… wenn die frau mit dem sohn in pflegestufe drei ist.
wir sind eine grosse familie mit jetzt 8kindern. unser vierter sohn ist behindert und hat die pflegestufe drei, damit ist meine frau für den arbeitsmarkt ja schwer vermittelbar. nun ist am 22.3 unser 8tes kind zur welt gekommen und möchte das erste erziehungsjahr nehmen. nun kommt es zum streit zwischen uns und der arge . die verweigern mir das erziehungsjahr. meine frage ist ob das rechtens ist , das die es so einfach machen dürfen.
Hallo,
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…
Auszug aus Elterngeld und Elternzeit des Bundesministerium für Soziales, familie und Jugend
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit geltend machen zur Betreuung I ihres Kindes (bei fehlender Sorgeberechtigung mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils),I des Kindes eines Vaters, der noch nicht wirksam als Vater anerkannt worden ist oder über dessen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden wurde, mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter,I eines Kindes der Ehegattin, des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin, des eingetragenen Lebenspartners, mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils,I e ines Kindes, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils,I eines Kindes, das sie mit dem Ziel der Annahme aufgenommen haben,I einer Schwester oder Nichte oder eines Enkelkindes, Bruders, Neffen bei schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern,
Willst du das Jahr nehmen oder deine Frau , ist schlecht raus zu lesen.
Hallo lieber oerkel,
also das wird wohl so gesehen:
Eine erwachsene Person muss daheim sein um das Neugeborene und die anderen Kinder zu versorgen.
Da deine Frau Pflegestufe 3 hat ist sie, wie du ja schon sagtest, schwer vermittelbar.
Jetzt erkläre mir doch aml aus Sicht der ARGE, warum man DIR als Mann die Erziehungszeit genehmigen sollte? Die sitzen auf den Geldsäcken - das weißt du! So kann man dich getrost zur Arbeit zwingen und deine Frau hütet Hof und Herd.
Ob das rechtens ist - ich weiß es nicht - da müsstest du einen Anwalt fragen und im Zweifelsfalle klagen. Das könntest du tun, denn du bekommst ja Prozesskostenbeihilfe - aber nur, wenn dieser Prozess eine günstige Prognose hat! Und ich sehe sie eher nicht als gut an! Wenn deine Frau eine Arbeit hat, bzw gleich bekommt, dann könnte das mit der Erziehungszeit klappen. Seht ihr da eine Chance???
Ich wünsche Euch und dem kleinen Erdenbürger ganz viel Glück und Liebe.
zaubermaus