hey alle zusammen
ich bin letztes jahr im oktober in meine wohnung gezogen.
die vormieter hatten eine Einbauküche sowie eine waschmaschine hinterlassen.
der vermieter sagte mir , dass die Einbauküche mit zi vermieten sei.
dies wurde auch vertraglich festgehalten.
zu der waschmaschine wurde mir gesagt, dass er (also der vermieter)
nicht wüsste ob sie noch abgeholt wird , aber so lange dies nicht geschehe , meine ist.
nun ist die tochter meines vermieters ausgezogen und will die waschmaschine MORGEN einfach abholen.
ist dies rechtens? es ist doch nicht ihre und auch nicht meine waschmaschine.
was muss ich nun beachten? habe bereits gelesen dass man den vormieter kontaktieren solle, allerdings weiss niemand wo sich der vormieter aufhält und keiner hat eine nummer.
darf ich die waschmaschine mitnehmen?
darf der vermieter mir die waschmaschine einfach wieder ‚weg nehmen‘?
Hallo!
Doch,darf er. Es ist nämlich jetzt seine geworden. Der Eigentümer der WM hat seine Rechte daran offensichtlich aufgegeben.
Und da sie nicht ausdrücklich mitgemietet ist(wie bei der Küche ja extra vereinbart) kann Vermieter sie auch ersatzlos entfernen.
Die Erklärung " kann man nutzen bis Vormieter sie abholt" kann man nicht so verstehen,falls das nicht passiert,gehört sie dem neuen Mieter. Mit Nichtabholung ist die WM jetzt Eigentum des Vermieters.
Die Küche gehörte ihm doch auch nicht ! Vormieter hat sie dem Vermieter überlassen.
entweder durch Erklärung oder durch Stehenlassen nach Auszug.
MfG
duck313
erstmal danke für die schnelle antwort!
aber eine frage hätte ich dazu noch : darf er sie sich MORGEN holen, obwohl ich noch nicht ausgezogen bin?
mir wurde heute erst gesagt dass er sich die waschmaschine morgen holen will…
Ich sehe das genau so wie duck313. Die WM gehört dem Vermieter wenn sie der Vormieter stehenläßt - Auch wenn es vorher einmal das Eigentum eines Vormieters war, irgendwann würden auch die Lagerkosten den Wert des Gerätes übersteigen womit der Vermieter das Ding sicher einziehen und verwerten kann.
heute hat er mir gesagt dass er sie MORGEN für seine tochter holen will.
darf er dies auch , obwohl mir gesagt wurde ich darf sie verwenden solange die vormieter sie nicht abholen? es gibt doch nichts handfestes… theoretisch könnte ich sie einfach mitnehmen und behaupten es sei meine…
Hallo, indiesen Fall ist es am Besten einen Fachanwait für Miet- und Zivilrecht zu Kontaktieren.
MfG
heute hat er mir gesagt dass er sie MORGEN für seine tochter
holen will.
Und? Hat man morgen keine Zeit? Dann sagt man das dem VM und schlägt einen Ersatztermin vor.
darf er dies auch , obwohl mir gesagt wurde ich darf sie
verwenden solange die vormieter sie nicht abholen?
Ja, es sei denn, er hätte sie mitvermietet, das gibt das UP aber nicht her und wird im Mietvertrag sicher so auch nicht stehen.
es gibt
doch nichts handfestes… theoretisch könnte ich sie einfach
mitnehmen und behaupten es sei meine…
Nein, das wäre unter Umständen ein Straftatbestand.
Du hast doch passende Antworten bekommen, es nützt Dir rein gar nichts nachzukarteln, davon wird die Waschmaschine auch nicht Deine.
Wenn der Vormieter keine Eigentumsansprüche stellt, gehört sie dem Vermieter, es sei denn der Vormieter hat mit dem Neumieter vereinbart, daß dieser sie behalten darf.
Einfach so sagen, es wäre die Eigene ist schlicht und ergreifend falsch.
Wenn der Vormieter keine Eigentumsansprüche stellt, gehört sie
dem Vermieter, es sei denn der Vormieter hat mit dem Neumieter
vereinbart, daß dieser sie behalten darf.
Aber im Posting steht doch, dass der Vermieter gesagt hätte, die Waschmaschine wäre solange für den (Nach)Mieter da, bis der Vormieter sie eventuell doch noch abholt?
Was ist denn (abgesehen vom Beweisproblem) mit dieser Aussage? Wenn sie denn wirklich so gefallen wäre?! Kann der Vermieter dann sagen „Gilt nicht mehr, ich reisse mir das Ding jetzt doch selbst unter den Nagel!“
Moin!
Ich denke, der Vormieter hat sein Eigentum durch Überlassung passiv dem VM überlassen. Der VM hat nun das Recht auf Entsorgung „des Schrotts“. Und wie er das macht, ist ihm überlassen.
GrußMK
das ist eine vertragsrechtliche Angelegenheit zwischen Ihrem Vermieter und dem Vormieter. Auch wenn diese Beiden vermutlich „nur“ eine mündliche Absprache haben.
Laut UP zieht sie aus. Sie kann eventuell darauf bestehen, das die Waschmaschine bis Ende der Mietzeit in der Wohnung bleibt. Das käme darauf an, ob ihr die Maschine überlassen oder vermietet wurde.
Sie kann nicht, wie sie das gerne möchte, die Waschmaschine bei Auszug mitnehmen.
zu der waschmaschine wurde mir gesagt, dass er (also der vermieter)
nicht wüsste ob sie noch abgeholt wird , aber so lange dies nicht geschehe , meine ist.
nun ist die tochter meines vermieters ausgezogen und will die waschmaschine
MORGEN einfach abholen.
ist dies rechtens? es ist doch nicht ihre und auch nicht meine waschmaschine.Wenn der Vormieter keine Eigentumsansprüche stellt, gehört sie
dem Vermieter, es sei denn der Vormieter hat mit dem Neumieter
vereinbart, daß dieser sie behalten darf.Aber im Posting steht doch, dass der Vermieter gesagt hätte,
die Waschmaschine wäre solange für den (Nach)Mieter da, bis
der Vormieter sie eventuell doch noch abholt?
Was ist denn (abgesehen vom Beweisproblem) mit dieser Aussage?
Wenn sie denn wirklich so gefallen wäre?! Kann der Vermieter
dann sagen „Gilt nicht mehr, ich reisse mir das Ding jetzt
doch selbst unter den Nagel!“Laut UP zieht sie aus. Sie kann eventuell darauf bestehen, das
die Waschmaschine bis Ende der Mietzeit in der Wohnung bleibt.
Das käme darauf an, ob ihr die Maschine überlassen oder
vermietet wurde.
Also laut UP zieht die Tochter des Vermieters aus. Und die will die Wama abgreifen.
Sie kann nicht, wie sie das gerne möchte, die Waschmaschine
bei Auszug mitnehmen.
Davon ist, so wie ich das verstanden habe, aber überhaupt nicht die Rede!?
Aber es geht mir darum, ob die Mieterin (vorausgesetzt der Vormieter glänzt durch Abwesenheit) darauf bestehen kann, dass ihr das Gerät bis zum Auszug zur Verfügung steht. Du schreibst ‚eventuell‘!? Kommt das wirklich darauf an, ob dafür Miete bezahlt wird? Ist denn die Zusage des Vermieters, dass das Ding stehen bleibt, bis es der Vormieter eventuell abholt, nicht auch ohne einen Mietzuschlag gültig?
Grüße
T.
Also laut UP zieht die Tochter des Vermieters aus. Und die
will die Wama abgreifen.
Es ziehen beide aus, die Tochter des VM und die UP. Zitat:
aber eine frage hätte ich dazu noch : darf er sie sich MORGEN holen, obwohl ich noch nicht ausgezogen bin … mehr auf http://w-w-w.ms/a4ew74
Sie kann nicht, wie sie das gerne möchte, die Waschmaschine
bei Auszug mitnehmen.Davon ist, so wie ich das verstanden habe, aber überhaupt
nicht die Rede!?
Doch lies ihre Antworten an die Mitdiskutanten. Sie möchte die Waschmaschine mitnehmen und auch das Post auf das ich usprünglich geantwortet habe, legt Nahe, das sie demnächst ausziehen will.
Aber es geht mir darum, ob die Mieterin (vorausgesetzt der
Vormieter glänzt durch Abwesenheit) darauf bestehen kann, dass
ihr das Gerät bis zum Auszug zur Verfügung steht. Du schreibst
‚eventuell‘!?
Kommt das wirklich darauf an, ob dafür Miete
bezahlt wird? Ist denn die Zusage des Vermieters, dass das
Ding stehen bleibt, bis es der Vormieter eventuell abholt,
nicht auch ohne einen Mietzuschlag gültig?
Es käme darauf an, was genau vereinbart wurde und wie es mit der Beweisbarkeit aussieht. Hat ihr der VM die Waschmaschine bis auf weiteres zur Nutzung überlassen, kann er sie meiner Meinung nach schon früher zurückfordern.
Ob der Satz „bis zur Klärung mit dem Vormieter“ ausreicht um davon jetzt abzuleiten, sie könne die Waschmaschine weiternutzen, bezweifle ich. Schließlich könnte er mit dem Vormieter ja nun eine Absprache getroffen haben, Eigentümer geworden sein und sie jetzt eben selbst nutzen wollen.
Gruß
Tina
nein, ich möchte die waschmaschine NICHT mitnehmen. . das war lediglich ein gedanke.
es wurde am anfang ausdrücklich gesagt (unter zeugen) dass ich die waschmaschine so lange nutzen darf , wie ich hier wohne.
es sei denn, die vormieter kämen und würden sie abholen…