Ja er darf natürlcih die Whg besichtigen, aber doch nur mit Ankündigung und nicht in Abwesenheit des M.
Lasst ihr alle Eure Vermieter in Eurer Abwesenheit in die Wohnung. Sehr kulant.
Ja er darf natürlcih die Whg besichtigen, aber doch nur mit Ankündigung und nicht in Abwesenheit des M.
Lasst ihr alle Eure Vermieter in Eurer Abwesenheit in die Wohnung. Sehr kulant.
Ja er darf natürlcih die Whg besichtigen, aber doch nur mit
Ankündigung und nicht in Abwesenheit des M.
Du willst bei der Besichtigung einer leeren Wohnung anwesend sein, nur weil Du noch Mieter bist? Warum?
Lasst ihr alle Eure Vermieter in Eurer Abwesenheit in die
Wohnung. Sehr kulant.
Mir ist nicht ganz klar, was daran besonders kunlant sein soll, wenn man den VM in die geräumte Wohnung läßt…
Ja er darf natürlcih die Whg besichtigen, aber doch nur mit
Ankündigung und nicht in Abwesenheit des M.
In diesem speziellen Fall, hat der Mieter aber die Mietsache durch Übergabe der Schlüssel bereits aufgegeben. Nach meiner Ansicht kann der VM durch Übergabe der Schlüssel davon ausgehen, daß er die Wohnung nun jederzeit betreten kann. Schließlich hat ja nun der Mieter keine Möglichkeit mehr in die Wohnung zu gelangen und kann demzufolge auch nicht mehr gestört werden.
Lasst ihr alle Eure Vermieter in Eurer Abwesenheit in die
Wohnung. Sehr kulant.
Mal davon abgesehen, daß ich kein Mieter bin, wenn ich meinem VM die kompletten Wohnungsschlüssel übergeben würde, wäre es mir schnurzpiepegal ob und zu welchen Zeiten der VM Besichtigungen der Wohnung durchführt. Würde ich noch in der Wohnung leben, müßte sich der VM mit mir über Besichtigungszeiten absprechen.
Langsam kommt mir das hier vor wie Kindergartenniveau, der VM macht nicht das was ich gerne hätte, also suche ich eine Möglichkeit ihm das heimzuzahlen.
Gruß
Tina
Hallo,
bisher habe ich eigentlich immer nur von Beschwerden von Mietern gehört, die die bereits geräumte Wohnung zu Besichtigungen öffnen sollen, dem VM die Schlüssel anbieten, der wiederum darauf besteht, dass der Mieter anwesend ist. Da wird dann getönt: Da muss ich ja immer soundsoviel Kilometer fahren, isch abe gar kein Auto, usw.
Es gibt immer zwei Seiten. Es sind dir hier sogar noch mehr mögliche Handlungsweisen angeboten worden.
Wenn der Mieter kontrollieren will, wann der VM in der (leeren) Wohnung ist: Schlüssel wieder abholen, Besuche ankündigen lassen, hinfahren, öffnen, dabei sein.
Den Schlüssel n i c h t haben, den VM aber trotzdem „zwingen“ die Besuche anzukündigen - was soll das bringen?? Das ist nur eine Retourkutsche für die weiterhin eingeforderte Miete.
Ist dies rechtens: der Zorn des Mieters müsste sich gegen den eigenen Anwalt richten.
Ist es nicht rechtens: über diesen Anwalt die Mietzahlung ablehnen, bzw. - wenn gezahlt - wieder einfordern.
Gruß
Nita