Die GEMA verlangt von einem Veranstalter einer Dorfveranstaltung, bei der ein Gesangsverein aufgetreten ist und zwei Lieder dargeboten hat, über 40 EUR.
Dabei waren die Lieder ganz alte Volkslieder, bei denen der Autor nicht mal mehr bekannt ist.
Ist das rechtens?
Grüsse
Tin
Hallo tin tin,
Die GEMA verlangt von einem Veranstalter einer
Dorfveranstaltung, bei der ein Gesangsverein aufgetreten ist
und zwei Lieder dargeboten hat, über 40 EUR.
Meines Wissens ist das gängige Praxis der GEMA. Der Tarif wird zunächst einmal pro Veranstaltung berechnet; wenn sich im Programm gemeinfreie Titel befinden, wird von den Vergütungssätzen wieder was abgezogen. Im Tarif Ch beträgt dieser Abzug maximal 50%, aber in diesen Tarif kommt der erwähnte Gesangsverein nur, wenn er Mitglied in einem Sängerbund ist. Andernfalls gilt der Tarif U-VK, in dem ein derartiger Abzug offenbar sowieso nicht vorgesehen ist.
Hier findest du die Tarife:
http://www.gema.de/kunden/aussendienst/tarife/index…
Dabei waren die Lieder ganz alte Volkslieder, bei denen der
Autor nicht mal mehr bekannt ist.
Welche Chorsätze wurden genau gesungen? Auch die Schöpfer eines bestimmten Chorsatzes zu einer gemeinfreien Melodie genießen als Bearbeiter einen urheberrechtlichen Schutz. Und wenn der noch nicht abgelaufen ist, kann die GEMA auf alle Fälle für sie kassieren.
Grüße
Wolfgang
Hallo,
die GEMA kann natürlich nur für Lieder Geld einfordern, wenn sie mit dem entsprechenden Künstler bzw. Rechteinhaber einen Vertrag hat. Bist du dir sicher, dass die Lieder, die dort gesungen wurden, wirklich frei waren und nicht doch noch jemand daran Rechte besitzt? Ansonsten wüsste ich nicht, wie die GEMA auf die Idee kommt, dafür Geld zu kassieren. An wen sollte sie es denn auszahlen? Andererseits ist die GEMA sowieso ein sehr seltsamer Verein mit teilweise völlig unrealistischen Forderungen.
Lass dir doch von der GEMA einfach vorlegen, wessen Rechte dort geltend gemacht werden sollen.
Daniel