Darf die Gemeinde einfach einen öffentlicher Weg verkaufen

Ein Waldbesitzer will den Weg der durch sein Grundstück läuft einfach kaufen, Begründung wurde schon lange nicht mehr benutzt,

Hi Gerechtigkeit,

wenn der Waldweg _wirklich_ der Gemeinde gehoert (kann auch einem Bauernverband oder der Fortwirtschaft,… gehoeren, steht es als Eigentuemer grds. frei den Weg zu verkaufen, wenn dadurch kein dahinter befindliches, oeffentliches Gelaende/Strassen oder andere Grundstuecke abgeschnitten werden.

Also ich muss dazu sagen, dass ich kein Rechtsprofi in dem Sektor bin, aber warum sollte die Gemeinde denn nicht Liegenschaften kaufen und verkaufen duerfen wie jeder andere auch? Wenn hinter dem Grundstuck des Waldbesitzers einfach nur Wald ist, muss die Gemeinde ja nicht zwingend eine Zuwegung zu dem Wald bereit stellen. Es gibt genug oeffentliche Waldstuecke, die vollkommen von Feldern umgeben sind, die auch alle Bauern gehoeren. Grds. muesste man hier auch ueber fremdes Gebiet, wenn man ausgerechnet in das Waldstueck moechte.

Viele Gruesse
Niels Seidel

Ein Waldbesitzer will den Weg der durch sein Grundstück läuft
einfach kaufen, Begründung wurde schon lange nicht mehr
benutzt,

Ein Waldbesitzer will den Weg der durch sein Grundstück läuft
einfach kaufen, Begründung wurde schon lange nicht mehr
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Da ich mit dieser Thematik nicht befasst bin, kann ich leider keine Auskunft geben!!!

Entscheidend ist nicht das Eigentum, sondern die Widmung eines Grundstückes. Ist selbiges öffentlich gewidmet (abstrakt durch Verwaltungsakt oder konkludent durch tatsächliche öffentliche Nutzung), kann der Eigentümer Dritte nicht von der Nutzung ausschließen. Gleiches gilt m.E. für den Wald.

Ein Waldbesitzer will den Weg der durch sein Grundstück läuft
einfach kaufen, Begründung wurde schon lange nicht mehr
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Obwohl ich nicht im Kommunalrecht zu Hause bin, versuche ich einmal eine -hoffentlich hinreichende - Antwort:

Damit Wege „öffentlich“ werden - und daher von jedermann zu benutzen - müssen diese per Widmung als solche „gekennzeichnet“ sein.
Dies kann bei der Gemeinde pp., die entsprechende Aufzeichnungen hierzu führen - erfragt werden.
Die Straßenbaulast (Unterhalt, Pflege…) liegt in diesem Falle auch bei der Gemeinde.
Nun kann es sein, dass die Bedeutung der Straße als öffentlicher Verkehrsraum kaum mehr gegeben ist: Der WEg wird von der Öffentlichkeit so gut wie gar nicht benutzt, so dass hieraus auch dass so genannte „Gewohnheitsrecht“ der Benutzung kaum abzuleiten wäre.
Nun wird eine öffentliche Straße durch Entwidmung einem anderen Zweck zugeführt, s.a. Abstufung.
In diesem Falle könnte es ja sein, dass es dadurch ein „Privatweg“ des Gemeinwesens „Gemeinde“ wird, die per Ratsbeschluss einen Verkauf an den Bauern pp. vornimmt.
Die Entwidmung des öffentlichen Weges muss (Ausnahmen gibt es) die Gemeinde grundsätzlich öffentlich bekannt geben.

Ich empfehle, zum Selbststudium unter dem Stichwort „Widmung, öffentliche Straßen…“ das www.rechtslexikon.de zu befragen.

Des Weiteren können Sie im Internet das jeweilige für Ihr Bundesland gültige Straßengesetz (es sei denn, es handelt sich um Bundesrecht) ergoogeln.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben!

Ein Waldbesitzer will den Weg der durch sein Grundstück läuft
einfach kaufen, Begründung wurde schon lange nicht mehr
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Die Gemeinde kann verkaufen, wenn kein Fahrt- und Gehrecht eingetragen ist.

also wir haben ein ähnliches problem. 18 parteien liegen mit ihren grundstücken an einem trampelpfad. die parteien würden gerne geschlossen den weg kaufen, wobei jeder quasi die verlängerung seines grundstücks als „weganteil“ kaufen möchte. einer der 18 möchte dies aber nicht, er möchte als einziger, dass der weg bleibt. das projekt ist laut stadt nun gescheitert, ist das richtig? kanns das so sein, dass ein einziger 17 andere überstimmen kann?