Zitat: Im Normalfall müsste es reichen, wenn deine Tochter das der Arge bekannt gibt. Wenn sie also volljährig ist, muss sie das selbst bekanntgeben! Es sei denn du hast eine Vollmacht.
Und ja, die brauchst du, auch als Elternteil. Sobald die Kinder 18 sind, müssen die Ihre Angelegenheiten selbst klären.
Zitatende
Diese Auskunft ist definitiv falsch, wenn die Tochter nie erklärt hat, daß sie sich ab irgendeinem Zeitpunkt selbst vertreten wird. Bei Antragstellung schon wird der zum Vertreter der BG, der den Antrag stellt…schaut mal in die Formulare! Das hat nichts mit Elternteil zu tun…
Eine Vollmacht braucht man nur, wenn der Betreffende nicht zur BG gehört oder eben der Vertretung widersprochen hatte.
Übrigens: Im ALG II ist manches anders…da ist man mit 18 noch immer Kind, mal in einem Erwerbslosenforum nachschauen, was U 25 bedeutet… (auch Kinderregelsatz)
Information ist alles…