Darf der Wasserversorger abdrehen bei Mietswohnung

Hallo zusammen,

Folgendes grosses Problem:

Mein Vermieter hält es offenbar nicht für nötig die Wasserrechnungen ( pünktlich) zu bezahlen. ( Wurde bereits 3 mal in 5 Jahren abgedreht )

Jetzt war es wieder soweit. Da ich den Vermieter nicht erreichen kann habe ich mich direkt an Gelsenwasser gewandt.
Die Rückmeldung kam prompt. Ich soll eine „Mietervereinbarung“ unterschreiben in der ich mich verpflichten würde die bisher entstandenen Gebühren in Höhe von 240 Euro zu zahlen.

Meine Frage lautet: Dürfen die das einfach ? Ich habe doch bisher keinen Vertrag mit Gelsenwasser, wie kommen die darauf das ich Schäden bezahlen soll die fremde Vertragspartner verursacht haben ?

Dürfen die ÜBERHAUPT abdrehen obwohl in diesem Haus 2 Mieter leben ?

Besten Dank im Vorraus

Christian

Hallo Christian,

leider kann ich dir zu vertraglichen Aspekten keine Auskunft geben. Allerdings kam im Fernsehen das Thema schon mal, und deinen Fall scheint es öfter zu geben. Je nach Versorgungsvertrag ist das wohl rechtens. Da bleibt wohl nur die Mietminderung oder andere privatrechtliche Forderungen gegen deinen Vermieter.
Ich wünsche dir bald wieder Wasser.
Viele Grüße, Chris

Hallo Christian,

ja die dürfen das Wasser sperren. Der § 33 der AVBWasserV (Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) lässt dies ausdrücklich zu. Auch die „Mietervereinbarung“ ist zulässig, sie bedeutet sogar ein Entgegenkommen des Wasserversorgers, denn verpflichtet dazu ist dieser nicht. Allerdings müssen/sollen alle Mieter dieser Vereinbarung zustimmen, es kann sonst zu haftungsrechtlichen Problemen kommen. Solltet ihr die Vereinbarung unterschreiben und die Zahlungsrückstände und die Zahlungen für die laufenden Verbräuche übernehmen, müsst ihr dies dem Vermieter mitteilen und ggf. von der Miete einbehalten. Letzteres solltet ihr aber juristisch prüfen lassen - Mieterverein, Verbraucherschutzberatung oder Anwalt.

Gruß
Dirk