Unsere Tochter hat studiert und während des Studiums ihren 1. Wohnsitz an den Studienort verlegt und bei uns ihren Nebenwohnsitz beibehalten. Nun, nach Ende des Studiums, hat sie ihren Hauptwohnsitz wieder bei uns. Nun kommt vom Amt für Abfallwirtschaft eine Rechnung, in der aus unserem 3-Personen-Haushalt ein 2-Personenhaushalt (kostet gleich wie 3 Personen) und ein 1-Personenhaushalt mit Extragebühren von 120 Euro gemacht. Es hat sich aber doch nichts geändert. Wir sind nach wie vor ein 3-Personenhaushalt.
Ich habe Widerspruch eingelegt und nun will das jemand persönlich überprüfen, ob unsere volljährige Tochter nicht eine eigene eingerichtete Küche hat, denn dann muss für sie extra bezahlt werden. Wie kann denn sowas sein?
Muss man jetzt angeben, wieviele Küchen man im eigenen Haus einrichtet? Wird der Müll nach Personenzahl oder nach Küchenzahl bezahlt? Sie hat keine eigene Küche, aber wir haben eine unvermietete Einliegerwohnung mit eingerichteter Küche, die wir aber gemeinschaftlich nutzen als Raucherzone und manchmal für Gäste, die über Nacht bleiben.
Meine Frage ist, ob es rechtens ist, dass man uns nun das Haus überprüft. Das kann doch nicht sein, oder? Muss ich den Mann reinlassen? Er hat sich einfach telefonisch über Anrufbeantworter angekündigt. Ich finde das fast unverschämt.
Danke für eine hilfreiche Auskunft.