Darf der Vorgesetzte eine Pausenbuchung ablehnen?

Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage, die sich vielleicht zuerst etwas seltsam anhört.
Unser Assisstant Manager legt wert darauf, dass die gesetzlich vorgeschriebenen 30 minuten Pause in Blöcken von min. 15 Minuten am Stück genommen werden, da dies wohl auch eine gestzliche Verordnung ist.

Bei der täglichen Arbeit kommt es nun mal vor, dass ich Pausen unter 15 Minuten gebucht habe. Bislang bin ich so vorgegangen, dass ich diese Buchungen einfach zu meinen Lasten korrigiert habe - sprich ich habe nachträglich mehr Pause eingetragen, als ich tatsächlich genommen habe.

Nun hat genau dieser Assistant Manager aber zufällig meine Korrekturbuchungen zur Freigabe erhalten und diese umgehend abgelehnt, da es sich nach seiner Ansicht um einen Betrugsversuch handelt.

Meine Frage ist also, wenn ich als Arbeitnehmer eine Zeit zu der ich gearbeitet habe nachträglich als Pause deklariere (sprich von meiner Arbeitszeit abziehe) darf mein Vorgesetzter dies überhaupt ablehnen?

Ich kenne mich leider im etwas komplizierteren deutschen Arbeitsrecht nicht aus. Nach Schweizerischem Recht dürfte er diese nachträglich als Pause deklarierte Eintragung als Manipulation der Zeiterfassung ablehnen, gleichgültig ob zu Ihren Gunsten oder zu Ihren Lasten.

Sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen… ich organisiere nur die Betriebsratswahlen…
Hoffe, du findest Hilfe…

LG

Können Sie nachweisen, dass Sie in dieser Zeit gearbeitet haben? Wenn ja, kann er dies nicht ablehnen.
Viele Grüße