Ich war in eine Finanzielle Kriese ca. 4000€ (Hausgeld), stadessen ein Lösung zu finden, dh. ich habe noch Angebot gemacht das ich im Rate das ausgleichen kann. Sie haben mich abgelent und sofort bei Amtgericht um Zwangsversteigung gemacht und wo das Wohnung noch über Bank auf Kredit ist?
Hallo Benadin,
Erst einmal eine kurze Nachfrage ob ich den Text richtig verstanden habe:
Du bist also in einer finanziellen Kriese von c.a. 4000 Euro und da du die Miete nicht bezahlen konntest, hast du deinem Vermieter ein Angebot gemacht, die Miete in Raten nach zu zahlen.
Dieses Angebot hat er aber abgelehnt und hat den Rechtsweg eingeleitet. Nun wird dein Eigentum, welches nicht unter das Existenzminimum (Bett, Tisch, Stühle, Schrank, Kleidung, Waschmaschine, Kühlschrank…etc) fällt, zwangsversteigert um damit die Kosten, die du ja nicht begleichen kannst, zu begleichen.
Hab ich das soweit richtig verstanden?
Falls ja, nun folgendes:
Ja darf er. Denn im Grunde genommen, tut er das ja nicht selbst. Er leitet lediglich nur den Rechtsweg ein, für den dann die Leute kommen, die das Recht dazu haben.
Es ist blöd gelaufen. Aber in so einer Kriese hat man nun mal nicht unbedingt die goldene Rolex mitten auf dem Tisch liegen und schaut, dass man bei Freunden und Familien mögliche „Schenkungszertifikate“ erhällt.
Denn Zwangsversteigert dürfen nur Sachen, die DU für Geld gekauft hast. NICHT aber Dinge, die du GESCHENKT bekommen hast.
Dafür, damit das auch die Leute glauben, lässt du dir von einem Freund ein Schreiben ausstellen, in dem drin steht: „Der Besitzer XY (dein Name) hat den/die/das (die Sache) von mir XY (sein Name) am XX.XX.XXXX (Datum des Kaufs) als Geschenk erhalten. Unterschrift des Schenkers darunter und nochmal in Druckschrift.“
Und fertig.
„Diesen“ Gegenstand, darf dir keiner nehmen. Du kannst natürlich persönlich zu einem Pfandleihhaus gehen und dort Geld dafür bekommen, das sind zwei verschiedene Dinge.
Lieben Gruß
Libi
Darf der Wohnunsverwalter mein Wohnungs Eigentum bei Amtsgericht über Zwangsversteigerung anmelden?
Hallo Benadin, das ist sicher eine Frage an einen erfahrenen „WEG“-Anwalt
Gruß Marco1
ZV Wohnungseigentum
Sehr geehrter Herr,
wenn der Wohnungsverwalter einen Titel gegen Sie hat, kann er die Zwangsvollstreckung betreiben und damit auch die Zwangsversteigerung Ihrer Wohnung betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Zwangsversteigerung
Hallo Benadin,
der Verwalter darf das, wenn die Eigentümergemeinschaft mit Mehrheit dafür gestimmt hat. Eigenmächtig kann er das nicht tun. Sobald Sie mehr als 3 Monatsraten zurückliegen und der Verwalter keine Möglichkeit sieht, in absehbarer Zeit an das Wohngeld zu kommen, kann er die Zwangsversteigerung betreiben, wenn die Mehrheit der anderen Eigentümer dafür ist. Ein guter Verwalter wird vorher abwägen, ob eine Zwangsversteigerung überhaupt Sinn macht. Denn wenn der Erlös niederiger ausfällt als die Verbindlichkeiten bei der Bank, hat er gar nichts erreicht, sondern nur Kosten verursacht und Ihnen nur das Leben schwer gemacht.
MOETT
Ja, ich befürchte, dass darf Sie.
Denn die Hausverwaltung ist allen Eigentümern verpflichtet.
Im Übrigen müsste sich in IHrer Teilungserklärung ein ABschnitt befinden, in dem dies vermerkt wurde.
Da ich nur Laie bin und Sie meines Erachtens „richtige“ Hilfe brauchen, würde ich Ihnen raten, sich mit einer Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen, die beraten Sie und können Ihnen auch helfen, den richtigen Ansprechpartner für Ihr Problem zu finden, FRisten einzuhalten etc.
Darf der Wohnunsverwalter mein Wohnungs Eigentum bei Amtsgericht über Zwangsversteigerung anmelden?
Das ist korrekt so. Wenn es den Wohnungseigentümern nicht mehr zugemutet werden kann, Sie in der WE-Anlage zu behalten, beauftragen die WE den Verwalter die Zwangsversteigerung einzuleiten.
Darf der Wohnunsverwalter mein Wohnungs Eigentum bei Amtsgericht über Zwangsversteigerung anmelden?
sofort einen anwalt einschalten.
ein stopp erwirken.