Darf die ARGE die Miete stoppen?

Hallo, wie viele andere haben auch wir leider unsere Probleme mit der ARGE.

Uns geht es im moment sehr schlecht, haben psychische Probleme, wollen auch Hilfe annehmen und haben schon für Ende August einen Termin bei einer Psychologin, leider ging es nicht eher.

Momentan haben wir einfach den Kopf voller Probleme (privat) vieles was wir verarbeiten müssen.

Die AGRE will uns auch immer wieder Jobs in anderen Stätten geben obwohl wir beide keinen Führerschein haben, ein Ticket können wir uns nicht leisten da wir noch genug andere Sachen (Schulden) bezahlen müssen.

Jetzt haben wir Angst das unsere Miete gestoppt wird da wir ja in Augen der ARGE nicht mitarbeiten.

Wir wollen arbeiten aber dann soll es auch bitte bei uns in der Stadt sein denn wir können uns ein teures Ticket nicht leisten, der ständige Druck von der ARGE macht alles noch viel schlimmer, so wird man nie gesund, wir haben Angst bald auf der Straße zu sitzen.

Hallo
es ist natürlich immer schwierig, auf eine Situation einzugehen, wenn man nicht die genauen Hintergründe kennt, sondern nur ein paar allgemeine Infos hat.
Deshalb auch nur ganz allgemein:

Wir wollen arbeiten aber dann soll es auch bitte bei uns in der Stadt sein denn wir können uns ein teures Ticket nicht leisten

Siehe dazu die Infos im Ratgeber „Zumutbarkeit von Jobs und Maßnahmen“:
http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch nicht übernimmt, kann man vorab die Übernahme bzw. Erstattung von Bewerbungs- /Fahrtkosten etc. beim Jobcenter beantragen bzw. schriftlich mit ihnen vereinbaren: http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

Falls es tatsächlich zu einer Anstellung in einer anderen Stadt kommt, werden die jobbedingten Fahrtkosten bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt und können „abgesetzt“ werden (http://hartz.info/index.php?topic=17.0 ).
Man kann auch vorab beim Jobcenter die schriftliche Zustimmung zum Umzug in die „neue“ Stadt beantragen. http://hartz.info/index.php?topic=24.0

(Zur Kostenübernahme wegen Pendeln, Umzug usw. siehe auch oben, Ratgeber Vermittlungsbudget.)

Jetzt haben wir Angst das unsere Miete gestoppt wird da wir ja in Augen der ARGE nicht mitarbeiten.

Das Jobcenter hat die Möglichkeit , mit Leistungskürzungen zu sanktionieren, wenn man nicht seinen gesetzlichen oder vereinbarten Pflichten nachkommt. Da dürfen die Zahlungen aber nicht von jetzt auf gleich einfach gekürzt oder eingestellt werden, sondern es gibt da formelle Vorschriften über den Ablauf (zuerst Anhörung, Änderungsbescheid über die Kürzung usw. ) : http://hartz.info/index.php?topic=20.0

LG

Hallo HelloKittin,
die Arge kann auch die Tickets in eine andere Stadt bezahlen. Deswegen ist hier das Geld leider kein Argument, eine Arbeit in einer anderen Stadt anzunehmen.
Allerdings sind psychische Probleme ein Argument. Deswegen: Bitte zum Arzt gehen und krank schreiben lassen. Denn Arbeitsunfähigkeit ist ein wichtiger Grund und wird anerkannt. Falls eine Sanktion dennoch umgesetzt wird bitte in Widerspruch gehen.
Und ja, wenn man ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder es verhindert (Nicht-Bewerben), dann kann die Leistung gekürzt werden, auch bis 100%, dann auch die Miete.
Gruß
R.

Hallo.
Leider kann ich die Frage nicht beantworten, weil ich es einfach nicht genau weiß. Da gibt es die versch. Möglichkeiten, was die JC immer wieder versuchen. Ich kann aber ein entsprechendes Forum empfehlen, wo sich etliche Experten tummeln, die das exakt beantworten können. Die ist:

http://hartz.info/index.php

Einfach die Frage dort nochmals stellen. Das lohnt sich auf jeden Fall.
LG Paco

Hallo HelloKittin,

erstmal nein: die Mietzahlung darf die ARGE nicht stoppen solange die Bedingungen für den Bezug von SGB II Mitteln vorliegen (= Ihr seit weiterhin Unterstützungsbedürftig. Da Du „wir“ in Deiner Frage sagst gehe ich davon aus das es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt).

Aber: soweit die Fahrt zu einer Arbeitsstätte in einem anderen Ort zumutbar ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (= Dauer maximal 2,5 Stunden für jeweils die Hin- und die Rückfahrt), besteht die Verpflichtung diese Arbeit anzunehmen. Die Fahrkosten, i.e. die Fahrkarte/Wochenticket/Monatsticket) händigt die Arge entweder direkt an Euch aus oder stellt den Betrag für die Fahrkarte imvoraus zur Verfügung. Ausserdem gibt es den ARGE Ausweis, womit öffentliche Verkehrsmittel in einem bestimmten Umkreis kostenfrei benutzt werden können.

Sicherlich ist unstreitig das Bestreben der ARGE in verschiedenen Städten erkennbar, HARTZ IV Empfänger loswerden zu wollen, also in andere Städte oder in andere Bundesländer, möglichst in andere Länder, abzuschieben. Die Mitarbeiter der ARGE haben eine Art „Leistungsvorgabe“, i.e. die Anzahl der HARTZ IV Empfänger zu reduzieren bzw. so gering wie möglich zu halten. Vielfach ist es aber so dass die ARGE Mitarbeiter NICHT!!! versuchen die Hartz IV Empfänger in zumutbare Arbeit zu vermitteln damit die Hartz IV Empfänger genügend eigenes Einkommen haben um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Leider ist es so das die ARGE Mitarbeiter den „bequemen“ Weg suchen und ganz einfach die Anzahl der Hartz IV Empfänger dadurch reduzieren, die Hartz IV Empfänger aus dem Verwaltungskreis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde rauszuekeln und abzudrängen.

Es ist häufig so dass die ARGE (z.B. wenn der Hartz IV Empfänger eine Abtretungsanzeige an den Vermieter unterzeichnet hat, diese der ARGE vorgelegt und von der ARGE bestätigt wurde, i.e. die ARGE zahlt die Miete direkt an den Vermieter) die Mieten zu spät zahlt, für mehrere Monate zurückbehält um den Vermieter zu verärgern, Räumungsklagen der Vermieter gegen die HARTZ IV Empfänger wegen Nichtzahlung oder zu später Zahlung der Mieten (soweit Mieten mehr als 3 Monate mehr als 3 Tage zu spät gezahlt werden ist dies ein Grund für die fristlose Kündigung. Die Amtsgerichte erkennen dies als Grund für die Entscheidung der Räumungsklage an)zu provozieren.

D.h. die ARGE verursacht gezielt dass Vermieter HARTZ IV Empfänger durch Räumungsklage aus der Wohnung klagen. Die ARGE bedient sich des Vermieters als Instrument, um Hartz IV Empfänger wohnungslos zu machen. Vermieter werden ganz geziehlt und vorsätzlich dafür bestraft, Wohnungs an HARTZ IV Empfänger zu vermieten.

Wenn dieRäumungsklage einmal vom Amtsgericht entschieden ist und der Vermieter dann die Zwangsräumung durchsetzen muss (zu diesem Zeitpunkt hat der Vermieter dann durchschnittlich einen Mietrückstand von mindestens 3 Monatsmieten plus Gerichtskosten von mindestens Euro 2.000), ist das Verhältnis zwischen Mieter (i.e. Hartz IV Empfänger) und Vermieter so kaputt, dass keine Gespraeche und Vermittlung mehr machbar ist.

Also: bitte spreche mit dem Vermieter darüber, dass Probleme von der ARGE verursacht werden um HARTZ IV Empfänger aus der Stadt zu drängen!!!

Wenn der Hartz IV Empfänger dann einmal durch den Vermieter aus der Wohnung geklagt wurde hat die ARGE ihr Ziel erreicht: in der gleichen Stadt findet der Hartz IV Empfänger meistens keine neue Wohnung mehr, zumindest nicht sofort. Also ist der Hartz IV Empfänger gezwungen in andere Städte zu gehen um dort eine Wohnung zu finden. Damit hat die ARGE das Ziel erreicht: wenn der Hartz IV Empfänger keine Wohnung in der jeweiligen Stadt hat, braucht die ARGE nicht zu zahlen.

Sollte es soweit kommen, i.e. Euro Wohnung ist weg, wendet Euch bitte rechtzeitig an die Caritas Einrichtung für Wohnungslose, oder andere Einrichtun gen für Wohnungslose die für Eure Stadt zuständig sind. Einerseits gibt es dort Wohnung die für Hartz IV Empfänger vermittelt werden können. Andererseits wird von dort aus zumindest vorübergehend erreicht dass die ARGE die Hartz IV Leistungen weiter zahlen muss.

Also: Kopf hoch und durch!!!

Lass bitte wissen wie die Gespräche mit der ARGE zum Arbeitsplatz verlaufen.

Mit dem vorgenannten Vorgehen (i.e. die ARGE versucht Hartz IV Empfänger aus der Wohnung zu drängen) versucht die ARGE zu erreichen das Hartz IV Empfänger jede, auch völlig unzumutbare Arbeit annehmen.

Und noch eines: es gibt zwischenzeitlich (Hartz IV gibt es ja erst seit 2005 damit Deutschland „wirtschaftlich stabil“ ist und Milliarden an Griechenland & Co zahlen kann damit die Leute dort nciht von Hartz IV leben müssen) viele Gerichtsverfahrne und Urteile, weil die ARGE Gelder, die für die Mietzahlung bestimmt wären, an Hartz IV Empfänger ausgezahlt hat und dann wurden die Gelder nicht für die Zahlung der Miete verwendet, i.e. Hartz IV Empfänger haben die Mietgelder für andere Dinge verwendet. Mach das nicht!!!

Grüsse,
Karin

Und: Immer schön unbequem bleiben!!!

also ihr braucht keine angst zu haben, dass ihr auf der strasse sitzt. ihr müsst euer problem konkret der arge mitteilen und anbieten, dass von der arge auch ein gutachter arzt euch mal untersucht und dann eventuell eure psych. erkrankung bestätigt. wenn euch die arge in andere städte schicken will, muss die dann auch ezumindest einen fahrzuschuss gewähren,wenn es zu teuer wird. einfach mal nachfragen. viel glück!

Liebe HelloKitten,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In einem besonderen Fall der hartnäckigen Verweigerung und des Verstosses gegen Mitwirkungspflichten kann nach der Rechtsprechung auch Zahlungen für die Miete ausgesetzt werden. Wird dagegen innerhalb Monatsfrist Widerspruch eingelegt, so hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung, muss also das JobCenter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Miete weiter übernehmen. Einen Anspruch, nur vor Ort (in der Stadt, in der ich wohne,) eine Arbeit aufzunehmen, gibt es nicht. Vielmehr ist jede zumutbare Arbeit aufzunehmen, anderenfalls Leistungskürzungen drohen. Bei der zumutbaren Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ist auch auf die persönliche Situation (dazu zählen Einschränkungen in der Gesundheit, Anfordernungen an Kinderbetreuung u.ä.m.) abzustellen. Nach der Durchführungsanordnung zu § 10 SGB II soll bei einer Beschäftigung von mehr als sechs Stunden eine Fahrtzeit bis zu drei Stunden für den Hin- und Rückweg zumutbar sein. Fehlt es am Wegegeld, dann kann ein Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten gestellt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II in Verbindung mit § 45 Arbeitsförderung (SGB III).
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo,
wenn das Jobcenter Ihnen Jobs in weiter entfernten Städten anbietet. Beantragen sie sofort die Erstattung der entstehenden Kosten für das Vorstellungsgespräch oder Probearbeiten u. teilen Sie mit das Sie das Geld nicht auslegen können da es nicht vorhanden ist. Dies am besten schriftlich (per Einschreiben o. persönlich abgeben dies schriftlich mit Datum und Name der Person die es annimmt ebenfalls bestätigen lassen. Zu einem Gespräch nehmen Sie nicht Ihren Partner sondern einen Bekannte/en als Zeuge/n mit, wenn Sie es verlangen muss der SB ein Gesprächsprotokoll schreiben und Ihnen unterschrieben mitgeben. Eine Kürzung wegen nicht Mitwirkungspflicht beginnt in der Regel mit 10% Kürzung auf den. Am besten ist immer alles schriftlich zu machen was das Jobcenter betrifft.Falls Sie Probleme haben einen solchen Antrag zu schreiben, melden Sie sich wieder.
by medealuna

Meine Antworten beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen u. Informationen. Ich bin eine Privatperson, weder Rechtsberater noch Rechtsanwalt!!! noch verdiene ich mein Geld mit Beratungen!!!

hallo,
noch was vergessen, irgendwann kann das Jobcenter natürlich die ganze Unterstützung stoppen u. die Mietzahlung einstellen.Aber erst nach einer gewissen Zeit.

  1. Die Fahrtkosten kann man beantragen und die sind auch bei der Einkommensanrechnung absetzbar!!! Eine Sanktion , dass sie die Arbeit wegen der Fahrtkosten Ablehen ist also vollkommen in Ordnung!
  2. Die Sanktion betrifft ausschließlich die Rgelleistung!!! Den Teil der für KdU gezahlt wird, der wird weiterhin gezahlt! Sie müssen dann nur in der Lage sein den auch an den Vermieter weiter zuleiten!!! Was schwierig werden dürfte wenn man 300 Euro miete zahlen muss und nur 290 bekommt, da das Warmwasser was mit der Miete zu zahlen ist bei der Regelleistung drin steckt!
  3. wenn Sie länger als 6 Monate nicht in der Lage sind länger als 3 h zu arbeiten kann das Amt sie an den Rententräger bzw. ans Sozialamt verweisen!

Wenn ich ihnen einen gut gemeinten Rat geben darf!: Versuchen sie das mit der Arbeit doch mal, wie gesagt die Fahrtkosten können sie beantragen bzw. Absetzen und man kommt aus dem Trott zu Hause etwas raus und kann sich ablenken! Außerdem bleibt am Monatsende etwas mehr übrig durch die Freibeträge und sie werden Ihre schulden schneller los was einen auch etwas besser schlafen lässt!

Ich wünsch Ihnen alles Gute!

Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet. Dennoch möchte ich versuchen, etwas zu helfen.
bitte lesen…
http://www.zwd.de/zwd/pdf/B9Sankt.pdf

dort heißt es unter anderem,… sich weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.

Es sollte schriftlich dargelegt werden, warum die zugewiesene Arbeit unzumutbar ist.

Wenn ihr krankheitsbedingt nicht arbeiten könnt, solltet ihr euch von eurem Hausarzt krankschreiben lassen (bis zum Termin bei dem Facharzt).

l G.

Hallo HelloKittin,

in letzter Zeit gibt es immer mehr Probleme mit den Jobcentern. Das ist richtig (blöd). Wehren kann man sich insbesondere gegen Ungerechtigkeiten seitens des Jobcenters nur, wenn man selbst seine Rechte kennt und seine Pflichten erfüllt.
Für Euch heißt das jetzt:
Sofort zum Hausarzt oder zum Facharzt und eine Krankmeldung besorgen und beim Jobcenter abgeben. Sollte das nicht gehen, seid Ihr verpflichtet nach den Regeln des Jobcenters zu spielen. Aber Ihr seid nicht rechtlos.
Für jede Bewerbung vorher einen Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten stellen. Für jedes auswärtige Vorstellungsgespräch vorher eine Fahrkarte oder das Fahrgeld beim Jobcenter beantragen; manchmal zahlt auch die Firma die Fahrtkosten (zumindest war es früher so).
Wenn Ihr so Eure Pflichten wahrnehmt, kann Euch nichts passieren und die Bemühungen sind hoffentlich nicht umsonst, sondern für Euch kostenlos. Erst, wenn Ihr Euch weigert, bestimmte zumutbare Bemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit zu unternehmen, gibt es Sanktionen zwischen 10% und 100% der Leistungen, also auch der Miete.
Was in diesem Zusammenhang aber zumutbar ist wird oftmals leider unterschiedlich gesehen bzw. gesagt. Daher wirklich alles schriftlich geben lassen und im Zweifelsfall von einer rechtskundigen Stelle prüfen lassen (z.B. Arbeitslosenzentren, Caritas, SKM, SKF etc.)

Ich hoffe ich konnte helfen; auch wenn meine Einschätzung nur auf eigenen Erfahrungen beruht und keinesfalls eine rechtliche Beratung darstellt.

LG
Franz57