Hallo HelloKittin,
erstmal nein: die Mietzahlung darf die ARGE nicht stoppen solange die Bedingungen für den Bezug von SGB II Mitteln vorliegen (= Ihr seit weiterhin Unterstützungsbedürftig. Da Du „wir“ in Deiner Frage sagst gehe ich davon aus das es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt).
Aber: soweit die Fahrt zu einer Arbeitsstätte in einem anderen Ort zumutbar ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (= Dauer maximal 2,5 Stunden für jeweils die Hin- und die Rückfahrt), besteht die Verpflichtung diese Arbeit anzunehmen. Die Fahrkosten, i.e. die Fahrkarte/Wochenticket/Monatsticket) händigt die Arge entweder direkt an Euch aus oder stellt den Betrag für die Fahrkarte imvoraus zur Verfügung. Ausserdem gibt es den ARGE Ausweis, womit öffentliche Verkehrsmittel in einem bestimmten Umkreis kostenfrei benutzt werden können.
Sicherlich ist unstreitig das Bestreben der ARGE in verschiedenen Städten erkennbar, HARTZ IV Empfänger loswerden zu wollen, also in andere Städte oder in andere Bundesländer, möglichst in andere Länder, abzuschieben. Die Mitarbeiter der ARGE haben eine Art „Leistungsvorgabe“, i.e. die Anzahl der HARTZ IV Empfänger zu reduzieren bzw. so gering wie möglich zu halten. Vielfach ist es aber so dass die ARGE Mitarbeiter NICHT!!! versuchen die Hartz IV Empfänger in zumutbare Arbeit zu vermitteln damit die Hartz IV Empfänger genügend eigenes Einkommen haben um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Leider ist es so das die ARGE Mitarbeiter den „bequemen“ Weg suchen und ganz einfach die Anzahl der Hartz IV Empfänger dadurch reduzieren, die Hartz IV Empfänger aus dem Verwaltungskreis der jeweiligen Stadt oder Gemeinde rauszuekeln und abzudrängen.
Es ist häufig so dass die ARGE (z.B. wenn der Hartz IV Empfänger eine Abtretungsanzeige an den Vermieter unterzeichnet hat, diese der ARGE vorgelegt und von der ARGE bestätigt wurde, i.e. die ARGE zahlt die Miete direkt an den Vermieter) die Mieten zu spät zahlt, für mehrere Monate zurückbehält um den Vermieter zu verärgern, Räumungsklagen der Vermieter gegen die HARTZ IV Empfänger wegen Nichtzahlung oder zu später Zahlung der Mieten (soweit Mieten mehr als 3 Monate mehr als 3 Tage zu spät gezahlt werden ist dies ein Grund für die fristlose Kündigung. Die Amtsgerichte erkennen dies als Grund für die Entscheidung der Räumungsklage an)zu provozieren.
D.h. die ARGE verursacht gezielt dass Vermieter HARTZ IV Empfänger durch Räumungsklage aus der Wohnung klagen. Die ARGE bedient sich des Vermieters als Instrument, um Hartz IV Empfänger wohnungslos zu machen. Vermieter werden ganz geziehlt und vorsätzlich dafür bestraft, Wohnungs an HARTZ IV Empfänger zu vermieten.
Wenn dieRäumungsklage einmal vom Amtsgericht entschieden ist und der Vermieter dann die Zwangsräumung durchsetzen muss (zu diesem Zeitpunkt hat der Vermieter dann durchschnittlich einen Mietrückstand von mindestens 3 Monatsmieten plus Gerichtskosten von mindestens Euro 2.000), ist das Verhältnis zwischen Mieter (i.e. Hartz IV Empfänger) und Vermieter so kaputt, dass keine Gespraeche und Vermittlung mehr machbar ist.
Also: bitte spreche mit dem Vermieter darüber, dass Probleme von der ARGE verursacht werden um HARTZ IV Empfänger aus der Stadt zu drängen!!!
Wenn der Hartz IV Empfänger dann einmal durch den Vermieter aus der Wohnung geklagt wurde hat die ARGE ihr Ziel erreicht: in der gleichen Stadt findet der Hartz IV Empfänger meistens keine neue Wohnung mehr, zumindest nicht sofort. Also ist der Hartz IV Empfänger gezwungen in andere Städte zu gehen um dort eine Wohnung zu finden. Damit hat die ARGE das Ziel erreicht: wenn der Hartz IV Empfänger keine Wohnung in der jeweiligen Stadt hat, braucht die ARGE nicht zu zahlen.
Sollte es soweit kommen, i.e. Euro Wohnung ist weg, wendet Euch bitte rechtzeitig an die Caritas Einrichtung für Wohnungslose, oder andere Einrichtun gen für Wohnungslose die für Eure Stadt zuständig sind. Einerseits gibt es dort Wohnung die für Hartz IV Empfänger vermittelt werden können. Andererseits wird von dort aus zumindest vorübergehend erreicht dass die ARGE die Hartz IV Leistungen weiter zahlen muss.
Also: Kopf hoch und durch!!!
Lass bitte wissen wie die Gespräche mit der ARGE zum Arbeitsplatz verlaufen.
Mit dem vorgenannten Vorgehen (i.e. die ARGE versucht Hartz IV Empfänger aus der Wohnung zu drängen) versucht die ARGE zu erreichen das Hartz IV Empfänger jede, auch völlig unzumutbare Arbeit annehmen.
Und noch eines: es gibt zwischenzeitlich (Hartz IV gibt es ja erst seit 2005 damit Deutschland „wirtschaftlich stabil“ ist und Milliarden an Griechenland & Co zahlen kann damit die Leute dort nciht von Hartz IV leben müssen) viele Gerichtsverfahrne und Urteile, weil die ARGE Gelder, die für die Mietzahlung bestimmt wären, an Hartz IV Empfänger ausgezahlt hat und dann wurden die Gelder nicht für die Zahlung der Miete verwendet, i.e. Hartz IV Empfänger haben die Mietgelder für andere Dinge verwendet. Mach das nicht!!!
Grüsse,
Karin
Und: Immer schön unbequem bleiben!!!