Ich habe für meinen 3 Personenhaushalt eine saftige Wasserkostenabrechnung bekommen. Ich habe Zweifel, dass die 145m³ Wasser durch die Wasseruhr richtig gezählt wurden. Diese ist 3Jahre alt und war schon vor meinem Einzug vorhanden. Der Vermieter hatte 80m³ kalkuliert. Die Mehrkosten habe ich nicht bezahlt. Kann der Vermieter mir jetzt das Wasser absperren oder rationieren?
es ist anerkann, dass wasseruhren messdifferenzen von bis zu 19% aufweisen, aber das ist unstreitbar. eichfrist ist 6 jahre. bei warmwasser 5. der vermieter kann nichts für deinen verbrauch und auch nicht zu vertreten hat er, wenn die uhr falsch zählt. sie kann gewechselt werden und oder wird einem gutachten unterzogen. sperren kann dir der vermieter das wasser nicht, er muss sich die fehlenden wasserkosten einklagen - er tut mir leid.
Hallo,
also-für einen 3-Personen-Haushalt errechnet die Statistik durchschnittlich 90m³ Wasserverbrauch im Jahr. hat man dabei ein Baby, ist es höher. Diese Satistik wurde festgelegt, für eventuelle Wasserrohrbrüche, an denen die Mieter nicht zur Zahlung gefordert werden können. Also hat man diese Grundlage festgelegt.
Wenn Sie vermuten, die Wasseruhr geht nicht richtig, dann sehen Sie doch einfach auf der Wasseruhr nach, wie lang die Eichfrist gilt. Sie ist bei der Kalt-wie auch auf der Warmwasseruhr sichtbar. Ist diese Eichfrist überschritten, können Sie den Vermieter auf die Statistik verweisen und 90m³ zahlen. Ist die Zeit noch nicht abgelaufen, können Sie Vergleichswerte aus vergangenen Abrechnungen hinzuziehen. Z.B.: für 2009 hatten Sie 80m³ Verbrauch, 2010 vielleicht 98m³ usw., dann kann man schon eine Erklärung für den plötzlich hohen Verbrauch suchen. Mehr Wäsche gewaschen, neune Geshcirrspüler, ein Baby, mehr duschen usw.-irgendwelche familiären Veränderungen. Ich denke, Sie wissen, wie ich das meine.
Gibt es keine Erklärung dafür, notieren Sie sich an Hand eines Wassereimers einmal den Verbrauch, den die Uhr anzeigt. Vorne Weg ablesen, Eimer füllen, wieder ablesen-und das in etwa 3x in stdl.Abständen. Machen Sie am Eimer ein deutliche Fixierung, damit es genau wird -und dann können Sie entscheiden, ob die Uhr richtig zählt.
Bezahlen würde ich unter Vorbehalt den geforderten Betrag immer, man kann ja-wenn sich etwas anderes ergibt, das zggf.u viel gezahlte Geld bei der nächsten Miete einbehalten.
Das Wasser abstellen, darf Ihr Vermieter nicht.
Er darf maximal den Minusbetrag einklagen, was u.U. für Sie teuer wird (wenn man den Nachweis bringt, Sie haben es tatsächlich verbraucht!).
MfG Maximilian123