund vorliegt, die Wohnraum überbelegt würde oder die Untervermietung aus anderen Gründen für den Vermieter unzumutbar wäre.

…welches er jedoch praktisch meistens geben muss, wenn er nicht Schadenersatz zahlen will.
(siehe andere Antwort von mir auf deinen Beitrag)