Darf die Abfallwirtschaft in mein Haus zum Prüfen?

Unsere Tochter hat studiert und während des Studiums ihren 1. Wohnsitz an den Studienort verlegt und bei uns ihren Nebenwohnsitz beibehalten. Nun, nach Ende des Studiums, hat sie ihren Hauptwohnsitz wieder bei uns. Nun kommt vom Amt für Abfallwirtschaft eine Rechnung, in der aus unserem 3-Personen-Haushalt ein 2-Personenhaushalt (kostet gleich wie 3 Personen) und ein 1-Personenhaushalt mit Extragebühren von 120 Euro gemacht. Es hat sich aber doch nichts geändert. Wir sind nach wie vor ein 3-Personenhaushalt.

Ich habe Widerspruch eingelegt und nun will das jemand persönlich überprüfen, ob unsere volljährige Tochter nicht eine eigene eingerichtete Küche hat, denn dann muss für sie extra bezahlt werden. Wie kann denn sowas sein?

Muss man jetzt angeben, wieviele Küchen man im eigenen Haus einrichtet? Wird der Müll nach Personenzahl oder nach Küchenzahl bezahlt? Sie hat keine eigene Küche, aber wir haben eine unvermietete Einliegerwohnung mit eingerichteter Küche, die wir aber gemeinschaftlich nutzen als Raucherzone und manchmal für Gäste, die über Nacht bleiben.
Meine Frage ist, ob es rechtens ist, dass man uns nun das Haus überprüft. Das kann doch nicht sein, oder? Muss ich den Mann reinlassen? Er hat sich einfach telefonisch über Anrufbeantworter angekündigt. Ich finde das fast unverschämt.

Danke für eine hilfreiche Auskunft.

Hallo,
ohne die genauen satzungsrechtlichen Regelungen für Ihren Wohnort zu kennen, gehe ich davon aus, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, die für die Gebührenerhebung erforderlichen Auskünfte zu geben. In den Ortssatzungen kann auch festgelegt sein, dass ein Mitarbeiter der Behörde berechtigt ist, z.B. das betreffende Grundstück zu betreten und dort Feststellungen zu treffen. Natürlich haben Sie als Inhaber des Hausrechts die Möglichkeit, diesem Mitarbeiter den Zutritt zum Grundstück oder Gebäude zu verweigern. Ich denke aber, Sie würden sich damit selbst keinen Gefallen tun, denn wenn die notwendigen Feststellungen vor Ort nicht getroffen werden können, wird der laufende Widerspruch wohl abgewiesen werden. Anschließend könnten Sie dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben. Wollen Sie das wirklich? Wenn Sie überzeugt sind, dass es bei Ihnen nur einen Haushalt gibt, lassen Sie das doch auch feststellen. Ich denke, die Behörde muss in Zweifelsfällen die Möglichkeit haben, die tatsächlichen Gegebenheiten auch überprüfen zu können.
Gruß
ReiWeb

Hallo ReiWeb,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ja, ich bin mehr als überzeugt davon, dass es bei mir nur einen einzigen Haushalt gibt und ich frage mich einfach nur, warum meine Darstellung nicht ausreicht. Es ist ja definitiv niemand hinzugekommen. Wir haben ja all die Jahre für drei Personen bezahlt und tun dies weiterhin. Warum das nun gesplittet werden soll, obwohl unsere Tochter nach wie vor lediglich ihr „Kinderzimmer“ bewohnt und das nun angezweifelt wird, das wird mir wohl ein Rätsel bleiben. Ich verheimliche ja keine Personen und empfinde einfach nur Willkür. Trotzdem danke. Ich werde sicher den Menschen hereinlassen, denn ich habe nichts zu verbergen. Es geht mir lediglich darum, ob ich dazu verpflichtet bin.

Gruß Sophie888

Hallo,
der Behörde ist sicherlich bekannt, dass es in dem Gebäude eine Einliegerwohnung gibt. Ein Kind, das auswärts studiert und währenddessen bei den Eltern einen Nebenwohnsitz geführt hat, beendet das Studium und zieht wieder im elterlichen Haus ein und ist inzwischen wohl auch volljährig. So sind doch die Verhältnisse? Ist es da nicht nachvollziehbar, dass die Behörde vermutet, dass dieses Kind nun die vorhandene Einliegerwohnung nutzt, also einen eigenen Haushalt führt? Und genauso verständlich dürfte es sein, wenn die Behörde eine anderslautende Auskunft gerne vor Ort überprüfen möchte. Das würde ich nicht unbedingt für Misstrauen halten, sondern es besteht für die Behörde auch eine Verpflichtung, gewisse Dinge zu überprüfen, die sie nicht so ohne Weiteres für plausibel hält. Bitte dabei auch bedenken, dass diejenigen Müllgebühren, die jemand durch falsche Angaben für sich selber „spart“, von allen anderen Gebührenzahlern mitgetragen werden müssen.
Gruß ReiWeb