Darf der Vorstand der Gartensparte plötzlich eine Gebühr von 8,50€ für den Mehraufwand bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren erheben?

Darf der Vorstand der Gartensparte plötzlich eine Gebühr von 8,50€ für den Mehraufwand bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren erheben? Das steht weder in der Satzung noch in dem Nachtrag den alle in diesem Jahr bekommen haben. Viele weigern sich, da der Vorstand die Rechnungen unwillkürlich rausschickt. Nicht zu bestimmten Terminen, so will er uns zwingen denke ich. Auch sind einige Rechnungen keine SEPA Überweisungen, sondern normale. das ist für die alten Gartenfreunde Schikane. Naja…sind die 8,50€ rechtens?? Weiß das jemand??

Nein, sind sie nicht.
Ohne Beschluss darüber bei einer Vereinssitzung kann man solche Änderungen der Gebühren oder des Gebühreneinzugs nicht erheben.

Aber das Lastschrift im Gegensatz zu Rechnung und Überweisung für den Verein weniger Verwaltungsaufwand bedeutet ist klar und deshalb kann und darf er das so einführen. Aber nach Ankündigung und Beschluss.

Und genauso wenig kann man heute noch alte Überweisungsformulare beifügen, denn SEPA ist doch jetzt zwingend.

MfG
duck313

Ich sehe das wie Duck313. Das Thema gehört dann auf eine Vorstandssitzung, der Vorstand besteht auch aus anderen Personen, die man über den Unmut informieren und bitten kann, das Thema zu möglichst aller Zufriedenheit zu erörtern und zu beschließen. Dazu gehört dann auch die Höhe der „Strafgebühr“, die mir mit Mehraufwand als Grund etwas zu hoch vorkommt.
Viel Erfolg und LG

Danke ich sehe das auch so. Da werde ich nochmals vorsprechen, auf Mails reagieren sie ja nicht.