Durch einen nicht geglückten Verwalterwechsel (keine Mehrheit während der Versammlung) wird es u. U. übergangsweise bei uns keinen Verwalter mehr geben. Nun stellt sich die Frage, ob übergangsweise der Verwaltungsbeirat zum Verwalter bestellt werden darf oder das seinen Aufgaben widerspricht? Kann der ehemalige Verwalter dann trotzdem seine Aufgabe beenden? Danke für die Info.
Betrifft deine Frage eine Eigentümergemeinschaft?
Rosi, geht es ums Wohnen? Betrifft deine Frage eine
Eigentümergemeinschaft oder eine Wohngenossenschaft oder … ?
Gruss
Rolf
Es geht um eine Eigentümergemeinschaft einer Investorengruppe.
D. h. keiner wohnt in dem Haus, alle sind vermietet. Danke für die Hilfe…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Verwaltungsrat und Verwaltung trennen
Rosi, ich gehe davon aus, dass eure Eigentümergemeinschaft eine
juristische Person ist - mit Verwaltungsrat.
Dieser Verwaltungsrat sollte die Geschäftsführung (den Verwalter)
einsetzen und kontrollieren.
Es ist natürlich wünschenswert, dass diese Aufgaben getrennt bleiben;
Interessenkonflikte wären programmiert.
Ihr müsst selbst entscheiden, ob als Übergangslösung die
Geschäftsführung für kurze Zeit einem Verwaltungsrat übertragen
werden soll, oder, ob ihr den bisherigen Verwalter behalten könnt,
bis der neue gefunden ist.
Probleme mit der Verwaltung hattet ihr ja offenbar bereits …
Freundlich grüsst
Rolfus
Half die meine Antwort, Rosi?
Half die meine Antwort, Rosi?
Gruss
Rolfus